Für jedes Mandat ungefähr die gleiche Stimmenzahl?

Die Europawahl eignet sich offensichtlich gut, alles das was zum Wahlrecht schon immer mal in Frage gestellt wurde erneut zu debattieren.  Das fing schon bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an, die offensichtlich von vielen bewusst missverstanden wurde. Eigentlich wäre das ein Grund zur Freude.

Doch irgendwie wird nicht grundsätzlich über das Wahlrecht debattiert, sondern mir scheint es geht um Scheingefechte. Christoph Seils hat in einen Artikel im Cicero zunächst völlig zu Recht formuliert: „Eigentlich ist Demokratie ganz einfach: one man, one vote. Jede Stimme bei einer Wahl ist gleich viel wert und jedes Mandat sollte sich in etwa auf gleich viel Stimmen stützen.“ Im Detail führt Seils dann aus, dass DIE PARTEI bei der Europawahl 184.525 Stimmen für ein Mandat benötigte, die CDU 303.707 Stimmen und die Freien Wähler 428.524 Stimmen.

Doch was als neue Erkenntnis, möglicherweise als Skandal daherkommt, ist nicht neu. Schon beim Zwei-Stimmen-Wahlrecht bei der Bundestagswahl läuft das Prinzip wonach jede Stimme gleich viel wert sein soll und sich jedes Mandat auf ungefähr auf gleich viel Stimmen stützen soll leer. Nehmen wir zum Beispiel die Stimmenanzahl die für ein Direktmandat erforderlich ist. Im Wahlkreis 01 bei der Bundestagswahl 2013 waren für das Direktmandat 68.235 Stimmen erforderlich.  Im Wahlkreis 076 reichten 48.926 Stimmen. Und im Wahlkreis 56 waren es gar nur 34.115 Stimmen.  Natürlich hat das was mit dem Mehrheitswahlrecht zu tun, welches aber eben für die Hälfte der zu vergebenden Sitze im Bundestag Anwendung findet. Will mensch also tatsächlich den Grundsatz durchsetzen, das sich jedes Mandat auf etwa gleich viel Stimmen stützen soll, dann muss das Mehrheitswahlrecht bei den Direktmandaten abgeschafft werden oder am besten die Direktmandate. Bei den Zweitstimme funktioniert die Logik, dass sich jedes Mandat auf ungefähr gleich viel Stimmen stützen sollte ungefähr. Die CDU verfügt über 255 Abgeordnete im Deutschen Bundestag, die Grünen über  63 Abgeordnete. Die CDU hatte 14.921.877 Zweitstimmen, die Grünen 3.694.057 Zweitstimmen. Für die CDU waren also für ein Mandat 58.517, 1647 Stimmen erforderlich, bei den Grünen 58.635,8254 Stimmen. Aber im Verhältnis zu den für ein Direktmandat notwendigen Stimmen und den für ein Listenmandat notwendigen Stimmen funktioniert die Logik dann schon wieder nicht, wie sich an den für das Direktmandat in den Wahlkreisen 01 und 056 erforderlichen Stimmen zeigt. Auch das ist ein Problem des Zwei-Stimmen-Wahlrechts. Die Logik, das für ein Mandat ungefähr die gleichen Stimmen notwendig sind funktioniert im übrigen auch nicht, solange es eine Sperrklausel gibt. Denn es reichen eben -um das Beispiel Bundestagswahl 2013 zu nehmen- nicht ca. 58.500 Stimmen für ein Mandat im Bundestag.  

Ich werde ja den Eindruck nicht los, das Christoph Seils hier -wie viele andere auch- meint, anstelle von Wählerinnen und Wählern entscheiden zu dürfen, wer es verdient hat im Parlament zu sitzen und deshalb Martin Sonneborn und DIE PARTEI mit der Kritik meint und das Wahlrecht schlägt. Ich sehe das ganz anders. Der Souverän ist die Wählerin und der Wähler. Sie allein entscheiden, wen sie in einem Parlament sehen wollen. Im Übrigen wird bei einer solchen Debatte vernachlässigt, dass es durchaus einer selbstkritischen Hinterfragung bedarf, warum der Parlamentarismus erstarrt ist und wie er wieder belebt werden kann.  Diese Debatte würde sich ebenso lohnen, wie eine über das Wahlrecht, wenn diese über die Europawahl hinaus gehen würde. Die Debatte würde sich lohnen, wenn wirklich über Alternativen nachgedacht werden könnte. Meine Alternative fand leider in der Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit, ich würde trotzdem gern weiter darüber debattieren, ob das nicht vielleicht doch eine Alternative sein könnte.

8 Replies to “Für jedes Mandat ungefähr die gleiche Stimmenzahl?”

  1. Das Problem der Wahlkreiszuschneidung kennt man in Deutschland seit Kaisers Zeiten. Damals manipulierte sich die „herrschende Klasse“ die Wahlkreise, wie sie sie brauchte. Ich habe die Zahlen nicht mehr im Kopf, Es waren Unterschiede, die sich nach Zehntausenden bemaßen, was bei dem Prinzip one man, one vote natürlich die Sozialdemokratie krass benachteiligte. Das genannte Prinzip hat weiterhin den Nachteil, auch bei sauberen Zuschnitt letztlich eine Partei eine Mehrheit im Parlament ohne absolute Stimmenmehrheit haben kann,
    Es hat im Laufe der Jahrzehnte immer wieder mal Änderungen der Wahlkreiszuschnitte gegeben, dennoch kommt es immer noch zu Disproportionen. Auf jeden Fall ist es ein komplexes Problem, eine alle befriedigende Lösung wird es so schnell geben.
    Dein Vorschlag krankt m.E. daran, dass zu viel in dem hübschen Paket drin ist, da bist zu weit gesprungen.
    Der erste Schritt wäre zunächst nur eine Änderung des bisherigen Wahlrechtes in Bezug auf den Modus zu verändern. In einem zweiten Schritt die von dir weiterhin genannten Änderungen vorzunehmen. Das wird schwierig genug sein.

  2. Mehrheitswahlrecht zu bemängeln, ist ja schön und gut, aber wenn ich sehe, dass ein Abgeordneter im Wahlkreis 84 knapp 27 km² zu verantworten hat, während ein Abgeordneter im Wahlkreis 59 um die 2.814 km² vertritt, ist schon das so unfair, dass man den Stimmnachlass bei der Direktwahl durchaus als gerecht empfinden kann. Es macht schon einen Unterschied, ob ich von einem Termin in Bernau zum nächsten nach Seelow düsen muss (75 km) oder ob ich von der Karl-Marx-Allee zum Mehringplatz (ca. 5 km) radeln kann. Findeste nicht?

    Der Form halber: Quelle für die Flächen war bundeswahlleiter.de, Entfernungen verrät jede Routenplanung.

  3. die wahlkreisgröße hat nichts mit dem mehrheitswahlrecht und den erforderlichen stimmen zum direktmandat zu tun. die wahlkreiseinteilung richtet sich nach der wähler/innenanzahl. die muss ungefähr gleich groß sein. also nicht erdbeeren mit tomaten in beziehung setzen und lieber einmal mehr nschschauen, bevor mensch nur um des kommunizieren willens einen kommentar abgibt.

  4. Du bist zu gut, echt! Unfair bleibt das trotzdem.

    Im Übrigen: Die Anzahl der Wahlberechtigten in den von dir genannten Wahlkreisen sind auch mehr als unterschiedlich, aber das ist dir wahrscheinlich noch gar nicht aufgefallen.
    Wahlkreis 01: 226.944
    Wahlkreis 76: 235.344
    Wahlkreis 56: 162.624

    … was daran jetzt ungefähr gleich groß bzw. viel ist, weiß ich nicht. Aber vielleicht hatte bei der Einteilung ja jemand Erdbeeren äh Tomaten auf den Augen 😉

  5. bei der wahlkreiseinteilung darf die anzahl der wähler/innen um bis zu 25% differenzieren.

  6. Alles klar!

    25% von 235.344 sind 58.836, aber 235.344 – 162.624 = 72.720!
    Oder noch deutlicher:
    162.624 von 235.344 sind nur 69% und nicht 75%, sprich 31% Differenz.

    Und nun? Bundeswahlleiter wegen der Tomaten anschnauzen und Wahl anfechten? Argumente dafür haste ja jetzt 🙂 🙂 🙂 Oder ist das jetzt auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

  7. Halina es gibt doch Menschen, die „grundsätzlich über das Wahlrecht“ debattieren wollen 🙂
    Zum Beispiel Primavera, der deinen Vorschlag zwar unterstützt, aber kleinere Brötchen backen würde als wie du es tun magst.
    Oder Juke, der sagt die Flächeneinteilung der Wahlkreise ist unfair oder die Anzahl der Stimmberechtigten unterscheiden sich deutlich. Die Differenz von WK 76 zu WK 56 ist auch höher als 25%, da spielen aber noch andere mir unbekannte Fktoren eine Rolle nehme ich an. Bedenke: Man(n) ist auch nicht allwissend!

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