Nicht schlecht was Heiko Maas da als „Unsere digitalen Grundrechteveröffentlicht hat. Insbesondere im Hinblick auf Artikel 2 könnte ich jetzt reflexhaft mit der realen Politik -Stichwort Vorratsdatenspeicherung- reagieren, aber das hilft in der Debatte um digitale Grundrechte nicht weiter. Dann doch lieber inhaltliche Anmerkungen, wo sie notwendig sind.

Die 13 Artikel, so wie sie jetzt vorliegen, könnte ich unterschreiben. Im Detail -siehe nachfolgende Anmerkungen- gibt es das eine oder andere zu präzisieren und zu ergänzen. Den wohl größten Dissens würde ich in der Frage aufmachen, ob der viel zitierte Staat tatsächlich zukünftig die zentrale Handlungsebene ist.

Artikel 1: Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zum Internet

Die soziale Spaltung wird -zu Recht- angesprochen. Wichtig ist aber der letzte Satz: „Nicht nur der Netzausbau ist nötig, auch der tatsächliche und faire Zugang für alle muss Realität werden.“ Der Link im Artikel führt zur Debatte um ein freies WLAN, gut das…

Mit eine Delegation des Ausschusses Digitale Agenda befinde ich mich auf Dienstreise. Seit Sonntag Abend weilen wir in Finnland, am Mittwoch geht es bis Freitag dann noch nach Estland. Bereits am Sonntag Abend verständigte sich die Reisegruppe auf den Reisehashtag #adafinest.

Nach einem Termin bei der Deutschen Botschaft in Helsinki ging es zunächst in das Ministerium für Transport und Kommunikation. Hier war für mich vor allem das Projekt „Breitband für Alle“ interessant. Offensichtlich -so entnehme ich einem Beitrag von Tabea Rößner– sollen ja morgen auch in Deutschland die Breitbandförderkritierien vorgestellt werden.  Nach Aussagen unserer finnischen Gesprächspartner besaßen per 01.01.2015 in Finnland 46% der Haushalte einen Glasfaseranschluss. Parallel würde sich aber auch der Kabelanschluss entwickeln. Es gibt wohl eine Vereinbarung, nach der die Stromgesellschaften anbieten müssen, auch Erdkabel für Glasfaserkabel mit zu verlegen. Dies laufe allerdings nicht problemlos, denn Termin- und Zeitplan der Stromgesellschaften stimmen nicht immer mit dem Bedarf der Telekommunikationsanbieter überein. Auch in…

Ein wenig mehr Aufregung als um die Bildung einer Rot-Roten-Landesregierung in Brandenburg gab es in Thüringen um die mögliche Bildung einer Rot-Rot-Grünen Landesregierung. Nachdem ich mich hier mit dem Koalitionsvertrag Brandenburg beschäftigt habe, will ich mich nun dem Koalitionsvertrag von Thüringen zuwenden.

Die Präambel ist außerordentlich lang und enthält viele sinnvolle Aussagen. Zu denken ist hier an: „Thüringen muss ein weltoffenes Land sein, das Menschen willkommen heißt und Zuwanderung als Bereicherung versteht. Flüchtlinge finden in Thüringen eine humanitäre Aufnahme. (…)  Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses `Rechtsterrorismus und Behördenhandeln` werden wir aufgreifen und zum Maßstab unserer Reformen der Thüringer Sicherheitsarchitektur erheben. So werden wir eine Verfassungsschutzreform umsetzen, die Schluss macht mit einem intransparenten und unzuverlässigen V-Leute-System.“ Jetzt muss das allerdings auch umgesetzt werden. Warum allerdings in der Präambel nicht genannt wird, was nach den Sondierungsergebnissen so herausgestellt wurde, nämlich die Abschaffung des V-Leute-Systems, wird nicht ganz klar. Richtig und wichtig finde ich auch folgende Passage: „… ist die Aufbarbeitung der…

Bei der Landtagswahl 2014 in Brandenburg hat die dortige LINKE 18,6% der Zweitstimmen erreicht, das sind 183.178 Wähler/innen. Im Jahr 2009 waren es noch 27,2% der Zweitstimmen und damit 377.112 Wähler/innen. Trotz alledem oder gerade deswegen waren die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und LINKE unaufgeregt. Die Genossen/innen in Brandenburg müssen nun zunächst entscheiden, ob es taktisch oder strategisch klug ist, angesichts der Verluste bei der Landtagswahl 2014 erneut in eine Koalition einzutreten. Es ist Sache der Genossen/innen in Brandenburg das zu entscheiden. Im Jahr 2006 als es um die Frage ging, ob es in Berlin eine Neuauflage von Rot-Rot ging habe ich mich bei der Frage, ob Koalitionsverhandlungen aufgenommen werden sollen, enthalten. Zuvor hatte ich Sondierungsgespräche abgelehnt.

Nun liegt der Koalitionsvertrag auf dem Tisch und ich habe ihn mir in der Rechts- und Innenpolitik, der Netzpolitik und der Präambel einmal angesehen.

In der Präambel ist von den Zukunftsaufgaben die Rede, die „nicht…

Gestern wurde sie offiziell vorgestellt. Die Digitale Agenda der Bundesregierung. Da ich in Sachsen im Wahlkampf unterwegs war, konnte ich gestern nur eine Pressemitteilung verfassen. Die Digitale Agenda ist folgenlose Ankündigungspolitik statt konkretem Fahrplan.  Nachdem ich nun wieder zurück in Berlin bin, will ich eine Einschätzung der Digitalen Agenda etwas ausführlicher vornehmen.

Was steht nun also in dieser Digitalen Agenda der Bundesregierung? Zunächst kommen Allgemeinplätze. Die Bundesregierung will „die Chancen der Digitalisierung nutzen, um Deutschlands Rolle als innovative und leistungsstarke Volkswirtschaft in der Europäischen Union und der Welt auszubauen. Wir setzen uns für die Fortentwicklung des globalen Internets als offenen, sicheren und freien Raum ein, der Meinungsvielfalt und -austausch schützt sowie Information und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftlichen Prozessen ermöglicht.“ Es werden strategische Kernziele benannt und behauptet, die Menschen würden in den Mittelpunkt aller Entwicklungen gestellt. Zu den strategischen Kernzielen gehören: Wachstum und Beschäftigung, Zugang und Teilhabe sowie Vertrauen und Sicherheit. Die Umsetzungsmaßnahmen sind…

Im Ausschuss Digitale Agenda gab es heute ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Netzneutralität  – Konsequenzen aus dem Telekommunikationspaket der EU„. Der Ausschuss hatte in Vorbereitung den Sachverständigen einen Fragenkatalog zugesandt. Netzneutralität meint die gleiche Behandlung aller zu übermittelnden Datenpakte. Es kommt also nicht auf Sender, Empfänger oder Inhalt an. Das verbirgt sich auch hinter dem Namen „Best Effort Prinzip“.

Wie üblich hatten die Sachverständigen vorab schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Für mich besonders interessant ist das Verhältnis von Netzneutralität (Best Effort Prinzip) und sog. Spezialdiensten. Bei Spezialdiensten handelt es sich in der Regel um einen privilegierten Datentransport.

Herr Dr. Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger führte in seiner Stellungnahme u.a. aus, dass „die derzeit vorherrschende Internet-Neutralität ein Segen“ sei.  Weiter heißt es dort: „Diese Neutralität, die Trennung von Netz und Inhalten, erscheint insoweit als (notwendige, nicht hinreichende) Grundbedingung digitaler Pressefreiheit und Pressevielfalt. Sie sollte deshalb als zentrales Element demokratischer und freier Gesellschaften begriffen werden.“  Herr…

… zwischen CDU/CSU und SPD liegt nunmehr vor und wurde schon mehrfach verlinkt. Auch erste Einschätzungen liegen vor. Ich habe mich bisher mit einer Bewertung zurückgehalten, weil ich erst die 185 Seiten durcharbeiten wollte.

Am Anfang will ich eine Bemerkung machen, die vielleicht Streit auslöst. Ich weiß, dass Koalitionsverträge Kompromisse sind. Und im Interesse einer fairen Auseinandersetzung sollte berücksichtigt werden, dass niemand in einer Koalition 100% seiner Forderungen aus dem Wahlkampf umsetzen kann. Reflexhaftes reagieren oder beschimpfen hilft deshalb nicht weiter.

Ich fange deshalb auch mal mit einem Lob an. Das Thema Digitalisierung der Gesellschaft zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag. Das begrüße ich erst einmal ausdrücklich, denn es zeigt das das Thema Netzpolitik ein Querschnittsthema ist. Später werde ich noch detailliert auf das Thema eingehen.

Bei der Durchsicht der Koalitionsvereinbarung will ich mal mit einer Kleinigkeit anfangen. Ich unterstelle mal, dass es keine Absicht ist, wenn in folgender Passage Flüchtlinge…

Der Petitionsausschuss hat vorhin in öffentlicher Sitzung über die Petition von Johannes Scheller (@DerAuenlaender) beraten. Es geht bei der Petition also um das Thema Netzneutralität.

Aktualität hat das Thema vor allem deshalb noch einmal gewonnen, weil die Bundesregierung mittlerweile einen Entwurf einer Verordnung zur Netzneutralität veröffentlicht hat. Auf dem Blog Digitale Linke hat Jürgen Scheele den Verordnungsentwurf schon einer kritischen Stellungnahme unterzogen.

Aus meiner Sicht gibt es von der Anhörung im Petitionsausschuss zwei interessante Dinge zu berichten.

Erstens wurde erklärt, dass die Verordnung am 14. August im Kabinett besprochen werden soll. Da die Verordnung für ihre Gültigkeit sowohl der Zustimmung des Bundestages als auch des Bundesrates bedarf,  am 22. September aber bereits Neuwahlen stattfinden, dürfte es wohl eher so sein, dass diese Verordnung nur noch theoretisch vor der Bundestagswahl in Kraft treten wird. Zwar hat der Bundestag am 2./3. September noch einmal zwei Sitzungstage, diese sind mit Haushalt und…

Am vergangenen Donnerstag debattierte der Bundestag -zu Protokoll- auf Antrag der Fraktion DIE LINKE erneut die Frage der gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität.  Die Debatte kann hier nachgelesen werden (ab Seite 30441).

DIE LINKE hatte vor allem vor dem Hintergrund der Ankündigungen der Telekom erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. In der Begründung des Antrages nahmen wir explizit Bezug auf die Debatten in der Enquete Internet und Digitale Gesellschaft. Mein Redebeitrag kann hier nachgelesen werden.

Was sagen nun die anderen im Bundestag vertretenen Parteien zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität?

Georg Nüßlein von der Union fängt zunächst sachfremd aber immerhin lustig an: „Es wäre schön gewesen, wenn sich die Kollegen der Linken bei der Debatte um die Netzneutralität wenigstens ein Mal neutral verhalten hätten. Dass die tiefroten Genossinnen und Genossen am liebsten alles ,endlich gesetzlich festschreiben` würden – flächendeckende Mindestlöhne,…