Eines muss der Großen Koalition gelassen werden, sie ist immer für eine Überraschung gut.
Gestern debattierte der Bundestag noch die Karenzzeiten für ausscheidende Regierungsmitglieder. Wir LINKEN hatten einen Antrag für eine gesetzliche Regelung der Karenzzeiten eingebracht. Unsere Begründung für eine gesetzliche Regelung war, das nur eine solche wirklich rechtlich verbindlich ist. Ob Verhaltenskodex oder Kabinettsbeschluss – beides wäre nur eine Absichtserklärung ohne rechtliche Bindungswirkung. Was DIE LINKE im Bundestags will, habe ich versucht in meiner gestrigen Rede deutlich zu machen.
In der Debatte gestern wurde an verschiedenen Stellen immer wieder betont, dass die Große Koalition eine gesetzliche Regelung nicht möchte. Der Abgeordnete Mahmut Özdemir von der SPD plädierte für einen Ehren- bzw. Verhaltenskodex. Hans-Peter Uhl von der CDU -der offensichtlich keinen der vorliegenden Anträge gelesen hatte, erklärte: „… dass ein solcher Sachverhalt per Gesetz nicht regelbar ist.“
Doch nun scheint sich alles geändert zu haben. Die FAZ berichtet, die Koalition plane nun doch eine gesetzliche Regelung. Das ist zu begrüßen. Lieber spät begreifen, dass die Opposition richtig liegt, als nie. Gespannt bin ich nun auf den konkreten Gesetzesvorschlag. Noch kann nicht gesagt werden ob sich etwas bewegt. Denn auch eine gesetzliche Regelung kann eine schlechte gesetzliche Regelung sein. Eine Regelung mit Schlupflöchern, die am Ende soviel Ausnahmeregelungen enthält, dass von einer verbindlichen Karenzzeitregelung nicht mehr die Rede sein kann. Deshalb wird es darauf ankommen, sich den genauen Wortlaut und die Begründung des Gesetzesvorschlages anzuschauen. In welche Richtung es gehen müsste, das steht im Antrag der LINKEN und das habe ich gestern im Plenum des Bundestages erklärt.
Pingback: Selbstverpflichtung mit 5 Problemen | Blog von Halina Wawzyniak