Parteitage sind ja immer für Überraschungen gut. Manche Überraschungen sind unschön. Und manche machen fassungslos.

Seit dem Erfurter Parteiprogramm, im Wahlprogramm, in der vergangenernWahlperiode und mittlerweile auch in dieser Wahlperiode fordert DIE LINKE ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien. Es gibt für diese Forderung viele gute Gründe. Ein für mich zentraler Punkt ist, dass es die Arbeitnehmer/innen sind, die den Gewinn eines Unternehmens erwirtschaften, aber der/die Chef/in (ob Einzelchefin oder Kollektivgremium ist egal) entscheidet, an welche Partei es geht. Das ist nicht demokratisch. Und eine Spende -das ist in der juristischen Literatur fast völlig unumstritten- ist eben immer auch mit Erwartungen verbunden, ob ausgesprochen oder nicht. Der kleine Fleischer (mit Angestellten), der für ein Fest Bratwürste spendet, weiß, dass sich bei Gelegenheit daran erinnert wird. Niemand würde den Fleischer daran hindern zu sagen, ich komme auf Euer Fest und verticke die Bratwürste. Niemand würde den Fleischer übrigens daran hindern als Privatperson Bratwürste zu spenden. Aber…

Wer glaubt, derzeit sei Rot-Rot-Grün auf Bundesebene möglich, der/die ist bestenfalls ein Phantast/in. Wer andererseits daraus schließt, Rot-Rot-Grün auf Bundesebene sei überhaupt nicht möglich, der/die ist nicht besser dran.

Rot-Rot-Grün braucht Text und Sound. Mir scheint, der Text ist leichter hinzubekommen als der Sound. Rot-Rot-Grün kann nur funktionieren, wenn vier Bedingungen erfüllt sind. Es braucht gemeinsame Inhalte, es braucht eine gesellschaftliche Mehrheit, es braucht eine parlamentarische Mehrheit und es braucht eine andere politische Kultur.  Wer eine Option Rot-Rot-Grün möchte, muss jetzt anfangen die Grundlagen für die Erfüllung dieser vier Bedingungen zu schaffen.

1.     Gemeinsame Inhalte

Es ist nicht so, dass es nicht gemeinsame Inhalte geben würde. Wer sich mit den Wahlprogrammen der jeweiligen Parteien auseinandersetzt, der findet sie.

Als gemeinsame grundsätzliche Inhalte fallen beispielsweise ins Auge:

Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstands- und sonstigen Managergehältern einschließlich Boni und Abfindungen Finanztransaktionssteuer Erhöhung des Spitzensteuersatzes Erhöhung der Vermögenssteuer/Vermögensabgabe flächendeckender gesetzliche Mindestlohn Vergabegesetz Erwerbstätigenversicherung…