Zur Frage von Nebentätigkeiten und Nebeneinkommen von Abgeordneten habe ich vor längerer Zeit schon mal was aufgeschrieben.

Die Debatte hat nun neue Fahrt aufgenommen und dabei geht ein wenig Differenzierung verloren. Ganz klar, wer als Abgeordnete:r in einer Pandemie oder in einer Notsituation mit Dingen zur  Bekämpfung derselben (Beschaffung von Masken oder anderer Schutzausrüstung) ein Geschäft macht und Nebeneinkommen erzielt, hat in meinen Augen in einem Parlament nichts zu suchen. Es ist für mich immer noch unfassbar, dass in einer Zeit wo die persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Corona an allen Ecken und Enden fehlt, jemand ernsthaft auf die Idee kommen kann, sich Provisionen versprechen zu lassen für die Lieferung von Masken. Angemessen wäre gewesen sich um eine Lieferung zu kümmern und die gelieferten Masken dann vor allem an jene zu verteilen, die sich Masken nicht leisten konnten. Kurz gesagt: Wer mit der Not von Leuten Geld macht, der hat keinen moralischen Kompass und sollte ohne wenn und aber…

Nach der Debatte über die Höhe der Diäten von Abgeordneten kommt die Debatte um die Nebentätigkeiten. Das war schon immer so und wird vermutlich auch immer so bleiben.

Eine Nebentätigkeit kann die Unabhängigkeit von Abgeordneten gefährden, sie kann aber auch genau das Gegenteil bewirken. Um dem Transparenzgebot Genüge zu tun (auf der archivierten MdB-Website ist das aber auch alles nachzulesen): Ich habe während meines Abgeordnetenmandates nie die Anwaltszulassung zurückgegeben. Darüber hinaus saß ich im Datenschutzbeirat der Telekom. Die dort erhaltenen Einnahmen wurden gespendet bzw. in die Erweiterung des Angebotes der kostenlosen Rechtsberatung im Wahlkreisbüro gesteckt, abzüglich der darauf zu zahlenden Steuern. Als Anwältin habe ich ab und zu tatsächlich Fälle bearbeitet, meist nicht mehr als zwei Fälle im Jahr und diese Fälle waren meist auch nicht richtig kompliziert. Mir war einfach wichtig, das  »Handwerk« der Anwältin nicht zu verlernen.

Wenn jemand Abgeordnete*r wird und vorher zum Beispiel in einem Handwerksbetrieb oder als Chirurg*in gearbeitet…

Gerade wurden wieder die Nebenverdienste von Abgeordneten veröffentlicht und schon geht sie wieder los, die Debatte zur Zulässigkeit von Nebentätigkeiten von Abgeordneten.

Ich selbst veröffentliche meine Nebenverdienste. Diese setzen sich aus den Geldern für die Sitzungen im Datenschutzbeirat der Deutschen Telekom (werden nach Abzug der Steuern gespendet) und einigen wenigen Mandaten als Rechtsanwältin zusammen.

Um es vorweg zu sagen: Ich halte nichts von einem Verbot der Nebentätigkeit von Abgeordneten, viel von einer Veröffentlichung sämtlicher Nebeneinnahmen und kann mir eine Anrechnungsregelung für Nebeneinnahmen gut vorstellen.

Wenn ich das nun versuche zu begründen, dann beziehe ich mich dabei im Wesentlichen auf Ausführungen, die ich bereits hier gemacht habe.

Nebentätigkeitsverbot 

Ich fange mal praktisch an: Ein Nebentätigkeitsverbot würde für mich bedeuten, dass ich während meiner Zeit als Abgeordnete keinerlei Mandate als Rechtsanwältin bearbeiten dürfte. Ich würde damit Gefahr laufen, das Handwerk der Rechtsanwältin zu verlernen. Möglicherweise müsste ich…