Unpopulär

Ein Politiker (E.) bestellt Bilder von nackten Kindern. Mittlerweile hat er das Mandat zurückgegeben und die Politik diskutiert zwei Dinge. Erstens: wer hat wem wann etwas gesagt. Zweitens: Müssen Strafgesetze verschärft werden? Ich will mich auf den zweiten Punkt konzentrieren. Wissend, dass das, was ich sage, nicht populär ist.

Nach derzeitgem Kenntnisstand stellt die Bestellung der Bilder der nackten Kinder keine Straftat dar. Denn nach § 184b StGB ist strafbar, wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hat, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt. Den Schriften gleich sind nach § 11 Abs. 3 StGB auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und Darstellungen. Wer sich die Norm des § 184b StGB ansieht wird also feststellen: Der Besitz, Verkauf, Kauf und die Herstellung von Schriften -zu denen auch Bilder gehören- die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben ist engmaschig strafbar.

Die von E. bestellten Bilder nackter Kinder  sollen die Kritieren des § 184b StGB -nach derzeitigem Erkenntnisstand- nicht erfüllen. Dies trotz der Tatsache, dass -wieder nach derzeitigem Kenntnisstand- die Kinder nicht wussten bzw. nicht wollten, dass die Bilder von ihnen gemacht werden bzw. was mit ihnen geschieht. Die Bilder sind in meinen Augen moralisch verwerferlich,  aber wie Heribert Prantl in einem großartigen Artikel feststellte: Strafrecht ist kein Moralrecht.

Der Ruf nach Strafrechtsverschärfung oder -erweiterung wird nun lauter. Er reicht vom Vorschlag den Kauf und Verkauf von Bildern nackter Kinder zu verbieten (Kinderschutzbund und Bundestagsfraktion der Grünen) bis zum Vorschlag den gewerbsmäßigen Handel mit Nacktbildern von Kindern zu verbieten (Bundesjustizministerium).

Ich glaube, eine Strafrechtserweiterung oder -verschärfung hilft niemandem. Eine Strafrechtsverschärfung oder -erweiterung ist ein hilfloser Versuch Handlungsfähigkeit zu demonstrieren und der moralische Entrüstung so zu suggerieren, man löse ein Problem. Dem ist aber nicht so. Die Strafrechtsverschärfung oder -erweiterung schafft eher neue und weitere Probleme. Die derzeit in der Debatte befindlichen Vorschläge zur Strafrechtsverschärfung bzw. -erweiterung sind ein Placebo mit unabsehbaren Folgen.

Es fängt schon mit der Begrifflichkeit an. Munter wird Pädophilie und Kinderpornografie durcheinander gewürfelt. Die Zeit hat dankenswerter Weise einmal zusammengefasst worum es geht.

Der Dreizehnte Abschnitt im StGB (§§ 174 ff.) regelt die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In fast allen dieser Straftatbestände geht es um die Vornahme sexueller Handlungen, in Bezug auf Kinder und Jugendliche vor allem um die Strafbarkeit soweit sexuelle Handlungen an diesen oder durch diese an Dritten vorgenommen werden. Das sexuelle Handlungen an Kindern und von diesen an Dritten strafbar sein müssen wird von niemandem in Zweifel gezogen. Richtig ist:  Bilder nackter Kinder zu besitzen, zu kaufen oder zu verkaufen steht derzeit nicht unter Strafe.

Den Kauf und Verkauf (by the way: warum wird die Herstellung nicht genannt?) von Bildern nackter Kinder unter Strafe zu stellen ist ein Fass ohne Boden, welches mindestens die Presse- und Kunstfreiheit einschränken würde. Welche Bücher, in denen sich Bilder nackter Kinder befinden müssen verboten werden? Welche Filme dürfen nicht mehr gezeigt werden? Was ist eigentlich nackt? Und wenn darunter zum Beispiel auch das Tragen von Unterwäsche verstanden wird, welche Werbekataloge und Werbung darf es nicht mehr geben?

Der klassische Einwand gegen eine solche Argumentation ist nun, es gehe ja um Kinderbilder, die als sexuell aufreizend empfunden werden. Aber wer will entscheiden, welche Bilder (nackter) Kinder als sexuell aufreizend empfunden werden und welche nicht? Da sind wir dann an einem entscheidenden Punkt. Warum eigentlich nur Bilder nackter Kinder? Wieso wird angenommen, dass nur Bilder nackter Kinder als sexuell aufreizend empfunden werden und nicht auch Bilder bekleideter Kinder mit laszivem Blick? Und was ist ein lasziver Blick? Konsequenterweise müssten dann auch diese Bilder verboten werden.

Prantl hat in seinem schon zitierten Artikel an weniger emotional aufgeladenen Dingen deutlich gemacht, wohin eine solche Politik führen kann: „Wer legal ein Luftgewehr gekauft hat, hat womöglich auch waffenscheinpflichtige Gewehre zu Hause; also werden seine Wohn- und Büroräume durchsucht. Wer viel Alkohol bestellt, hat womöglich auch illegale Drogen eingekauft; er wird durchsucht. Und, um es ins Lächerliche zu treiben: Wer viel Kaugummi kaut, kaut womöglich auch das verbotene Rauschgift Kat; man stellt ihm die Wohnung auf den Kopf.“

Es mag ja unpopulär sein: Aber wer was mit welchen legal beschafften Bildern für sich alleine zu Hause macht, das geht keinen etwas an. Es ist im übrigen auch überhaupt nicht vorhersehbar, welche Bilder beim wem zu welchen Reaktionen führen.

Das Problem an der Debatte ist, das am Problem vorbeigeredet wird. Wenn es um den Schutz der Kinder geht, dann geht es darum, das Kinder -nicht nur bei Nacktbildern- nicht zu etwas gezwungen werden dürfen, was sie nicht wollen. Das Problem bei den Nacktbildern ist doch eher, das es um Nacktbilder geht, die die Kinder von sich gar nicht machen lassen wollen oder von denen sie nicht wussten, wozu sie verwendet werden sollten.  Diese Herstellung -so meine Kenntnisstand- findet aber im Regelfall gar nicht in Deutschland statt.  Aber wenn es um den Schutz des Kindes geht, dann muss geschaut werden -jenseits der Debatte um Nacktbilder- ob Handlungen jedweder Art gegen den Willen des Kindes derzeit strafbar sind, d.h. ob sie in den Bereich der Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 ff. StGB) fallen könnten. Ich kann das jetzt nicht abschließend beurteilen, aber möglicherweise ist ja der Tatbestand der Nötigung in § 240 StGB erfüllt.

Was in der derzeitigen Aktuellen Auseinandersetzung aus dem Blick gerät ist, dass der beste Schutz gegen den sexuellen Gebrauch von Kindern der Ausbau präventiver Angebote ist. Angebote wie zum Beispiel  „Kein Täter werden“.  Hier wird nämlich der Versuch unternommen, das Menschen mit pädophilen Neigungen diese nicht ausleben, mithin also nicht zu Straftätern werden.

Zusammengefasst und kurz gesagt: Prävention statt Strafrechtsverschärfung bzw. -erweiterung. Das wäre angebracht.

14 Replies to “Unpopulär”

  1. Ich bin mir gar nicht sicher, ob der Artikel eine unpopuläre Meinung vertritt, es ist jedenfalls genau meine.

  2. Ich finde das, was du da argumentierst, ebenfalls nicht unpopulär, im Gegenteil. Die jetzigen eiligen Rufe nach Strafverschärfung kommen doch vor allem von Leuten, die in den letzten Jahren eine aufklärerische Sexualerziehung und Diskussion darüber verhindert und die Mittel für vorbeugenden Jugendschutz gekürzt haben.
    Und ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass in der öffentlichen Debatte nicht nur Pornografie und Pädophilie miteinander vermischt werden, sondern Homosexualität gleich noch mit – also Homosexuelle = Pädophilie und Homosexuelle = Prostituierte.

  3. Warum nicht beides?
    Es ist doch was dran an dem Argument, dass es offenbar eine Markt für „legale“ nicht als Kinderpornographie strafbare Bilder gibt, bei deren Herstellung oder jedenfalls Veröffentlichung auf entsprechenden Seiten die abgebildeten Kinder zu Schaden kommen, in dem sie sich benutzt und (sexuell) missbraucht fühlen (die entsprechenden Reportagen hast du sicher auch bei Twitter oder Facebook in die Timeline bekommen).

    Wenn es nun gelänge, mittels negativer Anreize (nämlich der Beseitigung der (vermeintlichen) Legalität bzw Straflosigkeit) diesen Markt zu verkleinern und damit dazu beizutragen, dass so weniger Kinder als Produzent*innen dieser Bilder missbraucht werden, kann man doch zumindest darübver diskutieren.

    Natürlich sind präventive Angebote immer sinnvoll, vermutlich auch wirkungsvoller als eine Bedrohung durch Strafe (gerade wenn das nicht durch das entsprechende Personal unterfüttert ist).
    Allerdings erreicht man mit Präventionsangeboten halt auch nicht jeden.

  4. ich dachte das ist im blog deutlich geworden. das verbot des kaufs/verkaufs von bildern nackter kinder bringt massenhaft probleme mit sich, die ich im blogbeitrag skizziert habe. ich habe angedeutet, dass niemand ein verbot der produktion/herstellung fordert. und ich habe angeregt, darüber nachzudenken, ob die produktion nicht achon jetzt ggf. strafbar ist, z.b. nach dem nötigungsparagrafen.

  5. gut zu wissen das im Bundestag noch Menschen sind, die mitdenken und auch mal den gedanklichen zweiten Schritt machen was populistische Forderungen nach sich zieht und sich auch noch trauen diesen öffentlich machen.

    Danke

  6. Ich stimme Ihrem Beitrag im Wesentlichen zu. Ich kann mir ebenfalls nicht vorstellen, dass man ein sinnvolles Gesetz schaffen kann, dass die Abbildung nackter Kinder unter Strafe stellt.

    Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass es unverständlich ist, warum nicht gegen die Produzenten der (auch nach Gesetz so einzuordnenden) Missbrauchsdokumente (sogenannte „Kinderpornograpie“) vorgegangen wird anstatt unmoralisch-unethische Vorstellungen zu verfolgen.

    Der Missbrauch der Kinder findet bei der Produktion der Dokumente statt. Die Konsumenten missbrauchen die Abbildungen. Wir haben heutzutage alles Instrumente, um die Produzenten wirkungsvoll zu ermitteln und zu verfolgen.

    Den Fluss muss man an der Quelle austrocknen. Aber dazu fehlt der Wille.

    Wirkungsvoller Kinderschutz kann so nicht gelingen.

  7. ich gebe dir recht. ich frage mich nur warum es total ok sein soll wenn eltern bilder von „ihren“ kindern zb auf facebook posten. unter erwachsenen ist das ok, aber kinder können sich nicht dagegen wehren dass ihre informationalle selbstbestimmung durch „ihre“ eltern ignoriert wird. wenn man als erwachsener mensch posingbilder von sich veröffentlicht oder zum verkauf frei gibt ist das ok, wenn ein pädophiler davor masturbiert mag man das eklig finden, aber es gibt da keine opfer. ich finde es aber nicht ok wenn bilder von kindern kommerzialisiert werden ohne dass diese ein einverständnis dazu geben könnten. das gilt zb auch für modefotos. ich bin mir nicht sicher ob man sowas verbieten soll, aber ok finde ich es nicht wenn eltern mit der körperlichkeit „ihrer“ kinder geld verdienen.

  8. ich habe ja angedeutet, das generelle problem ist, wenn kinder zu handlungen/unterlassungen gegen ihren willen annimiert/verpflichtet werden, oder nicht wissen was mit bildern gemacht werden. das konsequent zu ende gedacht kommst du zum bgb und erziehungsrecht der eltern. das wiederum ist nun ein ganz, ganz großes fass, wo ich vor schnellen antworten warne.

  9. Dieser Artikel hilft, das Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen. Auch im BT gibt es zum Glück noch Menschen, die ihren Verstand gebrauchen können.
    Im Bereich des Sexualstrafrechts wird sich das Problem nicht lösen lassen, weil man letztlich sexuelle Erregung angesichts von Bildern verbieten will, die in einem anderen Kontext unproblematisch wären. Das ist unmöglich.
    Aber wie sieht es mit dem Recht am eignen Bild aus, 201 StGB? Vielleicht kommt man weiter, indem man den ‚höchstpersönlichen Lebensbereich‘ weiter fasst. Generell bei gewerblich verhandelten Bildern eine vertragliche Regelung mit den Abgebildeten zu verlangen, würde auch die Presse- und Kunstfreiheit einschränken, aber zugleich die Persönlichkeitsrechte stärken. Welche Möglichkeiten bietet das Zivilrecht? Gäbe es Möglichkeiten Sammelklagen auf Schadensersatz der Abgebildeten gegenüber den Konsumenten solchen Materials einfacher zu machen?
    Im Islam gibt es traditionell ein grundsätzliches Verbot der Abbildung von Menschen, in unserer Kultur sind wir weit davon entfernt. Aber spätestens wenn Brillen zu Aufnahmegeräten werden, dürfte dem Letzten deutlich werden, dass die Freiheit des Aufnehmenden begrenzt werden muss, um die Freiheit des Aufgenommenen zu schützen.
    Als Tourist auf Reisen schäme ich mich immer, Bilder von „Einheimischen“ zu machen, weil ich merke, dass ich sie damit zu einem Objekt mache. Dieses Schamgefühl droht in unserer Bildkultur verloren zu gehen. Aber auch das ist eine Frage der Moral, nicht des Strafrechts.

  10. das recht am eigenen bild wird derzeit vor allem zivilrechtlich geltend gemacht, mit schadensersatz und so. ob der § 201 stgb hilft, da bin ich eher skeptisch, weil die norm derzeit ja de facto heimlich („unerlaubt“) aufgenommene tonaufnahmen meint. ich komme leider im moment nicht dazu, das alles in ruhe zu prüfen.

  11. Gregor Gysi hat jüngst klargestellt, dass die Linke zumindest der Handel mit Nacktfotos von Kindern verbieten will.
    Als Partei der Schwachen stünde es der Linken gut an, sich stärker auf die Seite der Allerschwächsten, eben der Kinder, zu stellen.
    Im Wahlkampf hat die Partei es leider versäumt, die Grünen-Politiker Beck und Trittin auf Grund ihrer hochproblematischen Vergangenheit viel stärker anzugreifen.

  12. Die Diskussion wird ja aus zwei Gründen geführt.

    Einmal ist da diese unsägliche Scheinheiligkeit, die sich u.a. darin zeigt, dass in der Bundesrepublik öffentlich ausliegende und damit einsehbare Gazetten mit Bildern halbnackter Frauen werben und dass SPD & Grüne ein Prostitutionsförderungsgesetz schufen, welches die Frauen ihren jetzt ‚Arbeitgeber‘ genannten Zuhältern erst richtig ausliefert.

    Prantel und andere wiesen bezüglich der aktuellen Diskussionen zwar darauf hin, dass andere Strafgesetze hinsichtlich Nacktbildern von Kindern neue Probleme schaffen könnten. Das aber ist nur aufgrund der Scheinmoral möglich. Die wird unter anderem auch damit begründet, dass man die Freiheit der Kunst ja nicht beschneiden möchte. Deshalb gibt es wohl Nacktbilder von Kindern, die als Kunst bezeichnet und auch so inszeniert werden. Da hat man ein Einfallstor geschaffen, dass reichlich genutzt wird.

    Der Professor für Forensische Psychatrie und Leiter des Präventivprogramms für Pädophile in Bayern sowie Netzwerksprecher des Präventivprogramms ‚Kein Täter werden‘, Michael Osterheider, bringt es kurz auf den Punkt: in Deutschland existiert eine Unterscheidungen in Kategorien, die die strafrechtliche Grauzone erst schafft. In Kanada gibt es diese strafrechtliche Unterscheidung in zwei Kategorien erst gar nicht. Da weiß jeder, woran er ist. Das sollte man sich zum Vorbild nehmen.

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/debatte-um-kinderpornographie-paedophilie-hat-sich-niemand-ausgesucht-1.1894404

    Man muss also deshalb nicht befürchten, in die in der Bundesrepublik verschrobenen 1950er zurückzugehen. Das ist ein übles Argument, um eine sachliche Diskussion darüber zu unterbinden, welche Gesellschaft wir denn eigentlich wollen: eine in jeder Hinsicht ausbeutungsfreie Gesellschaft, in der den Menschen nicht mit allem und jedem gedroht werden kann und wird.

  13. @linksman: gysi hat auf einer pressekonferenz vor der sitzung der fraktion etwas erklärt. in der sitzung der fraktion wurde die position, die ich so ungefähr wie im blog vorgetragen haben, nicht in frage gestellt. außer von gregor gysi.

  14. Pingback: Blog von Halina Wawzyniak, MdB, DIE LINKE

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