Wer sagt was zu § 219a StGB
Der Bundestag machte mal wieder eine Anhörung. Diesmal zu den Gesetzentwürfen zur Abschaffung/Änderung des § 219a StGB. Das ist der Paragraf, der – getarnt hinter dem Begriff „Werbung“ – die Möglichkeiten von Ärzten/Ärztinnen, darüber zu informieren, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können, einschränkt. Dankenswerterweise gibt es mittlerweile das Internet, wo sich informiert werden kann, welcher der Sachverständigen was […]