Am 6. Januar schrieb ich hier darüber, dass wir über den Alltag von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch reden müssen. Da wo mein Beitrag in Allgemeinplätze übergeht setzt glücklicherweise der Aufruf von ausnahmslos.org an. Die in diesem Aufruf formulierten Forderungen finde ich ausnahmslos richtig und unterstützenswert. Sie zeigen deutlich auf, wo Handlungsbedarf besteht. Handlungsbedarf, der über einfache und kurzfristige Antworten hinausgeht. Genau das ist es, was jetzt gebraucht wird. Ich selbst hätte vielleicht noch ein oder zwei andere Punkte hinzugefügt, die sich um Rechte von Betroffenen sexualisierter Gewalt/sexueller Belästigung im Straf- und Ermittlungsverfahren drehen. So finde ich einen Rechtsanspruch von Opfern sexualisierter Gewalt/sexueller Belästigung auf kostenlose psychologische Beratung/Betreuung, soweit von ihnen gewünscht wichtig. Gleiches gilt für einen Anspruch von Opfern sexualisierter Gewalt/sexueller Belästigung auf Befragung durch weibliche Polizeibeamte/Staatsanwältinnen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und auf Aufzeichnung in Bild und Ton der Erstvernehmung zur Beweissicherung.
Nach meinem Blogbeitrag und nach diesem Artikel für die Homepage der Fraktion habe ich…