Der BGH hatte da neulich eine knifflige Entscheidung zu treffen. Es ging um eine Vaterschaftsanfechtung eines biologischen Vaters. Er wollte auch rechtlicher Vater sein. Soweit erst einmal nichts besonderes. Der biologische Vater und die Mutter haben bereits zwei Kinder, trennten sich aber im Jahr 2011. Die Mutter hatte eine Beziehung zum rechtlichen Vater, trennte sich von diesem Ende 2012, die Tochter wurde Anfang 2013 geboren. Der rechtliche Vater kümmerte sich um alle drei Kinder, erkannte die Vaterschaft für die Tochter an. Die Mutter ist allein sorgeberechtigt. Anfang 2014 nahmen die Mutter und der biologische Vater ihre Beziehung wieder auf. Der biologische Vater war regelmäßig in der Wohnung der Mutter und kümmerte sich ebenfalls um die drei Kinder. Nach einer Umgangsvereinbarung darf der rechtliche Vater die drei Kinder jedes zweite Wochenende zu sich zu nehmen. Der biologische Vater und die Mutter trennten sich wieder, fanden wieder zusammen, trennten sich wieder und sind seit 2016 verheiratet. Der biologische Vater…