Tatsächlich habe ich jetzt 1,5 Wochen gewartet. Auf den Wortlaut des Gesetzentwurfes zur Änderung des Bundesministergesetzes oder kurz gesagt des Gesetzes zur Regelung der Karenzzeit für ausscheidende Bundesminister und Staatssekretäre. Mit dem Thema Karenzzeit habe ich mich ja hier und hier bereits schon mal beschäftigt.
Aber nun der Reihe nach. Am 2. Februar 2015 erfuhr ich, dass die Befragung der Bundesregierung zur Kabinettssitzung am 4. Februar zur Karenzzeitregelung stattfinden soll. Den Referentenentwurf kannte ich nicht. Am 3. Februar 2015 zitierte die Süddeutsche Zeitung aus dem Gesetzentwurf. Den Gesetzentwurf kannte ich immer noch nicht. Am Mittwoch, dem 4. Februar 2015 fand die Befragung der Bundesregierung statt, den Gesetzentwurf kannte ich immer noch nicht. Bereits bei der Befragung machte ich darauf aufmerksam, dass dies ein Verstoß gegen § 48 GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) ist. Die Presse ist Dritter im Sinne des § 48 Abs. 2 GGO und deshalb hätte er den Geschäftsstellen der…