Über den Referentenentwurf zur Veränderung des Sexualstrafrechts habe ich bereits hier geschrieben. Heute wurde nun der Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet. Ich könnte es mir -leider- sehr einfach machen und sagen: Alles zum Gesetzentwurf ist bereits bei der Kritik zum Referentenentwurf geschrieben worden. Doch so leicht will ich es mir nicht machen und deshalb -ausdrücklich ergänzend- eine Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung formulieren.

Der Gesetzentwurf bleibt bei der Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen. Warum ich das schwierig finde, habe ich bereits beim Referentenentwurf ausgeführt. Ich will aber noch einen anderen Aspekt hinzufügen. Je länger eine Straftat zurückliegt, desto schwieriger wird es sie zu beweisen. Wenn der Grundsatz „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten“) weiter gelten soll, und ich will das er weiter gilt, dann kann es zu erheblichen Schwierigkeiten des Nachweises der Straftat kommen. Es wird den Opfern sexualisierter Gewalt Hoffnung auf eine strafrechtliche Verurteilung viele Jahre nach der Tat gemacht, von der…

Ein Politiker (E.) bestellt Bilder von nackten Kindern. Mittlerweile hat er das Mandat zurückgegeben und die Politik diskutiert zwei Dinge. Erstens: wer hat wem wann etwas gesagt. Zweitens: Müssen Strafgesetze verschärft werden? Ich will mich auf den zweiten Punkt konzentrieren. Wissend, dass das, was ich sage, nicht populär ist.

Nach derzeitgem Kenntnisstand stellt die Bestellung der Bilder der nackten Kinder keine Straftat dar. Denn nach § 184b StGB ist strafbar, wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hat, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt. Den Schriften gleich sind nach § 11 Abs. 3 StGB auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und Darstellungen. Wer sich die Norm des § 184b StGB ansieht wird also feststellen: Der Besitz, Verkauf, Kauf und die Herstellung von Schriften -zu denen auch Bilder gehören- die sexuelle Handlungen von, an…

Zwei Anhörungen an einem Tag, das war auch für mich eine Premiere. Eigentlich hätte ich es mir leicht machen können, denn sowohl die Neuregelung zur Sicherungsverwahrung als auch Netzsperren werden von mir (und der LINKEN) abgelehnt. Doch ich war natürlich auch auf neue Argumente gespannt, wissend das die Koalitionsfraktionen wohl kaum auf die Experten hören würden.

Die Anhörungen im Rechtsausschuß laufen immer so, dass die Sachverständigen ihre Stellungnahmen in 5 Minuten erläutern und dann pro Abgeordnetem die Möglichkeit für zwei Nachfragen besteht. Ob es ein oder zwei Nachfragerunden gibt, richtet sich nach dem Interessse der Abgeordneten.

Erste Anhörung: Neuregelung zur Sicherungsverwahrung

Um hier nicht zu lang zu werden, verweise ich auf die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen, die hier nachgelesen werden können.  Ich will mich hier auf einige aus meiner Sicht interessante Details konzentrieren. Eines dieser Details war die Aussage von Herrn Graf, immerhin Bundesrichter, dass bei Sexualstraftätern eine hohe Rückfallgefahr bestehe.…