… ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 zu den Regelsätzen bei Hartz IV doch ziemlich ambivalent. Das Artikel 1 und Artikel 20 jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zusichert, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen unerlässlich sind, ist nicht neu.

Aber was bedeutet es, wenn das Verfassungsgericht schreibt: „Ob er [der Gesetzgeber] das Existenzminimum durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert, bleibt grundsätzlich ihm überlassen…“ ? Ist es nicht auch ein Verstoß gegen die Würde des Menschen, wenn einem bestimmten Personenkreis ein Gutschein zugesprochen wird? Wird er damit nicht zum Objekt staatlichen Handelns gemacht, weil ihm etwas existenzielles abgesprochen wird – nämlich selbstbestimmt zu verfügen wofür er Geld ausgeben will?

Und wo lebt das Verfassungsgericht, wenn es erntshaft behauptet, dass der Gesamtbetrag nicht evident unzureichend ist? Jetzt könnte die Juristin behaupten, nicht evident unzureichend heißt nicht, dass er ausreichend ist. Aber ich finde…

Kein Exportschlager aus Berlin ist FDP-Lindner. Aber die Wähler/innen können ja am 27. September entscheiden, dass sie FDP-Lindner nicht wollen. 🙂

Schon in Berlin fiel Herr Lindner durch viel Unsinn auf.  Nun hätte man/frau ja denken können, der Mann wechselt auf die Bundesebene -d.h. er will wechseln- da geht das Erzählen von Unsinn zurück. Aber offensichtlich ist das genaue Gegenteil der Fall.

FDP-Lindner ist jetzt damit aufgefallen, dass er Hartz IV-Empfangenden Geld kürzen will. Um ganze 30% soll der eh schon nicht zu einem sozio-kulturellen Leben ausreichende ALG II-Regelsatz gekürzt werden. Mal abgesehen davon, dass FDP-Lindners Bild vom ALG II-Empfangende mehr als bezeichnend und eine Frechheit ist, hat Lindner offensichtlich auch das SGB II nicht gelesen.

Denn neben der Tatsache, dass das SGB II an ganz vielen Stellen ein Skandal ist, gibt es im Gesetz bereits das, was FDP-Lindner vorschlägt. Schon jetzt wird von der Streichung der Regelleistung  um 30% ganz erheblich Gebrauch gemacht.