Warum ein Familienwahlrecht dummes Zeug ist

Die Familienministerin Manuela Schwesig hat heute ein Familienwahlrecht befürwortet. Ich weiß nicht, wer die gute Frau berät, es kann jedenfalls kein/e gute/r Berater/in sein. Denn ein Familienwahlrecht ist dummes Zeug. Da sind zum einen die juristischen Probleme. In Art. 38 GG heißt es: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Ein Familienwahlrecht, bei dem die Eltern bzw. ein Elternteil für jemand anderes (das Kind) wählen, ist weder unmittelbar noch gleich. Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl fordert beispielsweise, „dass die Wähler die Abgeordneten selbst auswählen: Zwischen sie und die Bestimmung der Abgeordneten darf Continue Reading →