Nach der Debatte über die Höhe der Diäten von Abgeordneten kommt die Debatte um die Nebentätigkeiten. Das war schon immer so und wird vermutlich auch immer so bleiben.

Eine Nebentätigkeit kann die Unabhängigkeit von Abgeordneten gefährden, sie kann aber auch genau das Gegenteil bewirken. Um dem Transparenzgebot Genüge zu tun (auf der archivierten MdB-Website ist das aber auch alles nachzulesen): Ich habe während meines Abgeordnetenmandates nie die Anwaltszulassung zurückgegeben. Darüber hinaus saß ich im Datenschutzbeirat der Telekom. Die dort erhaltenen Einnahmen wurden gespendet bzw. in die Erweiterung des Angebotes der kostenlosen Rechtsberatung im Wahlkreisbüro gesteckt, abzüglich der darauf zu zahlenden Steuern. Als Anwältin habe ich ab und zu tatsächlich Fälle bearbeitet, meist nicht mehr als zwei Fälle im Jahr und diese Fälle waren meist auch nicht richtig kompliziert. Mir war einfach wichtig, das  »Handwerk« der Anwältin nicht zu verlernen.

Wenn jemand Abgeordnete*r wird und vorher zum Beispiel in einem Handwerksbetrieb oder als Chirurg*in gearbeitet…

Gerade wurden wieder die Nebenverdienste von Abgeordneten veröffentlicht und schon geht sie wieder los, die Debatte zur Zulässigkeit von Nebentätigkeiten von Abgeordneten.

Ich selbst veröffentliche meine Nebenverdienste. Diese setzen sich aus den Geldern für die Sitzungen im Datenschutzbeirat der Deutschen Telekom (werden nach Abzug der Steuern gespendet) und einigen wenigen Mandaten als Rechtsanwältin zusammen.

Um es vorweg zu sagen: Ich halte nichts von einem Verbot der Nebentätigkeit von Abgeordneten, viel von einer Veröffentlichung sämtlicher Nebeneinnahmen und kann mir eine Anrechnungsregelung für Nebeneinnahmen gut vorstellen.

Wenn ich das nun versuche zu begründen, dann beziehe ich mich dabei im Wesentlichen auf Ausführungen, die ich bereits hier gemacht habe.

Nebentätigkeitsverbot 

Ich fange mal praktisch an: Ein Nebentätigkeitsverbot würde für mich bedeuten, dass ich während meiner Zeit als Abgeordnete keinerlei Mandate als Rechtsanwältin bearbeiten dürfte. Ich würde damit Gefahr laufen, das Handwerk der Rechtsanwältin zu verlernen. Möglicherweise müsste ich…

Meine Fraktion hat eine Kleine Anfrage gestellt in der es um die Unabhängigkeit der Justiz geht. Die Bundesregierung hat geantwortet.

Bevor ich im Einzelnen etwas zu den Punkten schreiben will, kann ich feststellen, das zum wiederholten Mal die Antwort aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sich weitestgehend auf die Wiedergabe von Gesetzestexten bezieht. Lesen kann ich aber noch alleine. Wenn ich an ein Ministerium frage, dann frage ich nach einer politischen Bewertung. Die Antwort der Bundesregierung zeigt insgesamt ein unterkomplexes Problembewußtsein für die mit der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen.

Fangen wir mal mit dem Komplex Nebenverdienste an. Am Donnerstag  hat die Wirtschaftswoche in einem Artikel über fragwürdige Nebenverdienste 2012 berichtet.  Für das Jahr 2013 ergeben sich die Zahlen der Bundesrichter/innen mit Nebenverdiensten aus der Antwort auf die Kleine Anfrage. Es sind 308 Bundesrichter/innen die eine Nebentätigkeit ausgeübt haben, einschließlich der Gerichtspräsidenten/innen. Die Bundesregierung verweist auf die Verordnung über die…