Ausschluss von Hartz IV-Empfangenden aus Politik

Nicht mehr und nicht weniger bedeutet dieses Urteil des Sozialgerichtes Würzburg, nachdem die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Stadträte auf Hartz IV angerechnet werden kann. Dieses Urteil ist einfach nicht hinnehmbar! Jede/r Erwerbstätige, Selbständige etc. darf die Aufwandsentschädigung behalten und ein Hartz IV-Empfangender muss das abgeben. Wenn das keine Diskrimminierung von Transferleistungsempfangenden ist, dann weiß ich auch nicht mehr was Diskrimminierung ist. Hier wird mal ganz schnell gegen Artikel 3 GG verstoßen, nachdem wesentliches gleiches gleich und wesentlich ungleiches ungleich zu behandeln ist. Es gibt aus meiner Sicht kein vernünftiges, nachvollziehbares Kriterium für eine Unterscheidung zwischen Transferleistungsempfangenden und Nichtransferleistungsempfangenden bei der Gewährung Continue Reading →