Öffentliche Anhörung

Etwas überrascht war ich schon. Die erste Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss für mich war gekennzeichnet durch eine geringe Anzahl von Mitgliedern des Rechtsausschusses. DIE LINKE war vorbildlich und wieder mit 4 Menschen anwesend, die Grünen hatten von ihren sonstigen 2 von 4 Mitgliedern immerhin 3 zur Anhörung gebracht, die SPD war mit 2 Mitgliedern vertreten und die Koalition zu Spitzenzeiten mit 6 Abgeordneten.

In der Anhörung ging es um drei fast gleichlautende Anträge der Oppositionsparteien zur Änderung des Grundgesetzes, konkret des Artikel 3 Abs. 3 Satz 1. Hier soll das Wort „sexuelle Identität“ aufgenommen werden.

Richtig, denn es geht darum die -so auch ein Teil der Sachverständigen – Diskriminierung und Benachteiligung auf Grund dieses persönlichen Merkmales wirksam zu begegnen. Die Sachverständige Baer beispielsweise wies darauf hin, dass die primäre Diskriminierungserfahrung beim Kontakt mit öffentlichen Stellen erfolgt.

Die Diskussion war schon ziemlich interessant, schimmerten doch immer wiede Vorurteile und Klischees bei der Ablehnung der Forderung durch.

Zunächst wurde vorgetragen, die Reichweite einer solchen Änderung sei nicht absehbar und eine Änderung würde den Staat binden (ja, genau darum geht es und das soll auch so sein!). Der Begriff „sexuelle Identität“ sei einfach zu unscharf.  Nun gut. Die „besseren Argumente“ kamen aber noch :-(. Es läge nämlich eine ungeklärte Verfassungslage vor, weil der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes anders entschieden hätte, als der 2. Senat. Nun finde ich ja, dass der Gesetzgeber gefragt ist, an dieser Stelle eine klare Verfassungslage zu schaffen, dafür gibt es ihn ja. Der Hammer war dann aber das Argument des Sachverständigen Prof. Kluth: Durch die Aufnahme der sexuellen Identität würde es Muslimen erschwert sich zu integrieren. Hallo? Der Kollege Beck fragt nach, ob unter diesem Gesichtspunkt eigentlich auch die Gleichberechtigung der Frau gestrichen werden muss, was der Herr Prof. mit dem Hinweis auf  „Aufmerksamkeit“ beantwortete und Sensibilisierung für Auswirkungen auf andere Bereiche. Mich erschüttert an dieser Auffassung aber vielmehr die pauschale Verurteilung von Muslimen.

Die Befürworter/innen konnten aus meiner Sicht punkten. Auf meine Nachfrage beispielsweise erläuterte Frau Prof. Dethloff das durch die Aufnahme des Merkmals „Behinderung“ in Artikel 3 Benachteiligungen in gesellschaftlichen Bereichen abgebaut wurden und tatsächlich eine Evaluierung des einfachen Rechts auf Benachteiligung erfolgte. Schließlich sei auch das SGB IX Ergebnis der Grundgesetzänderung.

Der Sachverständige Graupner fasste die Gegenargumente wie folgt zusammen: Es geht eigentlich um den Abbau von Diskriminierung und Benachteiligung. Die Gegner argumentieren mit sachfremden Argumenten in dem sie stereotyp wiederholen: Pädophilie, Polygamie und sexuelle Gewalt seien auch gemeint. Wer eine Hintertür für Diskriminierung offen halten will, der kann diesen Anträgen nicht zustimmen. Recht hat er und ich dem nichts mehr hinzuzufügen.

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