Plattform und Vereinsverbot

Als ich hörte, das Bundesinnenministerium habe die Plattform linksunten.indymedia verboten, fragte ich mich nach der Rechtsgrundlage. Das Bundesinnenministerium kann ja eigentlich nur nach dem Vereinsgesetz ein Verbot aussprechen. Diese Möglichkeit eröffnet Art. 9 GG. Aber seit wann ist eine Plattform ein Verein? Ist die Idee einer Plattform nicht vor allem Dingen die, das ein Platz zur Verfügung gestellt wird, auf dem verschiedene Leute verschieden Dinge publizieren können? Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dürfte schon nicht gelten, sieht im Übrigen aber auch kein Verbot vor, denn soweit ich die Plattform linksunten.indymedia verstanden habe, arbeitet diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt aber nach § Continue Reading →