Die jüngste Entscheidung des BVerfG zum Bayrischen Verfassungsschutzgesetz haben Bedeutung über dieses Gesetz aus Bayern hinaus.Diese Besonderheiten liegen vor allem in den vom BVerfG aufgestellten Kriterien der Rechtsmäßigkeit von Verfassungschutzgesetzen insgesamt.

Das BVerfG stellt grundsätzlich fest (Rdn. 148):

„Grundrechtseingriffe durch eine Verfassungsschutzbehörde weisen gegenüber polizeilichen Eingriffen Besonderheiten auf und können deshalb modifizierten Verhältnismäßigkeitsanforderungen unterliegen.“

Doch was zunächst aussieht, als sei es bürgerrechtsfreundlich ist von den grundsätzlichen Ausführungen her am Ende leider nicht so. Soweit in Rdn. 154 der Unterschied zwischen Polizei (Recht zum unmittelbaren Zwang) und Verfassungsschutz (Vorfeldaufklärung) dargestellt wird ist dies -soweit die Notwendigkeit von Verfassungsschutzbehörden nicht grundsätzlich bestritten wird- nicht zu kritiseren. Es ist sogar möglich hier darauf hinzuweisen, dass das Trennungsgebot noch einmal explizit betont wird. Daraus schlussfolgert das BVerfG dann aber (Rdn. 156)

„Dass eine Verfassungsschutzbehörde nicht über eigene operative Anschlussbefugnisse verfügt, rechtfertigt es im Grundsatz, die ihr zur Wahrnehmung ihrer Beobachtungsaufgaben eingeräumten Datenerhebungsbefugnisse im Vergleich zu den Befugnissen einer…

Dem Bundesverband der VVN-BdA wurde durch Beschluss des Finanzamtes für Körperschaften I des Landes Berlin am 4. November 2019 die Gemeinnützigkeit entzogen. Das ist ohne wenn und ohne aber ein Skandal.

Offensichtlich beruft sich das Finanzamt drauf, dass VVN-BdA im Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern als „linksextremistisch beeinflusst“ eingestuft wird. Das zeugt zunächst erst einmal davon, dass der Verfassungsschutz ein Problem ist und irgendwie nicht begriffen zu haben scheint, wo die Gefahr für die Demokratie liegt.

Doch das Problem liegt nicht allein beim Verfassungsschutz, es liegt auch beim Gesetz. Ganz konkret beim § 51 Abs. 3 AO (Abgabenordnung). Dieser setzt für eine Steuervergünstigung voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (im Kern Bestrebung gegen die FDGO) fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Und dann:

„Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes…

Ich bin keine große Freundin von Geheimdiensten. Das ist kein Geheimnis. Ich halte die Geheimdienste für nicht kontrollierbar. Deshalb versuche ich an der einen oder anderen Stelle auch parlamentarische Initiativen anzuschieben, mit denen den Geheimdiensten entscheidende Befugnisse entzogen werden sollen. Aber das ist eine andere Geschichte.

Ich finde, ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip besteht darin, von staatlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen ausgenommen zu sein, soweit keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen. Nun wurde gestern vermeldet, dass der Generalbundesanwalt gegen zwei Blogger von www.netzpolitik.org und gegen Unbekannt wegen Landesverrat ermittelt. Hintergrund waren Strafanzeigen (oder nur eine Strafanzeige?) des Bundesamtes für Verfassungsschutz wegen der Veröffentlichung zweier Artikel. Zum einen geht es um ein als „VS-vertraulich“ eingestuften Konzepts für eine Einheit des VS zur Internetüberwachung und zum anderen um den Hinweis auf einen Geldregen aus dem Jahr 2013 (!!!) für die „Technische Unterstützung des Prozesses Internetbearbeitung“ beim VS inklusive der Veröffentlichung eines Teils des geheimen Haushaltsplanes 2013…

Ein wenig mehr Aufregung als um die Bildung einer Rot-Roten-Landesregierung in Brandenburg gab es in Thüringen um die mögliche Bildung einer Rot-Rot-Grünen Landesregierung. Nachdem ich mich hier mit dem Koalitionsvertrag Brandenburg beschäftigt habe, will ich mich nun dem Koalitionsvertrag von Thüringen zuwenden.

Die Präambel ist außerordentlich lang und enthält viele sinnvolle Aussagen. Zu denken ist hier an: „Thüringen muss ein weltoffenes Land sein, das Menschen willkommen heißt und Zuwanderung als Bereicherung versteht. Flüchtlinge finden in Thüringen eine humanitäre Aufnahme. (…)  Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses `Rechtsterrorismus und Behördenhandeln` werden wir aufgreifen und zum Maßstab unserer Reformen der Thüringer Sicherheitsarchitektur erheben. So werden wir eine Verfassungsschutzreform umsetzen, die Schluss macht mit einem intransparenten und unzuverlässigen V-Leute-System.“ Jetzt muss das allerdings auch umgesetzt werden. Warum allerdings in der Präambel nicht genannt wird, was nach den Sondierungsergebnissen so herausgestellt wurde, nämlich die Abschaffung des V-Leute-Systems, wird nicht ganz klar. Richtig und wichtig finde ich auch folgende Passage: „… ist die Aufbarbeitung der…

Bei der Landtagswahl 2014 in Brandenburg hat die dortige LINKE 18,6% der Zweitstimmen erreicht, das sind 183.178 Wähler/innen. Im Jahr 2009 waren es noch 27,2% der Zweitstimmen und damit 377.112 Wähler/innen. Trotz alledem oder gerade deswegen waren die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und LINKE unaufgeregt. Die Genossen/innen in Brandenburg müssen nun zunächst entscheiden, ob es taktisch oder strategisch klug ist, angesichts der Verluste bei der Landtagswahl 2014 erneut in eine Koalition einzutreten. Es ist Sache der Genossen/innen in Brandenburg das zu entscheiden. Im Jahr 2006 als es um die Frage ging, ob es in Berlin eine Neuauflage von Rot-Rot ging habe ich mich bei der Frage, ob Koalitionsverhandlungen aufgenommen werden sollen, enthalten. Zuvor hatte ich Sondierungsgespräche abgelehnt.

Nun liegt der Koalitionsvertrag auf dem Tisch und ich habe ihn mir in der Rechts- und Innenpolitik, der Netzpolitik und der Präambel einmal angesehen.

In der Präambel ist von den Zukunftsaufgaben die Rede, die „nicht…

Gestern wurde sie offiziell vorgestellt. Die Digitale Agenda der Bundesregierung. Da ich in Sachsen im Wahlkampf unterwegs war, konnte ich gestern nur eine Pressemitteilung verfassen. Die Digitale Agenda ist folgenlose Ankündigungspolitik statt konkretem Fahrplan.  Nachdem ich nun wieder zurück in Berlin bin, will ich eine Einschätzung der Digitalen Agenda etwas ausführlicher vornehmen.

Was steht nun also in dieser Digitalen Agenda der Bundesregierung? Zunächst kommen Allgemeinplätze. Die Bundesregierung will „die Chancen der Digitalisierung nutzen, um Deutschlands Rolle als innovative und leistungsstarke Volkswirtschaft in der Europäischen Union und der Welt auszubauen. Wir setzen uns für die Fortentwicklung des globalen Internets als offenen, sicheren und freien Raum ein, der Meinungsvielfalt und -austausch schützt sowie Information und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftlichen Prozessen ermöglicht.“ Es werden strategische Kernziele benannt und behauptet, die Menschen würden in den Mittelpunkt aller Entwicklungen gestellt. Zu den strategischen Kernzielen gehören: Wachstum und Beschäftigung, Zugang und Teilhabe sowie Vertrauen und Sicherheit. Die Umsetzungsmaßnahmen sind…

… ist der Beschluss des BVerfG zur Beobachtung von Abgeordneten. Was auf den ersten Blick wie ein grandioser Sieg der LINKEN und von Bodo Ramelow aussieht, ist auf den zweiten Blick nur noch halb so grandios.

Bodo Ramelow hatte im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen seine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt. Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen eines Organstreitverfahrens ebenfalls gegen die Beobachtung ihrer Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Beobachtung von Bodo Ramelow durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ihn in seinen Rechten unter anderem aus Art. 38 Grundgesetz verletzt und die Sachen das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen wird. Natürlich ist es schön, dass das Bundesverfassungsgericht die Beobachtung von Bodo Ramelow als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Aber damit hat sich das Schöne auch schon wieder. Denn der Beschluss bedeutet nun, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache Ramelow unter der Maßgabe der Entscheidungsgründe im…

Innenminister/innen werden manchmal auch Verfassungsminister/innen genannt. Ihnen obliegt der Schutz der Verfassung, auch Grundgesetz genannt.

Das Grundgesetz feiert heute seinen 64. Geburtstag und legt in Artikel 20 Abs. 1 fest, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Zu einem Rechtsstaat gehört auch -siehe Artikel 20 Abs. 3 GG- das die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.

Sollte sich herausstellen das die Berichterstattung über das Treffen der Innenminister von Bund und Ländern richtig sind, nach denen schwere Straftaten von V-Leuten des Verfassungsschutzes nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen, dürfte der Artikel 20 Abs. 3 GG mal ebenso ausgehebelt worden sein. Gleichzeitig läuft auch Artikel 3 GG „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ leer.

V-Leute des Verfassungsschutzes sind also gleicher als gewöhnliche Straftäter/innen. V-Leute des Verfassungsschutzes dürfen -staatlich bezahlt- also schwerste Straftaten begehen ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Frau Droste reibt sich freudig die Hände…

In einer der vielen Sitzungen des NSU Untersuchungsausschusses fiel der Satz: „Das steht auch so im Handbuch des Verfassungsschutzrechts von Frau Droste.“ Dieses Handbuch muss ich mindestens einmal quer lesen dachte ich mir.

Gedacht, getan. 2007 also schrieb Frau Bernadette Droste das „Handbuch des Verfassungsschutzrechts„. Die gute Frau ist Juristin arbeitete von 1990-1995 beim Bundesamt für Verfassungsschutz, war persönliche Referentin von Eckart Werthebach von Juni 1995 bis November 1996, kehrte danach zum Verfassungsschutz zurück. 2004 schließlich wechselte sie in die Hessische Landesvertretung und leitet seitdem diese.

Das Wort „Handbuch“ steht in der Regel für einen Gesetzeskommentar. Und das war auch mein erster Gedanke. Vermutlich ist dies sogar der Anspruch von Bernadette Droste. Doch sie scheitert bereits am Vorwort. Das Vorwort disqualifiziert dieses Buch nämlich als ernstzunehmendes Buch, jedenfalls als ernstzunehmendes juristisches Nachschlagewerk. Bernadette Droste kommt mit politischen Wertungen um die Ecke, die es in sich haben:

„Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus erwuchs…

Das war das Thema der öffentlichen Anhörung im Geschäftsordnungausschuss des Bundestages.  Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die öffentliche Anhörung, zu der von der LINKEN fünf Abgeordnete erschienen, (Dagmar Enkelmann, Jörn Wunderlich, Ulla Jelpke, Raju Sharma und ich) versprach schon auf Grund der schriftlichen Stellungnahmen (anders als beim Rechtsausschuss habe ich sie im Internet beim Ausschuss nicht finden können) sehr amüsant zu werden.

Und so war es dann auch. Der Höhepunkt des Tages kam nämlich gleich am Anfang, als Prof. Battis im Hinblick auf den Verfassungsschutz die Ansicht vertrat, es handelt sich gar nicht um einen Geheimdienst. Denn der Verfassungsschutz dürfe ja nur sammeln und nicht schießen. Na dann wäre das ja auch mal geklärt.  Er wie auch die Prof. Schwarz und Grzeszick sahen es als nicht notwendig an, für die Beobachtung und Überwachung von Abgeordneten eine eigene Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, das sei bereits alles durch…