Über den Referentenentwurf zur Veränderung des Sexualstrafrechts habe ich bereits hier geschrieben. Heute wurde nun der Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet. Ich könnte es mir -leider- sehr einfach machen und sagen: Alles zum Gesetzentwurf ist bereits bei der Kritik zum Referentenentwurf geschrieben worden. Doch so leicht will ich es mir nicht machen und deshalb -ausdrücklich ergänzend- eine Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung formulieren.
Der Gesetzentwurf bleibt bei der Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen. Warum ich das schwierig finde, habe ich bereits beim Referentenentwurf ausgeführt. Ich will aber noch einen anderen Aspekt hinzufügen. Je länger eine Straftat zurückliegt, desto schwieriger wird es sie zu beweisen. Wenn der Grundsatz „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten“) weiter gelten soll, und ich will das er weiter gilt, dann kann es zu erheblichen Schwierigkeiten des Nachweises der Straftat kommen. Es wird den Opfern sexualisierter Gewalt Hoffnung auf eine strafrechtliche Verurteilung viele Jahre nach der Tat gemacht, von der…