Unterhalb der Leitsätze wird es spannend

Die nun kommende Debatte ist vorhersehbar. Nach der Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes (BayVerfGH) zum Volksbegehren Mietenstopp wird es zwei Linien geben: Linie 1 zitiert die Leitsätze und wird ständig und immer wiederholen, dass dies auch für den Mietendeckel (MietenWoG) in Berlin entscheidend ist. Linie 2 wiederum wird in die Urteilsgründe gehen und erklären, warum sich genau das aus den Leitsätzen nicht ergibt. Ich will -Überraschung- die Linie 2 hier etwas ausführen. Das geht natürlich nur, wenn dabei auch auf die Argumente von Linie 1 eingegangen wird. Der BayrVerfGH hat in seinen Leitsätzen ausgeführt, dass der „dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf“ Continue Reading →