Ein Politiker (E.) bestellt Bilder von nackten Kindern. Mittlerweile hat er das Mandat zurückgegeben und die Politik diskutiert zwei Dinge. Erstens: wer hat wem wann etwas gesagt. Zweitens: Müssen Strafgesetze verschärft werden? Ich will mich auf den zweiten Punkt konzentrieren. Wissend, dass das, was ich sage, nicht populär ist.

Nach derzeitgem Kenntnisstand stellt die Bestellung der Bilder der nackten Kinder keine Straftat dar. Denn nach § 184b StGB ist strafbar, wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hat, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt. Den Schriften gleich sind nach § 11 Abs. 3 StGB auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und Darstellungen. Wer sich die Norm des § 184b StGB ansieht wird also feststellen: Der Besitz, Verkauf, Kauf und die Herstellung von Schriften -zu denen auch Bilder gehören- die sexuelle Handlungen von, an…

Es ist zum heulen. Der Koalitionsausschuss hat gestern entgegen des verankerten Zieles im Jugendstrafrecht, entgegen kriminologischer Untersuchungen und entgegen Warnungen aus der Wissenschaft die Einführung des sog. Warnschussarrestes beschlossen. Die FDP hat als Bürgerrechtspartei erneut versagt, der Stammtisch ein weiteres mal über Bürgerrechte gesiegt.

Was meint der Warnschussarrest. Wie schon der kurzen Notiz zum Koalitionsausschuss zu entnehmen etwas absurdes. Ein/e Straftäter/in wird zur Bewährung verurteilt. Da er/sie aber unter das Jugenstrafrecht fällt, kommt er/sie zur Warnung vorübergehend in den Knast. Würde er/sie unter das Erwachsenenstrafrecht fallen, wäre dies nicht möglich.

Das aber stellt den Gedanken des Jugendstrafrechts komplett auf den Kopf. Das negiert alle wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirkung von Knast. Heribert Prantl hat dies in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 30.04.2011 gut zusammengefasst: „die abschreckende Wirkung des Arrests ist auch umstritten. Die kriminalitätsansteckende Wirkung ist dagegen erwiesenermaßen hoch.“ Der Deutsche Richterbund kritisiert den Warnschussarrest als häufig wirkungslos.

Das ging mir durch den Kopf als ich das Urteil des BGH zur nachträglichen Sicherungsverwahrung auch bei Jugendlichen heute zur Kenntnis nehmen musste. Mindestenst nachfolgende Passage sehe ich komplett anders: „Die Regelung verstößt weder gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot noch gegen das Doppelbestrafungsverbot, da es sich bei der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung um eine präventive, der Verhinderung zukünftiger Straftaten dienende Maßnahme handelt und nicht um eine repressive, dem Schuldausgleich dienende Sanktion.“ Es bedarf schon einer gewissen fast beängstigenden juristischen Abstraktion um zu so einem Schluss zu kommen. Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung eigentlich alles wichtige und richtige hierzu gesagt. Ich hoffe nur, dass das Bundesverfassungsgericht -sollte es entscheiden dürfen- ein deutliches „Halt“ ausspricht und damit erneut dem Abbau des Rechtsstaates eine Schranke setzt.

Und was für ein Plädoyer. Einfach großartig. Heribert Prantls „Der Terrorist als Gesetzgeber“.

 

Auf knapp 216 Seiten handelt Heribert Prantl alle „Verbrechen“ im Namen der Sicherheit ab, verbunden mit kurzen Ausflügen in die Geschichte (die heutigen Staaten reagieren wie die frühe Neuzeit auf Hexen)  und glasklaren Argumentationen. Es geht um den Umbau des Rechtsstaates in einen Präventionsstaat, die vermeintliche Rechtfertigung von Folter als „Rettungsfolter„, den Trick der EU mittels Wettbewerbsrechtes die Vorratsdatenspeicherung zu verlangen und die Vorreiterfunktion des Ausländerrechts für den Abbau von Bürgerrechten.

Als Ansporn selbst zu diesem Buch zu greifen, ein paar Zitate:

Das deutsche Sicherheitsrecht verwandelt sich in ein Ausländerrecht. Es verfährt mit seinen Bürgern so, wie es schon seit Jahren mit Migranten verfährt.“ 

„Nicht erst die Folter, sondern schon die Wertabwägung zwischen `Würde` und `Leben` ist der Sündenfall. […] Ein Rechtsstaat foltert nicht, sonst ist er keiner mehr. Folter zerstört die zivile…