Debatte zum Wahlrechtsschutz als Debatte zu Protokoll

Der Deutsche Bundestag hat dann heute über den Antrag „Alle-Fraktionen-ohne-LINKE“  zum Wahlrechtsschutz doch nur zu Protokoll debattiert.

Das gab mir die Möglichkeit bei der Bürger_innenversammlung für einen Gedenkort für Silvio Meier teilzunehmen. Meine Rede zum Gesetzentwurf Nur die halbe Sonnebornregelung, die ich streng an den „Krings-Kriterien“ orientiert aufgebaut habe, gibt es deshalb nicht zu sehen, sondern nur zum lesen.

Die Debatte ist damit sicherlich noch nicht beendet, jetzt werden sich die Ausschüsse mit dem Wahlrechtsschutz beschäftigen. Und irgendwann wird das Bundesverfassungsgericht ja auch über die Neuregelung des Wahlrechts an sich entscheiden. Wer weiß, vielleicht gibt es bald noch viel mehr Wahlrechtsdebatten 🙂

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