Sollte ich die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse in einem Satz zusammenfassen, würde es der aus der Überschrift dieses Blogbeitrages sein. Aber diese Entscheidung bietet noch soviel mehr an wichtigen Aussagen.

Die wohl zentrale Aussage der Entscheidung findet sich in Randnummer 76:

„Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen Vermieterinnen und Vermieter aber mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen (…). Ihr Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt, weil ein solches Interesse seinerseits vom grundrechtlich geschützten Eigentum nicht umfasst ist.“

Das ist zwar für diejenigen, die sich durch viele Urteile in Sachen Mietrecht gearbeitet haben nicht wirklich neu, aber in dieser Deutlichkeit vom BVerfG ausgesprochen tatsächlich eine Art Paukenschlag. Denn das BVerfG sagt hier nicht mehr und nicht weniger als das höchstmögliche Rendite mit der Miete nicht vom grundgestzlichen Eigentumsschutz umfasst ist.

Das…

An der einen oder anderen Stelle ging es hier ja schon um Mietenpolitik und die Mietpreisbremse.

Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag nun ein Mietrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Dieses soll auf die Situation, dass die Mietpreisbremse bislang „nicht zu den erhofften Wirkungen geführt“ habe, reagieren. Was als Ursache benannt wird, kommt mir irgendwie bekannt vor.

„Dies liegt wesentlich auch daran, dass Mieter aufgrund der Ausnahmetatbestände, insbesondere des Ausnahmetatbestandes einer höheren Vormiete, oft nicht ohne weiteres beurteilen können, ob die vom Vermieter verlangte Miete im Einzelfall zulässig ist. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an die erforderliche Rüge, mit der der Mieter die Miethöhe zunächst beanstanden muss, in der Praxis als zu weitgehend erwiesen. (…) Immer häufiger können sich Mieter die Miete für ihre Wohnung nach einer umfangreichen Modernisierung nicht mehr leisten und müssen ihr gewohntes Umfeld verlassen, weil sie auch in ihrer angestammten Nachbarschaft keine bezahlbare Wohnung finden. Für Mieter besonders belastend…

Stellen Sie sich vor, Sie bekommen das Angebot für einen gewissen Zeitraum ihrer Erwerbstätigkeit im Ausland nachzugehen. Sie würden das Angebot gern annehmen, denken aber darüber nach, was Sie mit Ihrer Wohnung in Deutschland für diesen Zeitraum machen sollen. Aufgeben wollen Sie die Wohnung nicht, die gesamte Miete wollen Sie aber auch nicht zahlen. Sie kommen auf die Idee, einen Teil Ihrer Wohnung unterzuvermieten. Doch Ihre Hausverwaltung/Ihr/e Vermieter/in stimmen nicht zu. Was nun?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Juni 2014 entschieden, dass im Regelfall und vor allem bei größeren Wohnungen die Zustimmung zur Untervermietung zu erklären ist, soweit ein Teil der Wohnung von Ihnen weiter genutzt wird. Seit dem 11. Juli 2014 ist die Entscheidung nachlesbar. In den Leitsätzen heißt es: „Ein mehrjähriger (berufsbedingter) Auslandsaufenthalt des Mieters kann ein berechtigtes Interesse an der Überlassung eines Teils des Wohnraums an einen Dritten begründen.“ und „Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums im Sinne des § 553 Abs. 1…

Die sog. Mietpreisbremse ist in aller Munde. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf zum Mietpreisbremschen vor und ich will versuchen detailliert auf ihn einzugehen.

Am Anfang steht natürlich immer was aus Sicht der Gesetzeseinbringer  das Problem und was die Lösung ist.  Leider wird unter dem obligatorischen Punkt „Alternativen“ geschrieben, das es keine gibt. Das ist natürlich falsch. Eine Alternative, die ich falsch finde, wäre ja den bisherigen Zustand beizubehalten. Eine andere Alternative liegt aber mit diesem Antrag auch auf dem Tisch. Dort finden sich unter dem Punkt 3 detaillierte Forderungen die dem Problem der Verdrängung von Mieter/innen aus ihren Kiezen deutlich besser helfen würde.

Aber nun im Detail. Der Referentenentwurf führt in das BGB die neuen §§ 556d bis 556g ein. Im § 556d Abs. 1 wird festgelegt, das in Gebieten mit angespanntem Wohnugsmarkt die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10% übersteigen darf. Das bringt gleich drei Probleme mit…

Die letzte Sitzungswoche des 17. Deutschen Bundestages ist nun vorbei. Wir werden am 2./3. September noch einmal zusammenkommen, aber die Routine einer Sitzungswoche wird das wohl nicht mehr sein.

Eigentlich dachte ich, dass es im Bundestag zum Ende hin eher ruhig zugeht. Doch damit lag ich falsch. Richtig falsch. Alle die in den vergangenen vier Jahren meinten zu wenig geredet zu haben -egal ob in Fraktion oder Ausschuss- legten noch einmal richtig los. Alles was bisher nicht geschafft wurde, wurde versucht noch zu beenden. So kam es zum Beispiel zur Absurdität, dass nach der letzten Sitzung des Rechtsausschusses noch eine Anhörung zum Mietrecht stattfand. Der Antrag der LINKEN war ebenfalls Bestandteil der Anhörung und mein Praktikant Vincent hat hier schon einiges dazu geschrieben. Ob es dem Parlamentarismus wirklich hilft, wenn eine Anhörung stattfindet, die keine praktische Auswirkung mehr hat, sei mal dahingestellt.

Die Hektik der letzten Sitzungswoche zeigte sich dann auch…

So ist es heute zu lesen.

Neuer Eigentümer ist die TAG Immobilien AG. Und in welche Richtung es mit dieser AG gehen wird ist auf deren Webseite nachzulesen: „Das Ziel der TAG ist die Steigerung des Unternehmenswertes durch den nachhaltigen Ausbau und die Wertsteigerung des Wohnimmobilienportfolios, um durch eine gute Rentabilität der Bestände und deren Entwicklung eine attraktive Anlage für Investoren zu bieten.“

Nein, um Mieter/innenschutz geht es nicht. Es geht auch nicht darum einen Beitrag zu leisten etwas gegen ständig steigende Mieten zu tun. Im Gegtenteil, auf der Webseite findet sich die Formulierung, dass zur Umsetzung der strategischen Ziele auch die Maßnahme „Mietsteigerungspotenzial“ genutzt werden soll.

Das Bundesfinanzministerium hat entschieden. Gegen die Mieter/innen und für Wohnungen als Anlageobjekt.  Am Bieterverfahren hatte sich auch die Genossenschaft „FairWohnen“ beteiligt. Ein Blick auf die Erwägungen zur Gründung der Genossenschaft und ein Blick auf die TAG Immobilien AG zeigen, dass sie…

… war Gegenstand einer von der Hellen Panke e.V. (Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin) veranstalteten Konferenz am gestrigten Tag. Wer nicht teilgenommen hat, hat etwas verpasst. Nicht nur weil es interessante Vorträge und praktische Beispiele über Theorie und Praxis des Genossenschaftswesens gegeben hat, sondern auch weil die Konferenz einen Schwerpunkt auf der Frage Wohnungs(bau)genossenschaften und damit den Mietproblemen nicht nur in Berlin hatte.

Sehr deutlich wurde, dass die Genossenschaft als Idee nicht romantisiert werden soll. Auch eine Genossenschaft ist ein Marktteilnehmer und am Ende ein Unternehmen. Und es gilt zu überlegen, wie Genossenschaften sich auch für diejenigen Menschen öffnen lassen, die sehr geringe Einkommen haben. Hier liegt meines Erachtens die Aufgabe linker Genossenschaftspolitik, denn wir müssen dieses Problem im Blick behalten um zu verhindern dass die Genossenschaftsidee als „Mittelschichten Angebot“ diskreditiert werden kann.

Der Vorteil von Genossenschaften liegt aber -um beim Beispiel Wohnen zu bleiben- in der Möglichkeit die Modernisierungsumlage nicht oder nicht vollständige auf die Mieter_innen…

Fast unbemerkt hat die Bundesregierung am Mittwoch das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass es jetzt recht schnell in die parlamentarischen Beratungen gehen wird.

Im wesentlichen gibt es nach erster Draufsicht keine grundlegenden Veränderungen zum Referentenentwurf, mit dem ich mich hier bereits auseinandergesetzt habe. Dort habe ich auch auf die Tatsache hingewiesen, dass das angeblich so große Problem der Mietnomaden tatsächlich viel kleiner ist als immer dargestellt. Nichts desto trotz findet sich die Problembeschreibung nun auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Wer jetzt nicht extra den alten Beitrag lesen will, für den fasse ich noch einmal zusammen worum es geht:

* der Einwand von Mieter_innen eine Modernisierung würde wegen der zu erwartenden Mieterhöhung eine wirtschaftliche Härte darstellen wird nicht mehr bei der Duldung der Modernisierungsmaßnahme berücksichtigt, sondern erst  im Mieterhöhungsverfahren

* die formalen Anforderungen an die Begründungspflicht des Vermieters bei Modernisierungsmaßnahmen wird gesenkt

* energetische Modernisierungen…

Unter dem Titel: „Mietenwahnsinn ohne Ende“ luden gestern Mieterinnen und Mieter die Politik ins Abgeordnetenhaus ein, um der Politik zu erklären was falsch läuft. Schade fand ich, dass außer den eingeladenen Abgeordneten aus dem Abgeordnetenhaus keine weiteren Abgeordneten anwesend waren, insbesondere sich außer mir kein einzige/r weitere/r Berliner Bundestagsabgeordnete/r sehne ließ.

Moderiert von Karin Baumert (Initiative gegen Zwangsumzüge) und Sebastian Jung aus der Initiative vom Fanny-Hensel-Kiez kann die Veranstaltung aus meiner Sicht durchaus als Erfolg gewertet werden. Das Veranstaltungskonzept war richtig gut und tatsächlich wurde sehr schön herausgearbeitet, was auf welcher Ebene wie gelöst werden könnte.  Mit einem Videoeinspiel wurde auf ein ganz konkretes Problem an einem ganz konkreten Ort verwiesen. Danach stellten die Mieter/innen zunächst einem/einer Experten/in eine Frage um danach die Politik nach ihren Lösungsansätzen zu fragen.

Die Beispiele illustrieren die vielfältigen Probleme im Bereich steigender Mieten und Verdrängung.

Beispiel 1: energetische Sanierung in der Fuldastr./Weichselplatz

Im…

Anfang der Woche trudelte ganz unverfänglich der Referentenentwurf des Justizministeriums zum Mietrecht, Mietrechtsänderungsgesetz ein. Aus meiner Sicht sollten möglichst schnell möglichst viele in Mietangelegenheiten engagierte Bürgerinnen und Bürger sich den Referentenentwurf ansehen und dann hoffentlich ganz aktiv gegen nicht zu akzeptierende Vorschläge aufstehen. Noch ist es nicht zu spät.

Ich will hier bewusst nicht auf die Dinge eingehen, wo an der einen oder anderen Stelle vielleicht sogar positive Veränderungen vorgesehen sind, sondern auf die aus meiner Sicht absolut problematischen Dinge hinweisen. Den Gesetzentwurf durchzieht der Gedanke „des bösen Mieters/der bösen Mieterin„, die die derzeitigen Rechtsinstrumente missbrauchen. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden, zuungunsten von Mieterinnen und Mietern.

Schon die ganze Legislaturperiode wird immer wieder vom sog. Mietnomadentum gesprochen.  Noch in der letzten Legislaturperiode aber antwortete die Bundesregierung (also die aus SPD und CDU) auf eine kleine Anfrage der FDP, dass der Einmietbetrug „weiterhin rückläufige Zahlen“ aufweist. Gleichzeitig wird auf eine Presseerklärung des…