Die Sache mit der Religion ist nicht so einfach. Gerade für LINKE. Dass aber nun in Sachen Religion so einiges durcheinander gerät, wird beim Blick in das Antragsheft 2 des kommenden Bundesparteitages der LINKEN deutlich.

Das fängt schon beim formalen an. Im Antragsheft befindet sich der Antrag G.1. (S. 15) mit der Überschrift „Liberté, Egalité, Laïcité.  Die Zeit für eine konsequente Trennung von Staat und Religionen in der Bundesrepublik Deutschland ist gekommen.“ Die Spielregeln sind nun eigentlich so, dass wer den Antrag oder Passagen doof findet einen Ersetzungsantrag oder einen Änderungsantrag schreibt. Doch diese Spielregeln können natürlich auch umgangen werden. So wie es die bunte Mischung von Antragsteller*innen des Antrages G.3. (S. 21) macht. Deren Antrag mit der Überschrift: „Zum Verhältnis der LINKEN zu Religionsgemeinschaften. Einsetzung einer religionspolitischen Kommission des Parteivorstandes“ bezieht sich offenkundig -dazu gleich mehr- auf den Antrag G.1., ändert diesen aber nicht, sondern setzt einen eigenen Antrag dagegen. Nun ja.

Wichtiger…

Die Debatte in der Partei DIE LINKE zum Thema Mindesthonorar hat Fahrt aufgenommen. Da ich mich heute in einem Beitrag daran beteiligt habe (dazu gleich mehr) will ich hier kurz die Chronologie und die mir bekannten Debattenbeiträge aus der Partei DIE LINKE dazu verweisen.

Am 5. Juli 2015 habe ich hier über die Parteivorstandssitzung verwiesen und dabei im vorletzten Absatz auch auf die Idee Mindesthonorar Bezug genommen. Damals schrieb ich: „Ich selbst würde es ja spannend finden die Idee eines >Mindesthonorar< mal in Ruhe zu debattieren.

Am 27. August 2015 forderte die Parteivorsitzende Katja Kipping ein Mindesthonorar für Gewerke und legte ein Dossier dazu.

Am 25. September 2015 veröffentlichte der damalige stellv. Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und heutige Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch ein ausführliches Papier unter dem Titel: „Mindesthonorar. Ein Vorschlag.“

Robert Gadegast entgegnete darauf am 9. November 2015 mit einem Artikel unter der Überschrift:…

Ich bin keine große Freundin von Geheimdiensten. Das ist kein Geheimnis. Ich halte die Geheimdienste für nicht kontrollierbar. Deshalb versuche ich an der einen oder anderen Stelle auch parlamentarische Initiativen anzuschieben, mit denen den Geheimdiensten entscheidende Befugnisse entzogen werden sollen. Aber das ist eine andere Geschichte.

Ich finde, ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip besteht darin, von staatlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen ausgenommen zu sein, soweit keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen. Nun wurde gestern vermeldet, dass der Generalbundesanwalt gegen zwei Blogger von www.netzpolitik.org und gegen Unbekannt wegen Landesverrat ermittelt. Hintergrund waren Strafanzeigen (oder nur eine Strafanzeige?) des Bundesamtes für Verfassungsschutz wegen der Veröffentlichung zweier Artikel. Zum einen geht es um ein als „VS-vertraulich“ eingestuften Konzepts für eine Einheit des VS zur Internetüberwachung und zum anderen um den Hinweis auf einen Geldregen aus dem Jahr 2013 (!!!) für die „Technische Unterstützung des Prozesses Internetbearbeitung“ beim VS inklusive der Veröffentlichung eines Teils des geheimen Haushaltsplanes 2013…

Die Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger geht voran. Zur Erinnerung: Am Anfang war Schritt 1, der Beschluss im zuständigen Arbeitskreis der Fraktion DIE LINKE. Es folgte Schritt 2, die Beschlussfassung des Gesetzesentwurfes in den Fraktionen von DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen. Im Schritt 3 gab es eine erste Lesung zu Protokoll im Bundestag. Heute nun stand Schritt 4 an, die Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Anhörungen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz laufen so ab, dass zu Beginn die Sachverständigen ihre Stellungnahmen in möglichst maximal 5 Minuten vortragen. Danach haben die Ausschussmitglieder die Möglichkeit Fragen zu stellen. Entweder zwei Fragen an eine/n Sachverständige/n oder eine Frage an zwei Sachverständige. Die meisten der Sachverständigen reichen vorher ihre Stellungnahmen schriftlich ein.

Der geschäftsführende Gesellschafter der Otto Schmidt KG (ein Verlag), Herr Prof. Hey argumentierte in seiner Stellungnahme damit, dass der § 11 UrhG den Schutz der ideellen,…

… war ich 16 Jahre alt. Ich hatte Angst vor der Wiedervereinigung. Meine Angst bezog sich auf deutschen Größenwahn und Nationalismus. Bei der Bundestagswahl 1990 konnte ich noch nicht mitwählen, ich war noch keine 18 Jahre alt.

Als die Mauer aufging, legte ich mich recht schnell in mein Bett, um am nächsten Tag wieder brav in die Schule zu gehen. Es war das Schuljahr, in dem der Abschluss der 10. Klasse gemacht werden sollte. Ich weiß nicht mehr, ob zu diesem Zeitpunkt schon klar war, dass ich die Zulassung zum Abitur hatte und meine katholische Freundin (die nicht in der FDJ war)  nicht. Dabei war sie schulisch sogar besser und hatte die „volkswirtschaftlich notwendigeren“ Berufe angegeben. Durch die sog. Wende konnte meine katholische Freundin doch Abitur machen. Sicher war die Möglichkeit das Abitur zu machen und eine Studium aufzunehmen nicht von der sozialen Lage der Eltern abhängig. Aber es lässt sich nicht leugnen, dass die Möglichkeit das…

Parteitage sind ja immer für Überraschungen gut. Manche Überraschungen sind unschön. Und manche machen fassungslos.

Seit dem Erfurter Parteiprogramm, im Wahlprogramm, in der vergangenernWahlperiode und mittlerweile auch in dieser Wahlperiode fordert DIE LINKE ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien. Es gibt für diese Forderung viele gute Gründe. Ein für mich zentraler Punkt ist, dass es die Arbeitnehmer/innen sind, die den Gewinn eines Unternehmens erwirtschaften, aber der/die Chef/in (ob Einzelchefin oder Kollektivgremium ist egal) entscheidet, an welche Partei es geht. Das ist nicht demokratisch. Und eine Spende -das ist in der juristischen Literatur fast völlig unumstritten- ist eben immer auch mit Erwartungen verbunden, ob ausgesprochen oder nicht. Der kleine Fleischer (mit Angestellten), der für ein Fest Bratwürste spendet, weiß, dass sich bei Gelegenheit daran erinnert wird. Niemand würde den Fleischer daran hindern zu sagen, ich komme auf Euer Fest und verticke die Bratwürste. Niemand würde den Fleischer übrigens daran hindern als Privatperson Bratwürste zu spenden. Aber…