Der Bundestag machte mal wieder eine Anhörung. Diesmal zu den Gesetzentwürfen zur Abschaffung/Änderung des § 219a StGB. Das ist der Paragraf, der – getarnt hinter dem Begriff „Werbung“ – die Möglichkeiten von Ärzten/Ärztinnen, darüber zu informieren, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können, einschränkt. Dankenswerterweise gibt es mittlerweile das Internet, wo sich informiert werden kann, welcher der Sachverständigen was sagt. In der Anhörung wurden die Gesetzentwürfe der FDP, der LINKEN und von Bündnis 90/Die Grünen behandelt.
Das Kommissariat der Deutschen Bischöfe zum Beispiel ist knallhart. Es lehnt für die Katholische Kirche die Aufhebung oder die vorgeschlagenen Veränderungen am § 219a StGB ab. Die Regelungen der §§ 219, 219a wirken nämlich dieser Ansicht nach einer „Kommerzialisierung des Schwangerschaftsabbruchs“ entgegen. Konkreter formulieren die Bischhöfe:
„Das Werbeverbot erfüllt daneben den weiteren Zweck, einer gesellschaftlichen Normalisierung und Bagatellisierung des Schwangerschaftsabbruchs entgegenzuwirken.“ Vielleicht hätten die Bischöfe ja mal mit Frauen reden sollen, die einen…