Warum ein Familienwahlrecht dummes Zeug ist

Die Familienministerin Manuela Schwesig hat heute ein Familienwahlrecht befürwortet. Ich weiß nicht, wer die gute Frau berät, es kann jedenfalls kein/e gute/r Berater/in sein. Denn ein Familienwahlrecht ist dummes Zeug. Da sind zum einen die juristischen Probleme. In Art. 38 GG heißt es: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Ein Familienwahlrecht, bei dem die Eltern bzw. ein Elternteil für jemand anderes (das Kind) wählen, ist weder unmittelbar noch gleich. Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl fordert beispielsweise, „dass die Wähler die Abgeordneten selbst auswählen: Zwischen sie und die Bestimmung der Abgeordneten darf Continue Reading →

Änderungsbedarf mindestens an der Wahlordnung

Zu einem meiner verrückten 😉 Hobbys zählt ja das Wahlrecht. In der letzten Wahlperiode des Bundestages ging es eher um das Wahlgesetz und das Wahlverfahren. Es ist -zum meinem Bedauern- nicht davon auszugehen, dass es in dieser Legislaturperiode außer beim Parlamentspräsidenten Lammert und mir ein Bedürfnis gibt, das Wahlverfahren noch einmal zu thematisieren. Schade, denn ich finde ja immer noch, das ein Einstimmenwahlrecht bei Verhältniswahl mit Veränderungsmöglichkeit der Parteilisten das gerechteste und juristisch auch sauberste Wahlverfahren ist. Unterhalb des Wahlgesetzes gibt es wohl aber doch Veränderungsbedarf.  So interpretiere ich jedenfalls die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN. Continue Reading →