Der BGH macht sich zum Gesetzgeber

Vorbemerkung:  Für die Verankerung von „Nein heißt Nein“ im Strafgesetzbuch habe ich mich eingesetzt. In dem damals vorgeschlagenen Gesetzentwurf fehlt der sog. Grapschparagraf. Die Probleme mit dem Grapschparagrafen  Den sog. Grapschparagraf (korrekt: Straftatbestand der sexuellen Belästigung, § 184i StGB) habe ich immer kritisch gesehen. Ich hätte lieber, darüber schrieb ich hier, den § 184h StGB gestrichen, denn dieser legt eine Erheblichkeitsschwelle für sexuelle Handlungen nach dem StGB fest. Was darunter zu verstehen ist, ist nicht ganz einfach. Der BGH spricht davon, dass nur eine sexuelle Handlung betroffen ist, die „nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung eines bestimmten, Continue Reading →

Ergebnisse der Reformkommission Sexualstrafrecht

Vor ziemlich genau einem Jahr, am 7. Juli 2016 beschloss der Bundestag die sog. „Nein heißt Nein„-Regelung im Strafrecht. Bereits zu diesem Zeitpunkt existierte die Reformkommission Sexualstrafrecht beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Am 19. Juli 2017 übergab sie nun ihren Abschlussbericht. Und der hat es in sich. Doch nicht nur im Hinblick auf das aktuelle Sexualstrafrecht ist der Bericht interessant; er war mir auch eine willkommene Angelegenheit die Vorschläge der Reformkommission mit dem Gesetzentwurf der LINKEN zur „Nein heißt Nein„-Lösung zu vergleichen. Auf Seite 13 ff. befinden sich die 61 Vorschläge für eine Änderung des Sexualstrafrechts. Ein genauerer Blick Continue Reading →