Parteitage sind ja immer für Überraschungen gut. Manche Überraschungen sind unschön. Und manche machen fassungslos.
Seit dem Erfurter Parteiprogramm, im Wahlprogramm, in der vergangenernWahlperiode und mittlerweile auch in dieser Wahlperiode fordert DIE LINKE ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien. Es gibt für diese Forderung viele gute Gründe. Ein für mich zentraler Punkt ist, dass es die Arbeitnehmer/innen sind, die den Gewinn eines Unternehmens erwirtschaften, aber der/die Chef/in (ob Einzelchefin oder Kollektivgremium ist egal) entscheidet, an welche Partei es geht. Das ist nicht demokratisch. Und eine Spende -das ist in der juristischen Literatur fast völlig unumstritten- ist eben immer auch mit Erwartungen verbunden, ob ausgesprochen oder nicht. Der kleine Fleischer (mit Angestellten), der für ein Fest Bratwürste spendet, weiß, dass sich bei Gelegenheit daran erinnert wird. Niemand würde den Fleischer daran hindern zu sagen, ich komme auf Euer Fest und verticke die Bratwürste. Niemand würde den Fleischer übrigens daran hindern als Privatperson Bratwürste zu spenden. Aber im Regelfall weiß er schon ganz genau, warum er eine Unternehmensspende macht und keine Spende als Privatperson. Ich kann es auch ganz kurz machen: In Parteien sind Personen organisiert und nicht Unternehmen. Und deshalb sollen Unternehmen auch keinen finanziellen Einfluss auf Parteien haben. Das die anderen im Bundestag vertretenen Parteien in der letzten Wahlperiode selbst den Vorschlag einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf Unternehmensspenden bis zur Bundestagswahl zu verzichten ablehnten, hat Roger Willemsen in seinem Buch „Das Hohe Haus“ ausdrücklich bedauert. Die Annahme dieses Vorschlags, so Willemsen, „… käme einer Systemveränderung gleich.“
Nun bin ich der festen Überzeugung, dass das, was ich für die Gesellschaft fordere, auch in meiner eigenen Organisation einzuhalten habe. Nicht umsonst haben wir als LINKE auch immer versucht die Forderungen nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn auch bei unseren eigenen Veranstaltungen umzusetzen. Für mich bedeutet das eben auch, dass DIE LINKE konsequent auf Spenden juristischer Personen verzichten sollte. Wegen der Verständlichkeit wird der juristisch nicht ganz korrekte Begriff Unternehmensspenden verwendet.
Ich dachte nun, dies ist eine Selbstverständlichkeit. Ist es aber wohl doch nicht. Wie ich hier (vorletzter Absatz) bereits ausgeführt hatte, gab es vereinzelt in Landesverbänden doch Unternehmensspenden, weswegen der Parteivorstand in der genannten Sitzung auf Vorschlag der beiden Parteivorsitzenden, des Bundesgeschäftsführers und des Bundesschatzmeisters beschlossen hat, diese Spenden an zivilgesellschaftliche Organisationen weiterzuleiten und seine Erwartung ausgedrückt hat, zukünftig auf Unternehmensspenden zu verzichten. Als der Einwand kam, ein solcher Beschluss könne die Landesverbände nicht verpflichten, entschied sich der Parteivorstand dafür im Rahmen der Satzungsdebatte auf dem Parteitag einen Antrag zu stellen. Dieser Antrag sah vor, dass DIE LINKE sich nicht mit Unternehmensspenden finanziert.
Dieser Antrag nun wurde auf dem Parteitag nicht angenommen. Die Partei hat noch im Bundestagswahlkampf mit diesem Plakat geworben. Und nun hat sie mindestens ein Glaubwürdigkeitsproblem. Und ein Alleinstellungsmerkmal verloren. Kann man machen, muss man aber nicht. Eines jedenfalls weiß ich, das war ein dickes, fettes Eigentor. Ich jedenfalls werde den bereits zitierten Antrag im Bundestag nicht am Redepult vertreten.
Es grenzt an scheinheiliges Getue sich von Spenden natürlicher Personen zu nähren, aber juristischen Personen das Spenden zu verbieten. Als hätten natürliche Personen keine Interessen, die sie mit den Spenden umgesetzt sehen wollten. Wenn diese natürlichen Personen zufällig auch Firmenchefs sind liegt ihr Interesse ebenso auf der Hand als hätten sie als juristische Personen gespendet.
Deine Prinzipien in allen Ehren, aber die Finanzierung der Linken ist und bleibt ein Paradoxon.
Einerseits wird der Geldhahn zugedreht, weil man laut Bundesschatzmeister aufgrund des schlechten Wahlergebnisses bei der Bundestagswahl EUR 1 Million weniger zur Verfügung hat, aber andererseits will man sich nicht eingestehen, dass man nicht wenig Geld für Wahlkampf und Ähnliches braucht. Das benötigte Kleingeld kann nur über gezahlte Mitgliedsbeiträge oder Spenden aufgetrieben werden. Oder jemand gräbt irgendwo die SED-Millionen aus, aber der sollte dann nicht zu laut krähen.
@horschte: warum und weshalb ich konsequent die annahme von unternehmensspenden ablehne, habe ich ja versucht aufzuschreiben.
Ein Firmenchef soll nun Gelder veruntreuen um DIE LINKE durch seine privaten Spenden/als natürliche Person mitfinanzieren zu können, weil er als Firmenchef/juristische Person aufgrund undemokratischer Prozesse im Unternehmen die Spende nicht tätigen darf. 😉
Mädelchen, das ist etwas sehr blauäugig.
@horschte: ich weiß nicht woher du das mit dem veruntreuen nimmst. ich werde nicht kontrollieren, was wer von beruf ist, wenn er/sie spendet. ich will lediglich, dass keine unternehmensspenden -genauer spenden juristischer personen- angenommen werden. im übrigen schlagen wir als partei ein obergrenze auch für spenden privater personen vor.
Halina, wollen wir mal etwas Phantasie an den Tag legen? 🙂
EINLEITUNG
Manne hat eine Firma. Sein Partner Günther ist der Linken zugeneigt und berichtet ihm von dem Vorhaben einen Mindestlohn von 10 Euro einzuführen. Manne und Günther wissen, dass ihre Konkurrenten in der Branche ihren Mitarbeitern den Mindestlohn nicht zahlen können. Wozu ist man in einem Netzwerk bei dem man aus den Erfahrungen und Problemen der anderen seine Lehren zieht? Also beschließen die beiden einen Teil ihres Firmengeldes an die Linke zu spenden damit diese schnellstmöglich ihre Forderung nach dem Mindestlohn umsetzen kann.
SZENARIO A
Freudestrahlend berichtet Günther der Genossin X, dass seine Firma EUR 250 Tausend an die Linke spenden wird um die bei der Umsetzung des Mindestlohnes zu unterstützen. Genossin X klärt Günther darüber auf, dass die Partei keine Spenden juristischer Personen, so auch seiner Firma, annimmt. Die Gelder werden entweder zurückgezahlt oder an Initiativen und Organisationen weitergespendet. Günther ist sichtlich enttäuscht und behält das Geld auf dem Firmenkonto. Freuen tut sich Manne der schon Negativschlagzeilen und einen Imageverlust der Firma wegen der hohen Spende befürchtet hatte.
SZENARIO B
Das Gespräch mit Genossin X veranlasst Günther dazu andere Wege einzuschlagen. Da Günther ein ehrlicher Chef ist und nicht das 100fache seiner Mitarbeiter verdient, kann er privat das Geld für eine sinnvolle Spende bezüglich seines Vorhabens nicht aufbringen. Seiner Buchhalterin vertraut er seinen Plan an und verspricht ihr, dass auch sie dafür entschädigt würde. Das doppelte Glück der Buchhalterin, dass sie sowohl vom Mindestlohn als auch vom abgezwackten Geld finanziell profitieren würde bringt sie dazu dem Plan zuzustimmen. Gemeinsam fälschen Günther und die Buchhalterin die Bilanzen von Mannes und Günthers Firma. Am Ende des Geschäftsjahres hatte sich eine Summe von EUR 75 Tausend angesammelt. Nun stellte Günther einen Check über die genannte Summe aus und schreibt dem Bundesschatzmeister dazu noch einen Brief mit der Bitte das Geld für eine neue bundesweite Kampagne für gerechte Bezahlung und den Mindestlohn auszugegeben damit die Arbeiter*innen in Deutschland ausreichend wertgeschätzt werden.
SCHLUSS
Günther erhält keine Information über die Umsetzung der von ihm geforderten Kampagne. Stattdessen erfährt er über Genossin X, dass zirka EUR 70 Tausend in ein Projekt geflossen sind mit dem ein Begegnungszentrum für Flüchtlinge aufgebaut wird. Wer sein Geld der Linken spendet weiß nicht was er bekommt. Drum spendet er nicht wenn er nicht grundsätzlich alle Meinungen und Ideen der Linken vertritt.
Zwischen vorschlagen und umsetzen liegen manchmal Welten wie du mitbekommen hast. Ich finde keine Höchstgrenze der Spenden natürlicher Personen an DIE LINKE zumindest wird sie auf http://www.die-linke.de unter Spenden nicht öffentlich dargelegt sodass der Vorschlag ein Vorschlag bleibt und auch keiner eigenen Umsetzung bedarf 😉
Nur die dümmsten Unternehmen wählen ihren Metzger selber, viele werdens eh nicht tun.Für die PDL gilt aber einmal mehr: Wasser predigen, Wein trinken. Nix Neues also bei den SED-Nachfolgern.
hier ist der antrag aus der 17. wahlperiode http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700651.pdf und zu deinen szenarien: bei a gibt es keine spende, nehme ich in kauf. bei b liegt eine straftat vor, wer das als unternehmer so macht ist doof, aber ihm ist da nicht zu helfen. und in dem moment wo eine spende in den herrschaftsbereich der partei gelangt, kann die partei entscheiden was sie damit macht, sie muss sie nur im sinne des parteiengesetzes verwenden.
@horschte: im zitierten antrag aus dieser wahlperiode steht das auch mit den 25.000 euro http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/003/1800301.pdf
Solange man in einer bürgerlichen Gesellschaft lebt, lebt man eben auch mit allen ihren historisch gewordenen Gesetzen und Rechtsinstituten, wie die der noch vor gut 200 Jahren in England und vor gut 150 Jahren in Deutschland auch von Unternehmern selbst erbittert bekämpften ‚Juristische Person‘, in der man zurecht eine Verlotterung der Sitten und ein Herausstehlen aus der persönlichen Verantwortung des Unternehmers sah. Die Juristische Person war für die Entwicklung der kapitalistischen Gesellschaft jedoch unabdingbar.
Man kann sich als sozialdemokratisch-sozialistische Partei – so sehe ich die Partei Die Linke – den bürgerlichen Gesetzen und ihren Rechtsinstituten jedoch nicht entziehen – denn auch eine als eingetragener Verein gebildete politische Partei ist ja eine Juristische Person – und die Bürgerlichen werden genau das der Partei Die Linke jedesmal genüßlich und schadenfroh aufs Brot schmieren. Mit diesen Widersprüchlichkeiten muss man leben.
Unabhängig von der Form – also bspw. AG, GmbH, KG, OHG, E.K, Freiberufler – erwirtschaften zwar auch die Arbeitnehmer die Gewinne des Unternehmers mit, aber zahlen tun das immer die Käufer einer von diesen Unternehmen erbrachten Dienst- oder Werkleistung oder der von ihnen produzierten Güter. Die Schenkungen (lt. BGB) oder Spenden (lt. Steuergesetzen) werden also immer von den Käufern bezahlt. Streng genommen müsste man also die Käufer von Dienst- oder Werkleistungen oder Gütern fragen, ob sie über den Kaufpreis für die Leistungen/Güter die Schenkungen/Spenden der Unternehmen mitbezahlen wollen.
Jetzt kommt noch dazu, dass es ein Merkmal unserer Art und der menschenlichen Gesellschaften ist, dass, wie es so schön heißt, ‚kleine Geschenke die Freundschaft erhalten‘. Man müsste also hier auch noch anthropologische/sozialpsychologische Gesichtspunkte von Geschenken und Gegengeschenken berücksichtigen.
Man sieht also leicht, dass es schnell absurde Formen annimmt, wenn man es konsequent zu Ende führt.
Man wird nicht umhinkommen, als Partei Die Linke pragmatischen Lösungen zu finden, mit denen man auch als sozialdemokratisch-sozialistische Partei unter den Bedingungen einer vollausgebildeten bürgerlichen Gesellschaft leben kann, ohne damit ‚die Ziele der Partei zu verraten‘ und damit einerseits sektiererische Formen anzunehmen [wie bspw. die DKP] oder eben andererseits sich korumpieren zu lassen wie SPD&Grüne; bei CDU/CSU-FDP-AfD gehören ja Geschenke/Spenden an die Partei zum bürgerlichen Selbstverständnis und man kann ihnen das deshalb weder juristisch noch moralisch vorwerfen.
Will man also im Sinne einer sozialdemokratisch-sozialistischen Partei konsequent sein, müsste man die Abschaffung der Juristischen Person als Rechtsinstitut fordern, was in der Tat eine revolutionäre Forderung wäre, die eine Rückkehr zur vollständigen unternehmerischen Verantwortung für die unternehmerische Tätikeit gleichkäme, wie sie für eingetragene Kaufleute, offene Handelsgesellschaften und reine Kommanditgesellschaften ohnehin gilt.
Mit der so ermöglichten Abschaffung von Geschenken/Spenden an politischen Parteien durch Juristische Personen hätte man allerdings erst den ersten Schritt getan. Denn konsequent wäre es auch hier erst, würde man jegliche Geschenke/Spenden an politische Parteien abschaffen.
Eine bürgerliche Gesellschaft aber erlaubt systembedingt nur die allmähliche Änderung der Bedingungen, weshalb die ehemalige Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) daran schon seit über einhundert Jahren vergeblich arbeitete, scheiterte und sich als Seeheimer Partei Deutschlands (SPD) schließlich in dieser Gesellschaft einrichtete.
Für die Partei Die Linke wird es also auch immer eine Gratwanderung bleiben, mit der Gefahr, dass einige Leute Schritt für Schritt innerlich und inhaltlich ‚die Seite wechseln‘.
hallo,
wie kam denn die ablehnung zustande, d.h. wer hat mit welchen argumenten dagegen argumentiert, kann man dazu irgendwo was nachlesen?
mfg,
y.
Klein- und mittelständische Betriebe sollten nicht in den gleichen Topf wie Großkonzerne geworfen werden. In sofern war die gestrige Entscheidung ein Beschluss mit Augenmaß.
Auch dass die Fraktion künftig wieder eine Doppelspitze bekommt, zeugt von Vernunft.
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das habe ich versucht im blogbeitrag deutlich zu machen. mehr kann ich dazu nicht schreiben, weil ich nicht wüsste was noch zu schreiben wäre
klein- und mittelständische betriebe sind ja auch solche von bis zu 200 mitarbeiter/innen, oder? in dieser frage gibt es kein halbes, sondern nur ganz oder gar nicht.
@ Halina sagt: 11. Mai 2014 um 16:55
Das ist in der Tat ziemlich heikel oder kann es ganz schnell werden. Denn der organisierte Mittelstand ist bezüglich der öffentlichen Darstellung ziemlich umtriebig.
Für den unternehmerischen Mittelstand gibt es mindestens zwei Definitionen:
1) EU Kommission
Unternehmensgröße Zahl der Beschäftigten und Umsatz €/Jahr oder Bilanzsumme €/Jahr
kleinst bis 9 bis 2 Millionen bis 2 Millionen
klein bis 49 bis 10 Millionen bis 10 Millionen
mittel* bis 249 bis 50 Millionen bis 43 Millionen
http://www.ifm-bonn.org/mittelstandsdefinition/definition-kmu-der-eu-kommission/
2) Institut für Mittelstandsforschung in Bonn
klein bis 9 bis unter 1 Million
mittel* bis 499 bis unter 50 Millionen
http://www.ifm-bonn.org/mittelstandsdefinition/definition-kmu-des-ifm-bonn/
3) Es gibt dann auch Unternehmen, die sich selbst als ‚großer Mittelstand‘ bezeichnen. Das sind Handel-, Handwerks- oder Industrieunternehmen mit bis zu 2000 Beschäftigten. Man kann da auch von einer gezielten Desinformation oder einer faustdicken Lüge sprechen.
Die Größenklassen für Kapitalgesellschaften sind übrigens im HGB § 267 geregelt. Damit wird dann auch der unternehmerische Mittelstand gleich mitdefiniert.
(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1. 4 840 000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3).
2. 9 680 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
3. Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.
(2) Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 1 bezeichneten Merkmale überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1. 19 250 000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3).
2. 38 500 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
3. Im Jahresdurchschnitt zweihundertfünfzig Arbeitnehmer.
(3) Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 2 bezeichneten Merkmale überschreiten.
http://dejure.org/gesetze/HGB/267.html
Da einerseits ausnahmslos alle Kapitalgesellschaften zur Offenlegung ihrer Bilanzen [www.bundesanzeiger.de] verpflichtet sind, kann man bei denen selbst schnell kostenlos prüfen, um was es sich da handelt.
Bei Personenunternehmen wie Einzelunternehmen (e.K.), OHG oder KG – die zunächst einmal nicht zur Offenlegung ihrer Bilanzen verpflichtet sind – ist es schwieriger an Zahlen zu kommen, da die gemäß Publizitätsgesetz erst ab recht hohen Umsätzen oder Unternehmensgrößen zur Veröffentlichung ihrer Bilanzen verpflichtet sind:
§ 1 Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen
(1) Ein Unternehmen hat nach diesem Abschnitt Rechnung zu legen, wenn für den Tag des Ablaufs eines Geschäftsjahrs (Abschlußstichtag) und für die zwei darauf folgenden Abschlußstichtage jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zutreffen:
1.
Die Bilanzsumme einer auf den Abschlußstichtag aufgestellten Jahresbilanz übersteigt 65 Millionen Euro.
2.
Die Umsatzerlöse des Unternehmens in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag übersteigen 130 Millionen Euro.
3.
Das Unternehmen hat in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag durchschnittlich mehr als fünftausend Arbeitnehmer beschäftigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/publg/__1.html
Man sieht hier, dass auch ein Einzelunternehmer über ordentlich viel Geld aus seiner Unternehmung verfügt, dass er als Unternehmer – nicht als Privatperson – durchaus an Parteien schenken/spenden kann.
Andererseits kann man mit einem unklaren Parteitagsbeschluss und/oder insistierender und/oder lautstark an die Öffentlichkeit gebrachter Uneinigkeit in der Partei eben auch die kleinen Einzelunternehmer/Selbständigen/Freiberufler als auch Unternehmer mit kleinsten oder kleinen Kapitalgesellschaften verprellen, die die Partei Die Linke unterstützen wollen und die ja auch grundsätzlich von der Partei Die Linke umworben werden, wenn ich das richtig verstanden habe [so, wie man in der DDR ja auch kleine private Betriebe zuließ]. Denn auch ein Einzelhändler mit ein paar Angestellten oder ein Handwerksmeister mit ein paar Gesellen kann eine GmbH gründen, anstelle als Personenunternehmen aufzutreten. Die Kapitalgesellschaft dient ja hier nur der Risikoverringerung. Die GmbH Gründung senkt die Prämie bei der Unternehmenshaftpflichtversicherung, bringt aufgrund des GmbH-Gesetzes dafür allerdings etwas mehr Papierkram und Verwaltungsarbeit mit sich.
Man gucke da beim statistischen Bundesamt, damit man versteht, was ein unklarer Parteitagsbeschluss oder ein Anrennen gegen einen Parteitagsbeschluss bedeutet, den man selbst nicht mittragen will, denn damit schießt man unter Umständen selbst ein dickes fettes Eigentor:
Mit 2 Millionen zählte 2011 die überwiegende Mehrheit (99,3 %) der Unternehmen zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Rund 1,7 Millionen galten als Kleinstunternehmen, nur etwa 16 000 als Großunternehmen. Untersucht wurden Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe, in der Energie- und Wasserversorgung, im Handel, Gastgewerbe sowie in Teilen der sonstigen Dienstleistungsbranchen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Der Begriff KMU umfasst Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen. Das Statistische Bundesamt definiert KMU in Anlehnung an die Umsatz- und Beschäftigtengrößenklassen der Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission vom 6.5.2003 wie folgt:Größenklasse Tätige Personen Jahresumsatz
Kleinstunternehmen bis 9 und bis 2 Mill. EUR
Kleine Unternehmen(1) bis 49 und bis 10 Mill. EUR
Mittlere Unternehmen(2) bis 249 und bis 50 Mill. EUR
Großunternehmen über 249 oder über 50 Mill. EUR
(1) und kein Kleinstunternehmen
(2) und kein kleines oder Kleinstunternehmen
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/UnternehmenHandwerk/KleineMittlereUnternehmenMittelstand/KleineMittlereUnternehmenMittelstand.html
Ein kleiner Unternehmer wird kaum öffentlich für die Partei Die Linke eintreten, ihr als Unternehmer aber dennoch etwas schenken/spenden. Wenn man das nicht will, muss man das ganz deutlich sagen. Und dann für genügend andere Wähler sorgen, aber nicht wie bspw. Katja Kipping, die offensichtlich mit den grün-alternativen Wählern liebäugelt, anstelle sich um die vielen Arbeitnehmer und die abgehängten Arbeitnehmer als Wähler zu bemühen, die nicht oder nicht mehr wählen gehen. Da ist ein Millionenpotenzial an Wählern vorhanden. Wer allerdings kein Geld für den Wahlkampf hat, wird da ziemlich dumm dastehen, es sei denn, er arbeitet selbst bis zur Erschöpfung. Will man so etwas?
Hallo Halina.
Ich bestreite nicht, dass Gesetzesenwtürfe mit den genannten Forderungen eingebracht wurden.
Es steht darin geschrieben, dass das Verbot der Spenden dazu führte Bürgern „das Prinzip der gleichen Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess“ zu gewährleisten. Wenn du nun aber sagst, dass eingehende Spenden im Herrschaftsbereich der Partei dann dazu genutzt werden, um das umzusetzen was der, der am lautesten kräht umgesetzt sehen will oder was die Partei entscheidet wird das dem genannten Prinzip ganz und gar nicht gerecht. Ich begebe mich aufs dünne Eis und behaupte in diesem Zusammenhang, dass niemand zu 100% hinter allem steht wofür die Partei Geld ausgibt. Das ist unmöglich. Wenn noch dazu die spendablen Menschen kein Mitspracherecht zur Verwendung des Geldes haben und auch nicht informiert werden ist es ein kleiner Hohn. Da spende ich lieber für die SOS Kinderdörfer weil ich da mein Geld besser angelegt sehe.
Hallo Halina ich habe nie bestritten, dass es keine Gesetzesentüwrfe von dir dazu gibt. Aber als Linke könnte man die Glaubwürdigkeit diesbezüglich untermauern wenn der Hinweis schon gilt, dass eine bestimmte Höhe von Spenden nicht angenommen werden. Vorbild in der Umsetzung wenn man so will.
Außerdem spende ich lieber an die SOS Kinderdörfer und helfe Familen und Kindern als wie die Linken bei etwas zu unterstützen was ich nicht will. Wer steht schon zu einhundert Prozent hinter den Ausgaben der Partei?
Dass das ‚Das‘ das zweite ’s‘ vermissen laesst, ist politisches Statement oder Versehen? 😉
Tja, jener Beschluss war in der Tat armselig und bestärkt mich in meinem Beschluss, wo möglich, linker als die Linke zu wählen. Zum Wiedereintritt motiviert das auch nicht gerade, nachdem was ich als Mitglied an erbärmlichen Intrigen erlebt habe. Die Sozialdemokratisierung der Linken schreitet offensichtlich voran und das ist das Letzte was diese kranke Bananenrepublik braucht.
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