Parlamentarismus wie er nicht sein sollte – Beispiel Europawahlrecht

In der nächsten Sitzungswoche soll der Bundestag die Änderungen im Europawahlrecht beschließen. Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte die 5%-Hürde bei der Wahl der Deutschen Mitglieder im Europäischen Parlament für verfassungswidrig erklärt.

Im Prinzip ist gegen eine Änderung des Europawahlrechts nichts einzuwenden. Vier von fünf Punkten im vorliegenden Gesetzentwurf finde ich sogar gut. Einzig die Einführung der 3%-Sperrklausel wird von der LINKEN abgelehnt, weswegen wir den Gesetzentwurf auch nicht mit eingebracht haben.

Die „All-Parteien-ohne-LINKE-Koalition“ zeigt nun aber, wie Parlamentarismus nicht sein sollte. Ohne Rücksichtnahme auf nur irgendwas wird durchgezogen. Na klar, ist ja auch niemand außer der LINKEN da, die sich beschweren könnten.

Seriöse Debatte, wirkliches abwägen? Nein.

Der Reihe nach: Am 15.05.2013 fand das letzte Gespräch der Berichterstatter/innen der Fraktionen statt zu dem DIE LINKE noch eingeladen wurde. Berichterstatter/innern  sind die verantwortlichen Fachpolitiker/innen der Fraktionen. Am 15.05.2013 haben sich alle anderen Fraktionen u.a. darauf geeinigt einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahl zum Europaparlament in Deutschland einführt. Bestandteil der Neuregelung ist -im Prinzip sinnvoll- auch die notwendigen Änderung der Anpassung der Zahl der in Deutschland zu wählenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Zumindest solange ich für DIE LINKE am Gespräch beteiligt war wurde über einen Zeitplan zur Verabschiedung der Änderungen im Europwahlrecht geredet, den ich im Sinne eines seriösen parlamentariches Verfahren für akzeptabel gehalten habe. Das wir als LINKE an weiteren Gesprächen der Berichterstatter/innen nicht beteiligt wurden, finde ich nachvollziehbar. Wenn wir den Gesetzentwurf nicht mittragen, müssen wir auch nicht an weiteren Gesprächen beteiligt werden.

Doch was dann passierte hat mit akzeptablem Ablauf parlamentarischer Arbeit nichts mehr zu tun. Erst am 27./28.6.2013 erfolgt die endgültige Entscheidung des Rats der Europäischen Union über die tatsächlich auf ein Land entfallenden Sitze im Europäischen Parlament. Vor diesem Hintergrund sah der ursprüngliche Zeitplan vor, die 2./3. Lesung der Änderung des Europwahlrechts erst am 28. Juni 2013 durchzuführen. Es wurde sogar kurz debattiert ob es nicht auch im Notfall möglich gewesen wäre am 2./3.9.2013 die 2./3. Lesung durchzuführen. Dieser Vorschlag wurde aber verworfen. Die Idee hinter diesem Zeitplan war, eventuelle Änderungen durch die Entscheidung des Rates der Europäischen Union noch berücksichtigen zu können.  Das bzw. ob eine Anhörung zur geplanten Gesetzesänderung durchgeführt werden soll war nicht Thema der Gespräche. Am Montag dieser Woche gab es einen ersten Hinweis aus dem Innenausschuss, dass eine Anhörung geplant ist. Eigentlich sei dafür der 24. 06.2014 angedacht, es könne aber auch sein, dass die Anhörung früher stattfindet. Erst am Mittwoch dieser Woche wurde entschieden, dass am Montag (10. 06.) eine Anhörung stattfinden soll.  Meine Kollegen/innen berichten aus dem Innenausschuss, dass es dort noch eine Debatte gab, ob die Anhörung um 11.00 Uhr oder um 10.00 Uhr beginnen solle.  Dabei wurde u.a. eingewendet, dass ein Sachverständiger erst ab 11.00 Uhr kann. Diese Debatte zeigt aber, dass offensichtlich alle anderen Fraktionen sich auf einen Anhörungstermin im Vorfeld verständigt hatten, von dem DIE LINKE erst am Mittwoch erfuhr. Während alle anderen Fraktionen also auch genügend Zeit hatten, sich um einen Sachverständigen für die Anhörung zu kümmern, blieb uns Zeit von Mittwoch Mittag bis Freitag (also heute) Mittag.

Uns ist es gelungen einen Sachverständigen zu finden, aber es war nervenaufreibend und ärgerlich. Kollegial ist es in keinem Fall. Nun erwarte ich von den Koalitionsfraktionen gar nicht, dass sie diesbezüglich irgendwelche Rücksichten nehmen. Aber das SPD und Grüne, die -soweit sie keine Anträge oder Gesetzesentwürfe mit den Koalitionsfraktionen gemeinsam einbringen- von der Ausnutzung der Geschäftsordnung durch die Koalitionsfraktionen und dem damit verbundenen Durchziehen der Koalitionsinteressen qua Mehrheit ebenso betroffen sind dieses Spiel mitmachen,  ist enttäuschend.

Im übrigen bleiben dann für die Verarbeitung der Ergebnisse der Anhörung genau 2,5 Tage (großzügig gerechnet). Da nach der Anhörung die Sitzungswoche eigentlich erst so richtig beginnt -weitere Anhörungen und Sitzungstermine- bleibt nicht wirklich Zeit aus der Anhörung Schlussfolgerungen zu ziehen.

Das ist Parlamentarismus, wie er nicht sein sollte. Was hier passiert kann so zusammengefasst werden: Was interessieren mich Meinungen solange ich eine Mehrheit habe und damit alles durchsetzen kann was ich will. Ob dies dem Ansehen des Parlaments nützt, wage ich zu bezweifeln.

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