Unabhängigkeit der Justiz – Optimierungsbedarf

Meine Fraktion hat eine Kleine Anfrage gestellt in der es um die Unabhängigkeit der Justiz geht. Die Bundesregierung hat geantwortet.

Bevor ich im Einzelnen etwas zu den Punkten schreiben will, kann ich feststellen, das zum wiederholten Mal die Antwort aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sich weitestgehend auf die Wiedergabe von Gesetzestexten bezieht. Lesen kann ich aber noch alleine. Wenn ich an ein Ministerium frage, dann frage ich nach einer politischen Bewertung. Die Antwort der Bundesregierung zeigt insgesamt ein unterkomplexes Problembewußtsein für die mit der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen.

Fangen wir mal mit dem Komplex Nebenverdienste an. Am Donnerstag  hat die Wirtschaftswoche in einem Artikel über fragwürdige Nebenverdienste 2012 berichtet.  Für das Jahr 2013 ergeben sich die Zahlen der Bundesrichter/innen mit Nebenverdiensten aus der Antwort auf die Kleine Anfrage. Es sind 308 Bundesrichter/innen die eine Nebentätigkeit ausgeübt haben, einschließlich der Gerichtspräsidenten/innen. Die Bundesregierung verweist auf die Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst (BRiNV). Das Problem ist aber hier die Abstraktheit der Regelung. Denn -wie auch in den in der Frage zitierten Regelungen- steht dort nur, das eine Nebentätigkeit nur ausgeübt werden darf, „wenn dadurch das Vertrauen in seine Unabhängigkeit, Unparteilichkeit oder Unbefangenheit nicht gefährdet wird„. Das ist völlig richtig, aber wann ist die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit oder Unbefangenheit gefährdet? In der Antwort bezieht sich die Bundesregierung auf einen Katalog mit Beispielsfällen. Das wäre ja nun spannend, aber welche Beispielsfälle dort genannt werden oder wo diese Katalog auffindbar ist, das erklärt die Bundesregierung nicht. Da werde ich dann wohl noch mal nachfragen müssen. Um es klar und deutlich zu sagen, die Berufsfreiheit ist ein hohes Gut und die Hürden zu ihrer Einschränkung hoch. Deswegen komme ich auch nicht auf die Idee Nebentätigkeiten von Bundesrichter/innen verbieten zu wollen. Insofern ist der Hinweis in der Beantwortung, eine generelles Verbot sei nicht gerechtfertigt, eine nicht notwendige Belehrung und eine Antwort auf eine nicht gestellte Frage.

Was würde nun aber Vertrauen in die Unabhängigkeit von Richter/innen stärken. Ich bin mit meinen Gedanken noch nicht am Ende, aber denkbar wäre zum Beispiel ein transparenter Katalog von erlaubten entgeltlichen Nebentätigkeiten sowie eine Veröffentlichungspflicht der entgeltlichen Nebentätigkeiten von Bundesrichter/innen. Um es an einem Beispiel  deutlich zu machen: Wer heute einen entgeltlichen Vortrag bei der Immobilienbranche hält, kann nicht morgen in Mietrechtsstreitigkeiten unabhängig entscheiden. Nichts spricht aber dagegen einen Vortrag zum Beispiel über Betreuungsrecht zu halten, soweit nicht in Betreuungsfällen zu entscheiden ist. Wenn ein transparenter Katalog erlaubter Nebentätigkeiten vorliegt kann auch geschaut werden, ob es konkret am Katalog Nachbesserungsbedarf gibt

Gefreut habe ich mich -auch für meinen ehemaligen Kollegen Jens Petermann- über die Antwort zur Frage zu unserem Gesetzentwurf zur Unabhängigkeit der Justiz aus der letzten  Wahlperiode. Jens hatte diese Anträge federführend erarbeitet.   Die Bundesregierung verschließt sich -so lese ich die Antwort- einer Debatte nicht und ich bin gespannt, was in dem Bericht der in der Antwort erwähnten Bund-Länder-Kommission steht. Dann werde ich die Regierung an ihre Antwort erinnern und vielleicht verbinden wir dann die Debatte um den Bericht mit den Vorschlägen der LINKEN.

Doch damit genug des Lobes. Denn danach habe ich mich nur noch geärgert. In der Antwort auf die Frage zum Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften flüchtet sich die Bundesregierung in einen Verweis auf die Bund-Länder-Kommission. Sie sagt also nicht, ob sie im Weisungsrecht ein Problem sieht. Sie sagt nicht wie sie zu in der rechtswissenschaftlichen Literatur debattierten Vorschlägen steht.  Ein Armutszeugnis.

Und weiter geht es mit dem Ausweichen. Die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung der Bußgelder/Geldauflagen nach StPO sind mir bekannt. Selbst die in der Antwort zitierte Abhandlung von Stuckemann habe ich gelesen. Die Bundesregierung findet, das System habe sich bewährt. Missbräuchliche Zuwendungen, so die Bundesregierung, dürften zahlenmäßig keine große Rolle spielen. Das bestreite ich nicht, aber jeder Missbrauchsfall zerstört Vertrauen in die Justiz. Und insofern hätte ich wenigstens erwartet, das die Bundesregierung zum Beispiel das Modell der Sammelfonds, welches in einigen Bundesländern existiert, bewertet und vorschlägt es zu  evaluieren. Es könnte ja sein, das dieses Modell besser ist als die Verteilung durch Richter/innen und/oder Staatsanwälten/innen. Und vielleicht ist es sinnvoll, dieses Modell bundesweit festzuschreiben. Dann könnte auch noch debattiert werden, ob die Zusammensetzung des Verteilungsgremiums noch verbessert werden kann.

Auch im Hinblick auf die letzte Frage zu gesetzgeberischem Handlungsbedarf in Hinblick auf die Voraussetzungen und Grenzen von Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften zeigt die Bundesregierung wenig Problembewußtsein. Nach der Antwort der Bundesregierung gibt es gar keine aktive Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften, sondern nur reaktive. Nicht nur in jüngster Vergangenheit hat sich gezeigt, das auch aktive Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird. Und ich empfinde es schon als Problem, wenn -wie jüngst im Umfeld der Olympischen Spiele- zum Beispiel über Ermittlungsverfahren gegen Spitzensportler berichtet wird, zumal bei einem Delikt wie Fahrerflucht. Wenn man weiß, in wieviel Fällen Ermittlungsverfahren nicht zur Anklage führen, ist es schon ein Problem, das über diese Ermittlungsverfahren berichtet wird. Ich habe derzeit keinen konkreten Vorschlag, wie dem Problem abgeholfen werden kann, aber ich habe ein Problembewußtsein. Ich denke weiter nach, vielleicht fällt mir ja noch eine Lösung ein (oder den Leser/innen dieses Blogs).

Kurz und gut, es gibt einiges zu tun in diesem Bereich. Ich werde versuchen mit den Kollegen/innen in den Ländern an der einen oder anderen Stelle abgestimmte Vorschläge zu unterbreiten. Und spätestens wenn der Bericht der Bund-Länder-Kommission vorliegt, steht das Thema Unabhängigkeit der Justiz wieder auf der Tagesordnung.

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