Gerade gestern habe ich hier geschrieben, wie die Dresdner Staatsanwaltschaft mit Auskunftsbegehren hinsichtlich der erfolgten Funkzellenabfragen letztes Jahr in Dresden umgeht.
Das hier kein Einzelfall vorliegt, hat die jüngst offengelegte Funkzellenabfrage in Friedrichshain gezeigt.
Der Rechtsausschuss des Bundestages wird sich nun am 8. Februar um 14.00 Uhr in einer öffentlichen Anhörung mit zwei Gesetzesentwürfen zur Funkenzellabfrage beschäftigen. Der eine Gesetzentwurf ist von der LINKEN und fordert die ersatzlose Streichung der in § 100g Absatz 2 Satz StPO verankerten Maßnahme. Der andere Gesetzentwurf ist der von den Grünen. Diese fordern eine rechtsstaatliche und bürgerrechtskonforme Ausgestaltung.
Einig sind sich beide Gesetzentwürfe darin, dass die derzeitige Regelung zur Funkzellenabfrage zwingend unbeteiligte Personen betrifft, obwohl nach dem Wortlaut lediglich der/die Beschuldigte oder deren Nachrichtenmittler betroffen sein dürften.
Die Unterscheidung liegt nun darin, dass DIE LINKE der Auffassung ist, dass es keine Möglichkeit gibt die Funkzellenabfrage so zu gestalten, dass die Überwachung unbescholtener Bürger/innen unmöglich ist. Das liegt im übrigen im System der Funkzellenabfrage. Die Grünen wiederum glauben, dass mit der Heraufsetzung der Anforderungen an eine Funkzellenabfrage diese rechtsstaatlich und bürgerrechtskonform ausgestaltet werden kann.
Die Anhörung im Rechtsausschuss wird also spannend.
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