Unpopulär

Ein Politiker (E.) bestellt Bilder von nackten Kindern. Mittlerweile hat er das Mandat zurückgegeben und die Politik diskutiert zwei Dinge. Erstens: wer hat wem wann etwas gesagt. Zweitens: Müssen Strafgesetze verschärft werden? Ich will mich auf den zweiten Punkt konzentrieren. Wissend, dass das, was ich sage, nicht populär ist. Nach derzeitgem Kenntnisstand stellt die Bestellung der Bilder der nackten Kinder keine Straftat dar. Denn nach § 184b StGB ist strafbar, wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hat, anbietet, Continue Reading →