Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik ist kein Naturgesetz

So richtig Ahnung habe ich von Europapolitik nicht. Wann immer ich diesbezüglich eine Frage hatte habe ich mich an den Mann meines blinden Vertrauens in Europafragen gewendet.

Doch seit vorgestern lässt mir eine Sache keine Ruhe.  Die Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik ist mal wieder kurz im Zentraum der Aufmerksamkeit. Die Katastrophe von Lampedusa stand im Zentrum der medialen Berichterstattung und meine Timeline auf Twitter quoll fast über von Bemerkungen, dass die Asyl- und Flüchtlingspolitik in Europa geändert werden muss. Das ist natürlich richtig, aber ein wenig schien mir als gingen alle davon aus das die derzeitige Asyl- und Flüchtlingspolitik ein Naturgesetz sei. Doch diese Asyl- und Flüchtlingspolitik wurde von Menschen gemacht. Sie wurde von Staaten gemacht. Und es gibt klare Verantwortlichkeiten.

Der Beitrag hier würde zu lang werden, würde ich auf die Ausbeutung des Südens durch den Norden eingehen.Deshalb will ich mich auf die Asyl- und Flüchtllingspolitik, die Politik der Abschottung konzentrieren.

Hier ist eine gute Zusammenfassung der Hintergründe der Europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik nachzulesen. Gut bezieht sich insoweit allein auf die Fakten, nicht aber auf die Bewertung.  Denn der Zeitgeist der Asyl- und Flüchtlingspolitik spiegelt sich auch in diesem Artikel wieder. In ihm heißt es: „Neben allen Vorteilen, die die Mitgliedstaaten in wirtschaftlicher Hinsicht von diesen Maßnahmen erwarten konnten, eröffneten sich neue Sicherheitsrisiken und es gab weniger Kontrolle über Zuwanderungsbewegungen.“ Asylsuchende und Flüchtlinge als „Sicherheitsrisiko“ und der Wunsch nach „Kontrolle über Zuwanderungsbewegungen“.  Leider ist genau dieses Gedankengut tief verankert.

Ich will, weil der Artikel die Fakten eigentlich recht gut zusammenfasst, nur auf einige wenige Punkte intensiver eingehen.

1) Programm von Tampere

Im Oktober 1999 tagte der Europäische Rat in Tampere. Der Europäische Rat ist ein Gremium der Staats- und Regierungsschefs. Nach Art. 15 Abs. 4 EU-Vertrag entscheidet der Europäische Rat im Regelfall im Konsens. In Tampere ging es um die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union. In Punkt 3 der Erklärung von Tampere heißt es u.a.: „Dies erfordert wiederum, daß die Union gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitiken entwickelt und dabei der Notwendigkeit einer konsequenten Kontrolle der Außengrenzen zur Beendung der illegalen Einwanderung und zur Bekämpfung derjenigen, die diese organisieren und damit zusammenhängende Delikte im Bereich der internationalen Kriminalität begehen, Rechnung trägt.“ Ab Punkt 10 der Erklärung geht es dann im Detail um eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik der EU. In Punkt 22 heißt es: Der Europäische Rat weist darauf hin, daß die Migrationsströme in sämtlichen Phasen effizienter gesteuert werden müssen.“ In Punkt 24 wird dann darauf verwiesen, dass eine „engere Zusammenarbeit und eine gegenseitige technische Unterstützung der Grenzkontrollbehörden der Mitgliedstaaten“ erforderlich  sei. Für mich liest sich das so, dass im Konsens -also mit Zustimmung des Regierungschefs Gerhard Schröder- vereinbart wurde gegen Asylsuchende und Flüchtlinge vorzugehen. Natürlich wird dies so nicht öffentlich gesagt, aber die Formulierung Migrationsströme effizient zu steuern und gegen illegale Einwanderung vorgehen zu wollen, machen das meines Erachtens deutlich.

2) Asylverfahrensrichtlinie

Die Asylverfahrensrichtlinie aus dem Jahr 2005 wurde vom Rat der Europäischen Union erlassen. Nach Art. 16 Abs. 2 EU-Vertrag  setzt sich der Rat aus je einem Vertreter der Mitgliedsstaaten auf Ministerebene zusammen. Der Rat beschließt nach Abs. 3 mit qualifizierter Mehrheit. Nach Ziffer 6 der Richtlinie geht es auch darum, die „Sekundärmigration von Asylbewerbern zwischen Mitgliedstaaten, soweit sie auf Unterschiede der rechtlichen Rahmen zurückzuführen ist, einzudämmen.“. In Ziffer 17 heißt es dann: „Kann ein Drittstaat als sicherer Herkunftsstaat betrachtet werden, so sollten die Mitgliedstaaten diesen als sicher bestimmen und von der Vermutung ausgehen können, dass dieser Staat für einen bestimmten Antragsteller sicher ist, sofern Letzterer keine stichhaltigen Gegenargumente vorbringt.“ Wer jetzt kurz stockt, richtig! Die deutsche Regelung zum Asylrecht aus dem Jahr 1993 wurde auf europäische Ebene übertragen :-(. Ein Widerspruch des deutschen Vertreters/der deutschen Vertreterin zu dieser Richtlinie ist mir nicht bekannt.

3) Dublin II-Verordnung 2003

Der Rat der Europäischen Union hat am 18. Februar 2003 die sog. Dublin II-Verordnung beschlossen. Zum Verfahren gilt das unter 2) zur Asylverfahrensrichtlinie formulierte. Nach Ziffer 2 gelten die Mitgliedsstaaten, die den Grundsatz der Nichtzurückweisung achten, als sicherer Drittstaat. Um es deutlicher zu formulieren: Wer an den Außengrenzen Europas Asyl beantragt, darf in keinem anderen Land Europas Asyl beantragen, weil er/sie ja aus einem sicheren Drittstaat kommt. In Verbindung mit dem deutschen Asylrecht kann also eigentlich kein Asylsuchender oder Flüchtling auf dem Landweg nach Deutschland kommen und Asyl beantragen.  Auch insoweit ist ein Widerspruch des/der deutschen Vertrteter/in nicht bekannt.

4) Haagener Programm 2004

Das Haagener Programm wurde in Nachfolge des Programms von Tampere vom Europäischen Rat 2004 beschlossen. Zum Verfahren gilt das unter 1) ausgeführte. In 1.6.4. heißt es dort: „Zuwanderer, die sich nicht legal in der EU aufhalten oder das Recht auf legalen Aufenthalt dort eingebüßt haben, müssen freiwillig oder erforderlichenfalls unfreiwillig zurückkehren.“ In 1.7.1. geht es auch um ein „integriertes Grenzschutzsystems für die Außengrenzen und dem Ausbau der Kontrollen an den Außengrenzen und deren Überwachung“. Die Errichtung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen zum 1. Mai 2005 wird ausdrücklich begrüßt. Dies Agentur ist nichts anderes als Frontex. Auch insoweit ist Widerstand der deutschen Vertreter/innen nicht bekannt.

5) Frontex

Mit einer Verordnung vom 26. Oktober 2004 hat der Rat der Europäischen Union Frontex errichtet.  Was der Rat der Europäischen Union ist, habe ich ja bereits unter 2) ausgeführt. Frontex dient ausdrücklich der „Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der operativen Aspekte des Schutzes der Außengrenzen, einschließlich der Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in den Mitgliedstaaten aufhalten“ Im Verwaltungsrat von Frontex sitzt nach Artikel 21 Abs. 1 der Verordnung jeweils ein Vertreter der jeweiligen Mitgliedsstaaten.

Was ist also zu tun um diese Asyl- und Flüchtlingspolitik zu verändern? Zuerst einmal muss mit der Mär aufgehört werden, Flüchtlinge kommen nur nach Europa oder gar nur nach Deutschland. Aus den Weltflüchtlingszahlen 2012 ergibt sich ein völlig anderes Bild. 81% der Flüchtlinge leben in Entwicklungsländern, ein Viertel der weltweiten Flüchtlinge lebt in den 49 ärmsten Ländern der Erde.

Es besteht aber Politischer Handlungsbedarf. Zum einen muss es um eine gerechte Weltwirtschaftsordnung gehen, in der der Norden aufhört den Süden auszubeuten. Natürlich gilt es auch Ursachen von Konflikten und Bürgerkriegen zu beseitigen. Doch wem das alles zu abstrakt ist, der kann es auch ganz konkret haben.  Die Dublin II-Verordnung sollte gekippt werden. Dafür könnte sich eine neue deutsche Regierung ebenso stark machen, wie für die Abschaffung von Frontex. Der allererste denkbare Schritt könnte ja darin bestehen, den deutschen Vertreter/die deutsche Vertreterin im Verwaltungsrat abzuberufen. Und natürlich muss auch das gesamte europäische und deutsche Asylrecht auf den Prüfstand. Offene Grenzen für Menschen in Not ist eine mehr als angemessene Reaktion.

Das alles ist nur möglich, wenn die Veränderung in den Köpfen beginnt. Asylsuchende und Flüchtlinge sind Menschen. Es gibt kein „die“ und „wir“, es gibt kein „dort“ und „hier„. Wir müssen anfangen das Denken in Staatsbürger/innenkategorien zu überwinden, das Denken in Nationalstaaten und Grenzen. Eine Mensch ist ein Mensch. Nur das ist entscheidend.

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