Im Jahr 2012 hatte ich mich in der Kritischen  Vierteljahresschriff für Gesetzgebung und Rechtsprechung (KritV) mit der Frage beschäftigt, ob die Verweigerung eines Internetzugangs im Strafvollzug rechtmäßig ist. Im Ergebnis stellte ich damals fest: „Eine generelle Verweigerung des Zugangs zum Internet für Strafgefangene ist rechtswidrig. Eine gesetzliche Einschränkung, d.h. eine rechtliche Grundlage für die Verweigerung eines solchen Anspruches, existierte im StVollzG (Bund) und in den bereits verabschiedeten Ländergesetzen nicht. Lediglich der Musterentwurf hat sich des Problems angenommen. Die vollständige Verweigerung eines Internetzugangs kann auch nicht aus der Sorge um die Sicherheit und Ordnung der Anstalt hergeleitet werden. Darüber hinaus sind alle vermeintlichen Gefahren ebenfalls in anderen Kommunikations- und Informationsmitteln vorhanden, ohne dass der Zugang zu diesen völlig ausgeschlossen ist. Schließlich wirkt eine generelle Verweigerung eines Internetzugangs kontraproduktiv hinsichtlich des Ziels der Resozialisierung.“

Wie komme ich auf sowas? Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen zu Recht darauf abgestellt, dass der Strafvollzug vom grundsätzlichen…

So heißt das Buch von Bernd Maelicke, welches all jenen dringend empfohlen ist, die sich für die Themen Resozialisierung und Strafvollzug interessieren (oder interessieren sollten). Die Leitfrage des Buches lautet:  Wegsperren oder Resozialisieren? Das Dilemma beschreibt Maelicke wie folgt: „Wer ins Gefängnis geht, heißt es, der soll `Verantwortung` für seine begangenen Straftaten übernehmen. Er soll lernen, sich nach der Entlassung jeweils für das `gesetzeskonforme Alternativverhalten`, wie es Staatsanwälte gern ausdrücken, zu entscheiden. Diesem gut gemeinten Ansatz steht jedoch ein grundlegendes Problem entgegen: Es gibt kaum einen Ort, an dem Menschen so sehr jeglicher Verantwortung für ihr eigenes Leben enthoben sind wie das Gefängnis.

Bernd Maelicke ist Praktiker und Theoretiker auf dem Gebiet des Strafvollzuges. So leitete er von 1990-2005 als Ministerialdirigent im Ministerium für Justiz, Europa, Jugend und Frauen in Schleswig-Holstein die Abteilung „Strafvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Straffälligenhilfe, Gnadenwesen„. Er lehrt an der Universität Lüneburg in den Fächern Sozialmanagement/ Sozialwirtschaft, Kriminologie, Strafvollzug. Mich selbst interessiert das…

Bei der Landtagswahl 2014 in Brandenburg hat die dortige LINKE 18,6% der Zweitstimmen erreicht, das sind 183.178 Wähler/innen. Im Jahr 2009 waren es noch 27,2% der Zweitstimmen und damit 377.112 Wähler/innen. Trotz alledem oder gerade deswegen waren die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und LINKE unaufgeregt. Die Genossen/innen in Brandenburg müssen nun zunächst entscheiden, ob es taktisch oder strategisch klug ist, angesichts der Verluste bei der Landtagswahl 2014 erneut in eine Koalition einzutreten. Es ist Sache der Genossen/innen in Brandenburg das zu entscheiden. Im Jahr 2006 als es um die Frage ging, ob es in Berlin eine Neuauflage von Rot-Rot ging habe ich mich bei der Frage, ob Koalitionsverhandlungen aufgenommen werden sollen, enthalten. Zuvor hatte ich Sondierungsgespräche abgelehnt.

Nun liegt der Koalitionsvertrag auf dem Tisch und ich habe ihn mir in der Rechts- und Innenpolitik, der Netzpolitik und der Präambel einmal angesehen.

In der Präambel ist von den Zukunftsaufgaben die Rede, die „nicht…

Vor dem Hintergrund bekannt gewordener Fälle von Steuerhinterziehung läuft eine Debatte um das Strafrecht. Sie kommt nicht als eine solche daher, aber wenn genauer hingeschaut wird und die Verbindung zu anderen Normen der Strafgesetzgebung gezogen werden, dann ist sie es. Und sie könnte sehr spannend werden – wenn sie sich wirklich von dem Delikt Steuerhinterziehung emanzipiert.

Aus meiner Sicht kann die Debatte an drei Punkten geführt werden: Sinn und Zweck von Strafvollzug (insbesondere bei Delikten bei denen es um Geld geht), strafbefreiende Selbstanzeige sowie Tätige Reue und Verjährung.

I.

Was regelt die Abgabenordnung nun eigentlich? Zunächst wird in § 71 AO folgendes formuliert: „Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235.“ Der § 235 AO regelt die Verzinsung hinterzogener Steuern. Der § 71 AO enthält für Täter/innen und Teilnehmer/innen einer Steuerhinterziehung…

Bis vor kurzem sagte mir der Name Damien Echols nichts. Doch auf der Suche nach Urlaubslektüre stieß ich auf sein Buch „Mein Leben nach der Todeszelle„.  Eigentlich findet sich alles wichtige zum Fall Damien Echols unter www.wm3.org.

Damien und 2 Freunde saßen fast 20 Jahre unschuldig im Knast. Angeblich hatten sie 3 Jungen ermordet. Mittlerweile sind sie wieder frei. In dem Buch beschreibt Damien Echols sein Leben in der Todeszelle. Das Buch ist nicht einfach zu  lesen. Nicht weil die Zustände im Knast so erschreckend sind, sondern weil das Buch eine Mischung aus Kindheitserinnerungen, Tagebuch aus dem Knast und Reflexion dieser Zeit im Knast ist. Trotzdem ist es lesenswert. Eine der -für mich -zentralsten Passagen aus dem Buch lautet: „Ein normaler Mensch begeht keinen Mord. Fast siebzehn Jahre lang habe ich darauf gewartet, dass jemand durch die Tür kommt, mit dem ich ein Gespräch führen kann, aber das passiert einfach nicht. Die Gefangenen haben alle einen…

Manche Dinge bleiben zunächst liegen :-(.

Seit der Sitzung des Parteivorstandes im Dezember hatte ich mir vorgenommen, mich mal ein wenig intensiver mit dem Brandenburgischen Justizvollzugsgesetz zu beschäftigen. Schließlich handelt es sich um ein Justizvollzugesetz eines linken Justiziministers. Doch viele andere Dinge hielten mich von der Beschäftigung ab.

Am Anfang muss ich vielleicht sagen, dass ich eine grundsätzliche Skepsis habe ob in einer totalen Institution wie dem Strafvollzug überhaupt Resozialisierung -und das ist die Aufgabe des Strafvollzuges- gelingen kann. Nun weiß ich aber auch: revolutionäre Forderungen wie die Abschaffung des Strafvollzuges führen eher dazu, das man/frau für verrückt erklärt wird. Dies vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht, weil die Alternativen nun auch nicht in großer Anzahl auf dem Tisch liegen. Die Frage einer Alternative zum Strafvollzug ist aber nicht vom Tisch, wie sich allein daran zeigt, dass der Strafverteidigertag 2012 sich mit diesem Thema beschäftigte.

Vor diesem Hintergrund kann…

Dieser Frage habe ich mich in einem Aufsatz der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung gewidmet. Schon deshalb (aber auch sonst) lohnt sich der Kauf ;-).

Die Antwort werde ich natürlich nicht verraten, sonst kauft sich ja keine/r die Zeitschrift. Gereizt hat mich das Thema vor dem Hintergrund, dass mittlerweile die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Strafvollzuges auf die Länder übergegangen ist und auf der anderen Seite mittlerweile der Zugang zum Internet in der Welt außerhalb des Strafvollzuges de facto zum Alltag gehört. Wie ist das also mit dem Resozialisierungsgrundsatz und „der Sicherheit und Ordnung der Anstalt„?

Das Thema selbst spielt bislang -so  mein Eindruck- weder in den Debatten um Strafvollzug noch in netzpolitischen Zusammenhängen eine Rolle. Eine durchaus kontroverse Diskussion ist es allemal wert.

Die noch nicht so stressigen Wochen Anfang Januar nutze ich immer mal wieder zum Lesen vor allem juristischer Texte.

So stieß ich mehr oder weniger aus Zufall über ein Ergebnis der Föderalismusreform: die ersten Ergebnisse der Länderzuständigkeit in Fragen des Strafvollzuges. Ich war ein wenig platt. Unbemerkt von der Öffentlichkeit, vermutlich aber der Mainstreamauffassung in Sachen Strafvollzug folgend, hat zumindest in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern, aber auch Hessen, Hamburg und Niedersachsen ein Systemwechsel stattgefunden. Dies ist nun aber alles andere als ein Grund zur Freude, denn es ist ein Systemwechsel weg vom Resozialisierungsgedanken des Strafvollzuges. Der § 2 des StVollzG (Bund) lautet: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“. Das Vollzugsziel war somit eindeutig umschrieben und lässt sich in einem Gedanken zusammenfassen: Resozialisierung.  Diesem Vollzugsziel dienend regelt der §…