Das war das Thema der öffentlichen Anhörung im Geschäftsordnungausschuss des Bundestages. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die öffentliche Anhörung, zu der von der LINKEN fünf Abgeordnete erschienen, (Dagmar Enkelmann, Jörn Wunderlich, Ulla Jelpke, Raju Sharma und ich) versprach schon auf Grund der schriftlichen Stellungnahmen (anders als beim Rechtsausschuss habe ich sie im Internet beim Ausschuss nicht finden können) sehr amüsant zu werden.
Und so war es dann auch. Der Höhepunkt des Tages kam nämlich gleich am Anfang, als Prof. Battis im Hinblick auf den Verfassungsschutz die Ansicht vertrat, es handelt sich gar nicht um einen Geheimdienst. Denn der Verfassungsschutz dürfe ja nur sammeln und nicht schießen. Na dann wäre das ja auch mal geklärt. Er wie auch die Prof. Schwarz und Grzeszick sahen es als nicht notwendig an, für die Beobachtung und Überwachung von Abgeordneten eine eigene Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, das sei bereits alles durch…