Die Sache mit der Immunität

Die Abgeordneten des Bundestages haben Immunität und Indemnität. So steht es im Grundgesetz. Doch was meint Immunität und was meint Indemnität? Nach Art. 46 GG darf ein/e Abgeordnete zu keiner Zeit wegen einer Abstimmung oder Äußerung im Bundestag oder Ausschuss gerichtlich oder dienstlich oder außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn es handelt sich um verleumderische Beleidigungen. Das nennt sich Indemnität und steht in Abs. 1. Die Immunität steht in Abs. 2 und besagt, das wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung ein/e Abgeordnete/r nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden kann, es sei Continue Reading →