Die Parteivorstandssitzung Nr. 12 begann bereits am Freitag. Und am Freitag wurde auch der für mich wichtigste Beschluss dieser Sitzung gefasst.
Nach einer langen, solidarischen, beeindruckenden und lehrreichen Debatte wurde der Beschluss des Geschäftsführenden Parteivorstandes bestätigt, am Karl-Liebknecht-Haus eine Gedenktafel mit der Aufschrift „Ehrendes Gedenken an Tausende deutsche Kommunistinnen und Kommunisten, Antifaschistinnen und Antifaschisten, die in der Sowjetunion zwischen den 1930er und 1950er Jahren willkürlich verfolgt, entrechtet, in Straflager deportiert, auf Jahrzehnte verbannt und ermordet wurden“ anzubringen. Der Geschäftsführenden Parteivorstand hatte am 4. März 2013 einstimmig beschlossen, dass im Gedenken an die Kommunistinnen und Kommunisten, Antifaschistinnen und Antifaschisten, die dem Großen Terror in der Sowjetunion zum Opfer fielen, am Berliner Karl-Liebknecht-Haus eine Gedenktafel angebracht wird. Die Initiative für eine solche Gedenktafel ging von einem Arbeitskreis des VVN-BdA Berlin aus. Die Entscheidung pro Gedenktafel war mindestens umstritten. Ich fand und finde die Entscheidung des Geschäftsführenden Vorstandes richtig. Einige Genossen/innen, darunter drei Mitglieder des Geschäftsführenden Parteivorstandes hatten beantragt den Beschluss abzuändern. Sie schlugen vor, eine dauerhafte Ausstellung im Karl-Liebknecht-Haus zu platzieren und die Gedenktafel am Friedhof der Sozialisten in Friedrichsfelde anzubringen.
In der Debatte am Freitag nun wurde deutlich: Niemand stellt den Fakt in Zweifel, dass in der Zeit des Großen Terrors Kommunisten/innen und Antifaschist/innen willkürlich verfolgt, entrechtet, in Straflager deportiert, auf Jahrzehnte verbannt und ermordet wurde. Und natürlich ist es so, dass nicht alle Verfolgten, Entrechteten, Deportierten und Verbannten schließlich ermordet wurden. Doch jeder Einzelfall ist ein Fall zu viel. Es ging in der Debatte einzig um einen angemessenen Ort der Ehrung. Die Mitglieder des Arbeitskreises der VVN-BdA machten in eindrucksvollen Beiträgen deutlich, warum eine solche Gedenktafel an das Karl-Liebknecht-Haus gehört. Es ist unsere gemeinsame Geschichte, es sind unsere Genossen/innen und ihrer sollte hier gedacht werden. Wir müssen uns bewusst machen, jeden Tag, welche schwere historische Last wir tragen.
Recht schnell wurde in der Debatte deutlich, dass der von den Genossen/innen beantragte Punkt 4 ihrer Beschlussvorlage nicht realisierbar ist. Der Punkt 4 lautete: „Die Gedenktafel wird in der `Gedenkstätte der Sozialisten` in Berlin-Friedrichsfelde angebracht, wo den Opfern mit dem Gedenken `Die Toten mahnen uns` alljährlich gedacht und Ehre erwiesen wird.“ Dass dies nicht möglich ist, war mir vorher klar. DIE LINKE ist nicht Eigentümerin des Friedhofs und sie kann überhaupt nicht entscheiden, was wo an diesem Friedhof angebracht wird. Es gibt einen Förderverein, der die Verantwortung für die Gedenkstätte der Sozialisten übernommen hat. Dieser kann dem Land Berlin Vorschläge unterbreiten, wie die Gedenkstätte aussehen sollte. Auch vor diesem Hintergrund fand sich eine große Mehrheit im Parteivorstand, die den Antrag der Antragssteller ablehnte und damit den Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes bestätigt. Endlich, endlich wird das Karl-Liebknecht-Haus also diese Gedenktafel erhalten.
Unter dem Punkt Aktuelle Politik wurde über das Urteil des BVerfG zur Überwachung von Bodo Ramelow ebenso kurz informiert, wie über den Flüchtlingsprotest am Brandenburger Tor. Der Bundesausschuss informierte über seine letzte Sitzung.
Schließlich wurde über den ersten Entwurf des Europawahlprogramms debattiert. Zum vorliegenden Entwurf hatte ich Änderungsanträge eingebracht, die hier nachgelesen werden können. Die Debatte insgesamt verlief kontrovers aber kulturvoll. Am 23./24. November wird dann der Parteivorstand einen Leitantrag debattieren. Ich werde am 23. November allerdings nicht an der Parteivorstandssitzung teilnehmen können, weil gleichzeitig der Landesparteitag der LINKEN in Berlin unter anderem zum Thema Mieten tagt. Diether Dehm hat bereits angekündigt, einen Alternativen Wahlprogrammentwurf zur Europawahl vorzulegen.
In der Vorstandssitzung ging es auch um den vom Bundesschatzmeister vorgelegten Grobfinanzplan. Die wichtigsten Details dazu hat er in einem Artikel aufgeschrieben, der hier nachgelesen werden kann. Fakt ist: Nach unserer Satzung und der Finanzordnung muss der jährlichen Haushalt ausbilanziert sein. Fakt ist auch, wir haben weniger Geld. Nun ist es natürlich völlig legitim einen vom Bundesschatzmeister vorgelegten Finanzplan zu hinterfragen oder Änderungswünsche vorzutragen. Es ist auch völlig korrekt den Bundesschatzmeister für diesen Grobfinanzplan verantwortlich zu machen. Was aber überhaupt nicht geht ist aus meiner Sicht, und das wurde von einem Teil der Debattenteilnehmer/innen so vorgetragen, dem Schatzmeister de facto zu untersagen, einen eigenen Vorschlag für einen Grobfinanzplan zu unterbreiten. Der Parteivorstand beschließt den Finanzplan, der Bundesausschuss dann den vom Parteivorstand beschlossenen Finanzplan. Alle Vorstandsmitglieder und alle Mitglieder des Bundesausschusses können Änderungsvorschläge unterbreiten. Aber um das zu machen braucht es doch eine Vorlage. Was ist nun schlimm daran, wenn ein Vorschlag eines Grobfinanzplans -der nicht der Finanzplan ist sondern verändert werden kann- vorliegt, der allein vom Bundesschatzmeister kommt? Der Ansatz einen Grobfinanzplan nur in Abstimmung mit anderen vorlegen zu dürfen, degradiert das Amt eines/einer Schatzmeisterin, denn dessen originärste Aufgabe ist nun einmal einen Vorschlag für einen Grobfinanzplan vorzulegen. Dafür wird er/sie in einer Einzelwahl vom Bundesparteitag gewählt. Nicht mehr und nicht minder lag dem Parteivorstand vor. Wer nicht will, dass der/die Schatzmeisterin eigenständig Vorschläge zum Grobfinanzplan als Informationsvorlage den Gremien unterbreiten darf, der sollte unsere Satzung ändern. Dann hat eine Partei eine/n Kassier/in, am besten im Angestelltenverhältnis. Kann man machen, muss man aber nicht.
Ich will zumindest noch anmerken, dass dem Parteivorstand eine Erklärung der Parteivorsitzenden zur Kenntnis vorlag, in der u.a. formuliert wurde, dass die LINKE weiterhin „Whistleblower im Bundestag“ sei. Ich hatte schon intern darauf hingewiesen, dass ich das für absolut falsch halte. Whistleblower sind Menschen, die für ihre Tätigkeit mit Repressionen zu rechnen haben. Die Abgeordneten im Bundestag haben die Aufgaben nachzufragen und aufzudecken. Es ist deshalb eine nicht angemessene eigene Überhöhung gegenüber den tatsächlichen Whistleblowern, sich selbst als Whistleblower zu bezeichnen.
vielen dank, halina wawzyniak,
für diese mehrfach erhellenden ausführungen.
stimme mit Ihrer sichtweise überein.
solidarische grüsse,
anna andrea herr
Das mit Whistleblowern ist Wortklauberei.
Die Forderung nach Mindestlöhnen aus dem Eurowahlprogramm zu streichen ist merkwürdig: Die Linke hat oft genug erfolgreich Landtagswahlkämpfe mit Themen bestritten, die von den Landtagen gar nicht entschieden werden können. Eben weil die Themen den Leuten auf den Nägeln brannten.
Klarheit der Aussagen und Transparenz gegenüber Mitgliedern und Öffentlichkeit: das sind sehr wichtige Voraussetzungen für noch mehr Vertrauen im Volk.
Vielen Dank, Halina
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