Differenzierung nötig

Zur Frage von Nebentätigkeiten und Nebeneinkommen von Abgeordneten habe ich vor längerer Zeit schon mal was aufgeschrieben.

Die Debatte hat nun neue Fahrt aufgenommen und dabei geht ein wenig Differenzierung verloren. Ganz klar, wer als Abgeordnete:r in einer Pandemie oder in einer Notsituation mit Dingen zur  Bekämpfung derselben (Beschaffung von Masken oder anderer Schutzausrüstung) ein Geschäft macht und Nebeneinkommen erzielt, hat in meinen Augen in einem Parlament nichts zu suchen. Es ist für mich immer noch unfassbar, dass in einer Zeit wo die persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Corona an allen Ecken und Enden fehlt, jemand ernsthaft auf die Idee kommen kann, sich Provisionen versprechen zu lassen für die Lieferung von Masken. Angemessen wäre gewesen sich um eine Lieferung zu kümmern und die gelieferten Masken dann vor allem an jene zu verteilen, die sich Masken nicht leisten konnten. Kurz gesagt: Wer mit der Not von Leuten Geld macht, der hat keinen moralischen Kompass und sollte ohne wenn und aber sein Mandat niederlegen.

Die Sache mit den Nebentätigkeiten und dem Nebeneinkommen hat damit aber nur bedingt etwas zu tun. Aus meiner Erfahrung heraus finde ich eine Nebentätigkeit neben dem Mandat nicht verwerflich. Es kann aus meiner Sicht sogar zur Unabhängigkeit von Abgeordneten beitragen. Erst Recht, wenn gleichzeitig an einigen Stellen eine Mandatszeitbegrenzung gefordert wird. Eine Nebentätigkeit, die immer berücksichtigen muss, dass das Mandat im Mittelpunkt steht, kann nämlich dazu führen, dass es viel leichter fällt, aufzuhören. Weil der/die aufhörende Abgeordnete im besten Fall nämlich den Anschluss im Job vor dem Mandat nicht verloren hat und dorthin zurückkehren kann.

Neben wir eine:n Anwalt/Anwältin. Natürlich muss hier streng darauf geachtet werden, dass es keine Vermischung mit der Abgeordnetenarbeit gibt. Aber wenn jemand als Anwalt/Anwältin zwei oder drei mal im Monat in der Kanzlei Mandate bearbeitet und/oder Menschen vor Gericht vertritt, bleibt er/sie beruflich auf dem Laufenden und kann nach dem Mandat in den Job zurück. Oder nehmen wir eine:n Wissenschaftler:in, der/die an einem Institut arbeitete vor dem Mandat. Wenn er/sie zwei oder drei mal im Monat für einen Tag weiter am Institut arbeitet, kann er/sie nach dem Mandat wieder in diesen Job zurück. Gleiches dürfte für eine:n Arzt/Ärztin gelten, der/die zwei oder dreimal im Monat Operationen vornimmt. Ich jedenfalls hätte so meine Probleme, wenn jemand nach sagen wir mal 3 Wahlperioden Bundestag (das sind 12 Jahre) ohne eine Operation auf einmal wieder am Operationstisch stehen würde. Aber es müssen ja nicht diese Berufe sein. Warum sollte ein:e Musiker:in, der/die in einer Band spielt oder ein:e Schauspieler:in oder ein:e Literat:in währen des Mandates nicht weiter auftreten oder schreiben können?

Es kommt also immer darauf an. Geht es um die Unabhängigkeit und den Erhalt der Rückkehroption in den Job oder geht es ums Geschäfte machen. Letzteres geht gar nicht.

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