Die Parteivorstandssitzung Nr. 12 begann bereits am Freitag. Und am Freitag wurde auch der für mich wichtigste Beschluss dieser Sitzung gefasst.

Nach einer langen, solidarischen, beeindruckenden und lehrreichen Debatte wurde der Beschluss des Geschäftsführenden Parteivorstandes bestätigt, am Karl-Liebknecht-Haus eine Gedenktafel mit der Aufschrift „Ehrendes Gedenken an Tausende deutsche Kommunistinnen und Kommunisten, Antifaschistinnen und Antifaschisten, die in der Sowjetunion zwischen den 1930er und 1950er Jahren willkürlich verfolgt, entrechtet, in Straflager deportiert, auf Jahrzehnte verbannt und ermordet wurden“ anzubringen. Der Geschäftsführenden Parteivorstand hatte am 4. März 2013 einstimmig beschlossen, dass im Gedenken an die Kommunistinnen und Kommunisten, Antifaschistinnen und Antifaschisten, die dem Großen Terror in der Sowjetunion zum Opfer fielen, am Berliner Karl-Liebknecht-Haus eine Gedenktafel angebracht wird. Die Initiative für eine solche Gedenktafel ging von einem Arbeitskreis des VVN-BdA Berlin aus. Die Entscheidung pro Gedenktafel war mindestens umstritten. Ich fand und finde die Entscheidung des Geschäftsführenden Vorstandes richtig. Einige Genossen/innen, darunter drei Mitglieder des Geschäftsführenden Parteivorstandes hatten beantragt…

… der vormalige Besitzer (mittlerweile scheint ja die Bundesregierung die CD gekauft zu haben) der CD mit den Daten von Steuersündern wäre Deutscher Staatsbürger, hätte er sich nach § 17 UWG strafbar gemacht. Denn nach bisherigem Kenntnisstand hat er aus Eigennutz (gibt ja schicke Millionen dafür) sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses unbefugt verschafft.

Der Rechtsstaat kauft nun die aus einer Straftat stammenden Daten ab und verwendet sie um gegen Steuersünder vorzugehen. Das ist ein Skandal – aber in Deutschland wenig überraschend, wo noch jede/r Hartz IV-Empfangende als potentiell verdächtig gilt. Insofern ist das Aufschreien der konservativen Parteien hier nur scheinheilig. Sie wenden das Recht an, wie es ihnen nützt. Kein Aufschrei ist von ihnen zu vernehmen, wenn Hartz IV-Empfangende schikaniert und unter Generalverdacht (Kontoauszüge vorlegen) behandelt werden.

Der Rechtsstaat ist nur ein Rechtsstaat, wenn er mit rechtsstaatlichen Mitteln handelt. Wenn er „um der Sache willen“ das…