Wer kennt das nicht. Im Eifer des Gefechts oder auch bewusst kalkuliert wird sich zu einer Person geäußert, die einer Straftat verdächtig ist. Sofort kommt dann der Einwand, dies verstoße gegen die Unschuldsvermutung. Aber ist das so?

Das Prinzip der Unschuldsvermtung findet sich an verschiedenen Stellen im Recht. Da wäre zum einen Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es heißt dort:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

In Art. 14 Abs. 2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte wird formuliert:

„Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten.“ Der Artikel 6 der Europäische Menschenrechtskonvention legt fest: „Jede Person, die einer Straftat…

Die Ereignisse von Köln führen zu immer neuen Umdrehungen. Der Generalsekretär der CSU Scheuer glänzt durch einen bescheuerten Vorschlag. Er will ohne Prozess straffällig gewordene Asylsuchende abschieben. Straftäter/in ist aber nur jemand, der/die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens schuldig gesprochen wird. Bis dahin gilt jemand auf Grund der Unschuldsvermutung als unschuldig. Scheuer stellt sich mit seinem Vorschlag außerhalb der Rechtsordnung. Scheuer missachtet Artikel 11 der Allgmeinen Erklärung der Menschenrechte:Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Doch die Frage, wie mit verurteilen Straftäter/innen nichtdeutscher Staatsbürgerschaft umgegangen werden soll, beherrscht nun die Debatte. Bundesinnenminister und Bundesjustizminister haben einen Vorschlag unterbreitet. Danach soll die Ausweisung „krimineller Ausländer“ weiter erleichtert werden und die „Strafrahmen für den Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung und für die Ausweisung (…) bei bestimmten…