… während ich gestern in jede Kamera sagte, dass DIE LINKE beispielsweise für gesetzlichen Mindestlohn, die Überwindung von Hartz IV, gegen Internetsperren und für den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan ist, was allerdings nicht gesendet wurde, stand heute mindestens genausoviel Inhalt auf dem Programm.
Zunächst habe ich endlich alle Beiträge der Konferenz „Genocide, Truth and Justice“ fertig durchgearbeitet und somit die Konferenz nachbereitet. Natürlich gibt es bei solchen Konferenzen immer ganz besondere Beiträge und so will ich unbedingt auf den Beitrag von R. Hossain verweisen, der mich ziemlich beeindruckt hat.
Danach gab das Wahlkampfgeplänkel der Bundesregierung (Zypries vs. Guttenberg über externe Auftragsvergabe um ein Gesetz zu schreiben) Anlass, um sich zu erklären. In meiner Funktion als stellv. Parteivorsitzende habe ich dazu eine Presseerklärung abgegeben.
Um damit nicht gleich Schluss zu machen mit den Inhalten, habe ich mir die Drucksache 14/4595 des Deutschen Bundestages angesehen. Dabei geht es um die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung durch Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens. Kurz: Einstieg in die private Rentenversicherung und damit Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Drucksache stammt aus dem Jahr 2000 und ist ein Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Abgeordneter aus dem Wahlkreis 84 war schon damals Hans-Christian Ströbele. Und gucke da, bei dem Protokoll 14/147 der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 26. Januar 2001 findet sich eine namentliche Abstimmung zum Einstieg in die private Rentenversicherung. Wer es genau wissen will, sieht sich die Seiten 14444 ff an. Upps, das steht: das Hans-Christian Ströbele mit Ja gestimmt hat. Mache sich jede/r selbst sein Urteil daraus.
Liebe Frau Wawzyniak,
mit großem Interesse habe ich Ihre Pressemitteilung v. 12. 8. zu Ihrem Standpunkt bzgl. der Beauftragung Externer zum Verfassen von Gesetzestexten gelesen.
Meine Frage: Gilt Ihr bundespolitischer Standpunkt auch für die Berliner Landesregierung, die sich wichtige Gesetze von der externen Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (mit)formulieren lässt? Immerhin beriet diese Kanzlei nicht nur den Berliner Senat bei der Schaffung des Sparkassengesetzes sondern im näheren zeitlichen Umfeld auch den Bundesverband deutscher Banken. Wie lautet an dieser Stelle Ihre Beurteilung vor dem Hintergrund Ihrer Formulierung in der o. G. Pressemitteilung: „Unserer Auffassung nach muss grundsätzlich ausgeschlossen sein, dass Interessenvertreter/innen und damit Betroffene ihre eigenen Gesetze schreiben.“?
Oder ist das hier was anderes, weil in Berlin die LINKE Regierungsmitglied ist?
Mit freundlichen Grüßen
B. U. C.
@b.u.c.: du bist ja ein lustiger zeitgenosse. erst schickste mir ne private mail, die ich beantworte und dann fragst du öffentlich.
aber gut: presseerklärungen sollten kurz und knapp sein, deswegen verkürzen sie debatten. mir ist klar, dass es genügend materien gibt, wo externer sachverstand gefordert ist. das ist auch nicht mein problem, mein problem ist, wenn dritte die arbeit der verwaltung machen und den sachverstand in juristische vokabeln umwandeln. den gesetzestext schreiben, das ist nun mal die aufgabe der verwaltung und da sollte sie auch bleiben. und du schreibst ja selbst „mitformuliert“ und „beriet“ und nicht das die kanzlei das gesetz an sich formuliert hat.
naja, doppelt (und fast zeitgleich) hält besser – besonders bei politikerInnen…;-)