Mietrechtsänderungsgesetz von Bundesregierung beschlossen – zu Lasten der Mieter_innen

Fast unbemerkt hat die Bundesregierung am Mittwoch das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass es jetzt recht schnell in die parlamentarischen Beratungen gehen wird.

Im wesentlichen gibt es nach erster Draufsicht keine grundlegenden Veränderungen zum Referentenentwurf, mit dem ich mich hier bereits auseinandergesetzt habe. Dort habe ich auch auf die Tatsache hingewiesen, dass das angeblich so große Problem der Mietnomaden tatsächlich viel kleiner ist als immer dargestellt. Nichts desto trotz findet sich die Problembeschreibung nun auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Wer jetzt nicht extra den alten Beitrag lesen will, für den fasse ich noch einmal zusammen worum es geht:

* der Einwand von Mieter_innen eine Modernisierung würde wegen der zu erwartenden Mieterhöhung eine wirtschaftliche Härte darstellen wird nicht mehr bei der Duldung der Modernisierungsmaßnahme berücksichtigt, sondern erst  im Mieterhöhungsverfahren

* die formalen Anforderungen an die Begründungspflicht des Vermieters bei Modernisierungsmaßnahmen wird gesenkt

* energetische Modernisierungen führen für drei Monate nicht mehr zu einer Mietminderung

* es verbleibt bei dem Grundsatz, dass die Modernisierungskosten  jährlich mit 11% auf die Miete umgelegt werden können

* eine Sicherungsanordnung soll den Vermieter vor wirtschaftlichen Schäden bei langen Hauptsacheverfahren schützen

* das Räumungsverfahren soll effizienter und kostengünstiger gestaltet werden

* bei Zahlungsverzug mit der Mietkaution kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden

Worauf es jetzt ankommt ist, dass dieser Gesetzentwurf weit verbreitet und diskutiert wird. Ich finde darüber hinaus gilt es Alternativen zu formulieren und den Protest mitzutragen, der sich hoffentlich gegen dieses Gesetz ergeben wird. Ohne Protest und ohne Alternativen wird es wieder ein Gesetz mehr zu Lasten der Mieter_innen geben.

3 Replies to “Mietrechtsänderungsgesetz von Bundesregierung beschlossen – zu Lasten der Mieter_innen”

  1. In der Mieterstadt Berlin hätte die Linke als Regierungspartei zehn Jahre lang Gelegenheit gehabt, vorausschauend Gesetze – oder zumindest Verordnungen – zum Mieterschutz zu beschließen, die schädlichen Bundesgesetzen vorbeugen.
    Stattdessen wurde die GSW privatisiert.
    Wer heute günstig wohnen will/muss, darf nach Spandau oder Marzahn ‚emigrieren‘.
    Selbst die Hauptstadt-CDU spuckt mittlerweile Töne, die mieterfreundlicher klingen als Rotrot zehn Jahre lang.

  2. Dieses fürchterliche Mietrechtsänderungsgesetz zeigt, dass Klassenkampf auch nach Feierabend stattfindet: In den Betrieben geht es darum, gilt es für die Arbeitenden, einen möglichst hohen Preis für ihre Arbeit durchzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass dies ohne harten Kampf gegen profitgierige Arbeit“geber“ nicht auf Dauer möglich ist. Nach Feierabend werden aus den meisten Arbeitenden Mieter, die einen nicht unerheblichen Teil ihres Einkommens wieder an Besitzende abgeben müssen – und das nur deshalb, weil sie für ihr schlichtes Überleben ein Dach über dem Kopf brauchen.

    Von einem „ausgewogenen“ Mietrecht, das die Interessen der Besitzenden und Nichtbesitzenden sorgsam abwäge, kann schon jetzt keine Rede sein. Die angestrebten Gesetzesänderungen der in Deutschland regierenden Rechtsparteien zeigen, dass sie dazu da sind, knallhart die Interessen der hinter ihnen stehenden Besitzenden, in dem Falle der Vermieterverbände, durchzusetzen – natürlich möglichst geräuscharm.

    Wichtig ist, dass dieser Noch-Entwurf eben nicht unbemerkt realisiert wird, weil etwa der eine oder andere PdL-Funktionär angesichts der Göttinger Wahlergebnisse noch lautstark seine Tränen trocknen muss.

    In Deutschland gibt es ca. 35 Mill. Wohnungsmietverhältnisse. Der überwiegende Teil der Bevölkerung muss daher damit rechnen, von diesem weiteren Rückbau einst erkämpfter Mieterrechte betroffen zu sein.

    In Berlin hat die Linke erlebt, was es heißt, Mieterinteressen zu vernachlässigen. Linksmann hat darauf zu Recht hingewiesen. Es gibt kaum ein anderes Gebiet, auf dem die Berliner Linke mehr versagt hat. Aus diesen Fehler zu lernen und die richtigen Konsequenzen zu ziehen, bedeutet bei künftigen Auseinandersetzungen, auch Wahlkämpfen, klare Kante zugunsten von Wohnungsmietern zu zeigen.

    Klare Kante zeigen, bedeutet klarzumachen, dass eine Vergesellschaftung des in privater Hand befindlichen und vermieteten Wohnraums unabdingbar ist. Denn wie heißt es so schön im PdL-Parteiprogramm:

    „Die Grundversorgung der Menschen mit lebensnotwendigen Leistungen wie Energie, Wasser und Mobilität, aber auch Wohnen, die soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Kultur und Sport darf nicht kapitalistischem Profitstreben überlassen werden. Sie muss öffentlich organisiert und garantiert werden.“
    Solange diese Ziele noch nicht Realität sind, sollte sich die PdL, auch im Rahmen des Wahlprogramms, für folgende Punkte stark machen:

    1. Mieterhöhungen müssen auf den Anstieg der Reallöhne begrenzt werden.

    2. Bei der Ermittlung ortsüblicher Mieten müssen sämtliche Mieten berücksichtigt werden – nicht nur solche, die sich aus Mieterhöhungen oder Neuvermietungen der letzten vier Jahre ergeben.

    3. Mieter sollten in dem Falle, dass die von ihnen gezahlte Miete höher als der ortsübliche Wert ist, im Rahmen des laufenden Mietverhältnisses Mietreduzierungen erreichen können. Höhere Mieten müssen zurückgefordert werden können.

    4. Zudem sollten die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, Betriebskostenspiegel zu erarbeiten, an deren Spannbreite Vermieter sich zu halten haben.

    5. Schließlich sollte für mietrechtliche Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten der Amtsermittlungsgrundsatz gelten – so wie auch im sozialrechtlichen Bereich.

  3. Pingback: Blog von Halina Wawzyniak, MdB, DIE LINKE

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