Placebo zur Beruhigung
Entgegen der Geschäftsordnung lagen heute im Rechtsausschuss des Bundestages diverse Tischvorlagen vor. Darunter 117 Seiten Synopse der Regierungsfraktionen zur TKG-Novelle, verbunden mit einigen Änderungsanträgen. Unter diesen Änderungsanträgen befindet sich folgender: „§ 41a Netzneutralität (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern; sie berücksichtigt hierbei die europäischen Vorgaben sowie die Ziele und Grundsätze des Continue Reading →