VS lässt sich nicht kontrollieren & gehört abgeschafft

Die Aufregung ist groß, das Verbrechen unvorstellbar. Seit Ende der 90iger tauchten bekannte Nazis unter und sind verantwortlich für eine Welle von Gewalt und Mord. Während ständig die angebliche Gefahr des Linksextremismus betont wurde, hat man eine Gefahr von rechts stets verneint. Jetzt zeigt sich, da waren einige auf dem rechten Augen blind.

Wenig überraschend kommt nun auch der Verfassungsschutz ins Visier der Ermittler/innen. Doch halt, er war schon mal Gegenstand der Ermittlungen, es passierte nur nichts. Er soll eigentlich die Verfassung schützen, es gibt das Bundesamt für Verfassungsschutz und in jedem einzelnen Land ein Landesamt für Verfassungschutz . § 3 Abs. 1 des BVerfSchG sagt: Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über

1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind […]

4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.“

Ah ja.  Und der § 8 beschreibt dann, was alles erlaubt ist um die beschriebene Aufgabe zu erfüllen.

“ (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden  Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. […] 

(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden. Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, der das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet.

(3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. […]“ 

Nun wird allerorten nach Aufklärung verlangt, was der VS so alles gemacht hat. Doch wie soll diese geschehen? Durch das Parlamentarische Kontrollgremium? Dieses wird schließlich in § 8 des BVerfSchG erwähnt.  Ein solches Kontrollgremium gibt es auch in jedem Bundesland. Im Kontrollgremium könnte nun nach der Dienstanweisung entsprechend § 8 Abs. 2 gefragt werden, schließlich soll es ja genau darüber informiert werden. Und dann? Ist dann Aufklärung gegeben? Nein.  Im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages sitzen 11 Leute. Diese wissen dann bescheid. Aber die Öffentlichkeit nicht. Und gerade diese hat ein Recht auf Aufklärung. Doch die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen, weil die Mitglieder des PKG zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Das ergibt sich aus dem PKGrG. Dort heißt es in § 10:

„(1) Die Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind geheim. Die Mitglieder des Gremiums und die an den Sitzungen teilnehmenden Mitglieder des Vertrauensgremiums nach § 10a der Bundeshaushaltsordnung sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Parlamentarischen Kontrollgremium bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus beiden Gremien. Das Gleiche gilt für Angelegenheiten, die den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums anlässlich der Teilnahme an Sitzungen des Vertrauensgremiums nach § 10a der Bundeshaushaltsordnung bekannt geworden sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Bewertungen bestimmter Vorgänge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ihre vorherige Zustimmung erteilt hat. In diesem Fall ist es jedem einzelnen Mitglied des Gremiums erlaubt, eine abweichende Bewertung (Sondervotum) zu veröffentlichen“ 

Doch nicht nur das. Auch die Kontrollbefugnis des PKG sind eingeschränkt, denn § 5 Abs. 1 beginnt mit den Worten: „Soweit sein Recht auf Kontrolle reicht …“ und in § 6 Abs. 2 heißt es: „Soweit dies aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzugangs oder aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist, kann die Bundesregierung sowohl die Unterrichtung nach § 4 als auch die Erfüllung von Verlangen nach § 5 Absatz 1 verweigern sowie den in § 5 Absatz 2 genannten Personen untersagen, Auskunft zu erteilen.“

Bleibt festzustellen, es gibt auch im Rahmen des PKG nur eine eingeschränkte Kontrolle und von einer öffentlichen Kontrolle kann schon gar keine Rede sein. Aufklärung über die Vorfälle kann -wenn überhaupt- nur ein Untersuchungsausschuss bringen.  Und Kontrolle über die Geheimdienste, in diesem Fall des VS? Eine solche ist nicht möglich, Geheimdienste heißen Geheimdienste weil sie geheim arbeiten und wer geheim arbeitet, lässt sich nicht kontrollieren.  Wenn jetzt die Justiziministerin eine Umstrukturierung überlegt und in dieser Überlegung eine Zusammenlegung von Landesämtern eine Rolle spielt, dann wird die ohnehin kaum mögliche Kontrolle noch unmöglicher gemacht.

Es gibt aus meiner Sicht nur eine Lösung. Geheimdienste sind abzuschaffen. Im Wahlprogramm von 2009 fordert DIE LINKE „perspektivisch alle Geheimdienste ab[zu]schaffen“ und im Parteiprogramm heißt es: „Wir wollen die Geheimdienste abschaffen.“ 

Der Kampf gegen Nazis ist eine alltägliche Aufgabe. Mittel für Projekte und Vereine aus der Zivilgesellschaft, die sich tagtäglich dem Rassismus und den Faschisten entgegenstellen, Aufklärung betreiben und Opfer faschistischer Straftaten unterstützen sind zu erhöhen, diese Projekte und Vereine in ihrer Arbeit zu unterstützen. Wir alle sind gefragt, den Nazis entgegenzutreten. Wir brauchen dafür keinen Verfassungsschutz.

10 Replies to “VS lässt sich nicht kontrollieren & gehört abgeschafft”

  1. Nun, von der Aufgabe her ist der Verfassungsschutz eben eine Staatsschutzbehörde, die gegen Verschwörer antritt, die die Demokratie aushöhlen und den Staat zerschlagen wollen. Von daher wäre es natürlich geradezu widersinnig, mittels einer Öffentlichkeitspflicht den Verschwörern auch noch die Tätigkeiten des Verfassungschutzes offenzulegen, damit die Verschwörer selbst dann noch besser gegen die Demokratie und den Staat arbeiten können. Da muss man mal auf dem Teppich bleiben. Denn es ist ja das Wesen der Verschwörung, dass sie nicht offen arbeitet, eine dagegen arbeitende Behörde darf diesen Verschwörern nicht ausgeliefert werden.

    Für mich ist es die Wahl der falschen Alternative, die Abschaffung des Verfassungsschutzes zu fordern, nur weil man als Parlamentarier selbst nicht in der Lage ist die Behörde zu kontrollieren und sich auch nicht die Instrumente und Mittel dazu schafft. Wer dann auch noch zusätzlich mit einer Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden hausieren zu geht, versteht aus meiner Sicht nichts von der demokratischen Gestaltung des Staates und seiner Institutionen.

    Als die Adenauer-Regierung in den 50er Jahren gegen den massiven Widerstand der Bürger die Bundeswehr einrichtete und eine Abschaffung derselben unmöglich wurde, arbeiteten viele Parlamentarier und Bürger daran, eine demokratische Armee zu schaffen. Nicht nur weil sie vom Parlament kontrolliert werden konnte, sondern weil das Leitbild des Bürgers in Uniform gegen die alten Seilschaften aus wilhelminischen und faschistischen Zeiten und deren militaristischen Ungeist gerichtet war. Diesen Kampf gab man in den 90er Jahren auf, mit dem Ergebnis, dass man in der Bundeswehr wieder militaristisches Denken pflegt. Der Krieg gegen Jugoslawien und gegen Afghanistan war da nur folgerichtig.

    Wer also an der Arbeit der Geheimdienste etwas ändern will, muss nicht nur angemessene Kontrollintrumente schaffen, sondern für eine demokratische Grundhaltung und eine Verfassungs- und Staatstreue der Mitarbeiter sorgen. Das ist die eigentliche Aufgabe, der sich viele Linke verschließen und deshalb den Bürgern die Wahl der falschen Alternative vorschlagen.

    Die antidemokratischen Ursprünge des Verfassungsschutzes gingen seit der Gründung der Bundesrepublik einher mit systematischen Beschönigungen der rechtsextremen Kräfte und Mörder. Die Einzeltäterthypothese wurde genau aus diesem Grund in die Welt gesetzt und von rechten, rückschrittlichen und antidemokratischen Kräften in CDU/CSU-FDP-SPD jahrzehntelang gepflegt. Die rechten Mörderbanden sind natürlich schon seit der Gründung der Bundesrepublik aktiv. Nur hat man es immer abgewiegelt, kleingeredet und beschönigt. Auch nach den Helfern des sogenannten Einzeltäters Gundolf Köher, der auf dem Oktoberfest 1980 13 Menschen ermordete und 200 Menschen verletzte, wurde nie ordentlich ermittelt.

    Wer die staatlichen Institutionen nicht demokratisch gestalten will, sollte sich überlegen, ob er im Parlament richtig aufgehoben ist.

  2. es liegt im wesen der geheimdienste, dass diese nicht kontrollierbar sind. da aber alle staatsgewalt vom volke ausgeht – ich spreche lieber von bevölkerung- sind geheimdienste ein widerspruch zu dieser aussage. die bevölkerung hat ein anrecht darauf zu wissen, was ihre behörden tun. deshalb sind die geheimdienste abzuschaffen

  3. Wenn ich die Aussage lese „es liegt im wesen der geheimdienste, dass diese nicht kontrollierbar sind“ dann sträuben sich mir die Nackenhaare. Hier werden die Geheimdienste als extraterritoriale und überverfassungsrechtliche Kräfte dargestellt, und nicht als das, was sie sind: Eine besondere Behörde, die letztlich der jeweiligen Regierung unterstellt, verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist, die vom Parlament kontrolliert und die von den Gerichten in ihre Schranken verwiesen werden kann

    Die Bürger eines Landes geben sich eine Verfassung, bilden damit eine Nation und einen Staat und übertragen ihre Macht auf die zu schaffenden staatlichen Institutionen: die gesetzgebende (Parlament), die ausführende (Regierung und die ihr nachgeordneten Behörden auf Bundes- und Landesebene) und die rechtsprechende Gewalt (Gerichte aller Ebenen). Dieses Konstrukt soll verhindern, dass eine der verfassungsgemäß gebildeten Gewalten sich gegen die Bürger richtet. Dazu gibt es eine gegenseitige Sicherung der Gewalten, damit keine über eine andere Oberhand gewinnen kann: Das Grundgesetz. Nur die Bürger sind in der Lage, sich eine neue Verfassung zu geben. Die im Auftrag der Bürger gemäß dem Grundgesetz geschaffenen und beauftragten Gewalten erhalten deshalb ihre Macht nur vorübergehend. Das ist für mich die Grundlage aller Überlegungen. Jede der Gewalten hat ihre Aufgaben gemäß dem Grundgesetz zu erfüllen und kann sich nicht aus der eigenen und freiwillig übernommenen Verantwortung selbst entlassen.

    Es liegt im Wesen der Staatenbildung, dass dieser Staat sich gegen Verschwörer innerhalb und außerhalb des eigenen Staates schützt. Das ist im Interesse aller Bürger. In einer repräsentativen Demokratie kann man durchaus überlegen, wie die Kontrolle der geschaffenen Institutionen außer durch die in drei Gewalten geteilte und übertragene Macht vonstatten gehen soll. Man kann auch überlegen, ob eine Behörde aufzulösen sei. Nur sollte man dann seine Überlegungen und die Folgen den Bürgern darlegen. Wer der Auffassung ist, dass man keine Geheimdienste benötigt, soll sagen, wie sich die Bürger gegen Verschwörer schützen können.

    Die Begründung, dass mit der Schaffung und Existenz einer Behörde die Staatsgewalt der Bürger infrage gestellt und im Widerspruch zu ihrer Macht stehen würde, ist arg an den Haaren herbeigezogen und konstruiert. Es gibt diesen Widerspruch schlichtweg nicht. Sonst könnte man gleich den von den Bürgern mittels ihres Grundgesetzes gebildeten Staat und seine Institutionen (Parlament, Regierung, Gerichte) auflösen, weil die Institutionen ja immer die Macht der Bürger infrage stellen würden. Ex falso quodlibet. Aus Falschem folgt Beliebiges.

    Geradezu hanebüchen und abenteuerlich klingt für mich der Absatz: „die bevölkerung hat ein anrecht darauf zu wissen, was ihre behörden tun. deshalb sind die geheimdienste abzuschaffen“ Das Grundgesetz und die nachfolgenden Gesetze gehen nicht nur von dem guten Bürger aus, sonst gäbe es weder den Widerstandsartikel 20 des Grundgesetzes noch ein Strafrecht, mit dem die Verschwörung gegen den Staat und seine Bürger (Hochverrat) abgewehrt werden soll. Das ist eben die Aufgabe der Geheimdienst. Hier ist die Frage zu stellen, ob alle Bürger ein berechtigtes und rechtmäßig zu begründendes Interesse an der direkten Kontrolle einer Behörde haben können. Die Bürger erhalten immer gemäß den gesetzlichen Regelungen Auskunft über die Tätigkeit der Behörden. Wer mehr Auskunft von den Behörden und mehr Kontrolle über die Behörden will, muss andere Gesetze schaffen. Es erschließt sich mir deshalb immer noch nicht, warum die Geheimdienste aufzulösen seien.

    Man könnte mit der vorangegangen Begründung hingehen und alle ermittelnden Behörden zwingen, ihre Ermittlungsverfahren und -ergebnisse dem Bürger gegenüber offenzulegen. Die organisierte Kriminalität würde sich auf die Schenkel klatschen und die Sektkorken knallen lassen, weil sich der Staat ihnen ausliefert und feudalistische Verhältnisse schafft.

    Offenzulegen sind die Ermittlungsergebnisse immer in einem Gerichtsverfahren, wo die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmethoden der Behörden durch ein Gericht geprüft, beurteilt und gerügt werden. Das ist Rechtsstaatlichkeit.

  4. @uwe: es ist richtig -und ein wichtiger und zentraler unterschied zu geheimdiensten in sog. staatssozialistischen staaten- dass man insbesondere gegen den vs im rahmen verwaltungsgerichtlicher verfahren vorzugehen, wenn man denn beispielsweise akteneinsicht erhalten hat

    falsch ist, dass eine parlamentarische kontrolle gibt, zumindest wenn man kontrolle darin sieht zu wissen und zu werten. die einzigen die das -eventuell- machen, sind die mitglieder des parlamentarischen kontrollgremiums. diese sind aber zur verschwiegenheit verpflichtet. es wissen -vielleicht- elf parlamentarier bescheid. genau das wird im blogbeitrag im übrigen beschrieben.

    die verfassung müssen wir alle schützen, eine verfassung kann nur verteidigt werden, wenn die einwohner/innen sie für verteidigenswert halten

    geheimdienste arbeiten geheim, das ist ihr sinn. sie verselbständigen sich und deshalb bleibe ich -und bin damit komplett auf der linie von wahl- und parteiprogramm- dabei, dass sie aufgelöst gehören weil sie nicht kontrollierbar sind

    gerichte und polizeiliche ermittlungsbehörden haben eine andere aufgabe als geheimdienste. deshalb gibt es sehr genaue regelungen für ihre verfahren. diese lohnt es sich einmal anzusehen, dann fällt das auch auf.

  5. @Halina: „falsch ist, dass eine parlamentarische kontrolle gibt, zumindest wenn man kontrolle darin sieht zu wissen und zu werten. die einzigen die das -eventuell- machen, sind die mitglieder des parlamentarischen kontrollgremiums. diese sind aber zur verschwiegenheit verpflichtet. es wissen -vielleicht- elf parlamentarier bescheid.“

    Um es man zuzuspitzen, hieße das, was die Partei Die Linke aus ihrer Sicht nicht ausreichend kontrollieren kann, muss aufgelöst werden? Dann muss die Partei Die Linek sich nach ihrem eigenen Kontrollbedürfnis befragen lassen. Um es noch weiter zuzuspitzen, sollte denn andernfalls jeder VS-Beamte einen Kontrolleur an die Seite gestellt bekommen? Wer kontrolliert die Kontrolleure? Wer garantiert dann noch den Datenschutz und die Sicherheit der VS-Beamten?

    Wenn man den Verfassungsschutz nicht will, muss man sich fragen lassen, wie schützen die Bürger das Grundgesetz? Dazu muss die Partei Die Linke dann Vorschläge machen. Sollen etwa die Bürger sich gegenseitig kontrollieren und misstrauen? Das klingt aber verdächtig nach Verhältnissen, die wir alle nicht haben wollen können.

    Eine mögliche Verselbständigung von Behörden oder deren politische Instrumentalsierung gibt es ja nicht nur beim Verfassungsschutz. Das wirft ordentliche Probleme auf, wenn man überhaupt einen Nationalstaat haben will.Die richtige Antwort besteht hier in verbesserten Gesetzen, rechtsstaatlichen Verfahren und einer angemessenen Öffentlichkeit.

    Ein neutraler Staat und neutrale Institutionen sind immer eine Illusion und ein möglicherweise nicht erreichbares Ideal, weil die Menschen nicht neutral sind. Deshalb gibt man ja nicht den Staat auf, sondern nähert sich diesem Ideal und überdenkt immer wieder aufs Neue, wie man etwas besser machen kann. Man muss gestalten wollen und dann auch tatsächlich gestalten.

    Die Nichtexistenz eines neutralen Staates und neutraler Institutionen ist übrigens etwas, was die kleinbürgerliche, kleinkrämerischen und rückständigen SPDler nie richtig begriffen haben, nicht begreifen können und nicht begreifen werden. Deshalb haben die führenden SPDler auch tatenlos zugesehen, wie zuerst die Wahl von Heide Simonis und später Anderea Ypsilanti verhindert wurde. Wer aber nicht für Landtags- und Bundesratsmehrheiten sorgt, kann auch nicht über die Richterwahlausschüsse dafür sorgen, das weitestgehend neutrale Richter Recht sprechen.

  6. In einem Zeit-Interview hatte Helmut Schmidt 2007 folgendes über Geheimdienste bemerkt:

    “Schmidt: Ich traue inzwischen überhaupt keinem Geheimdienst mehr. Punkt.

    ZEIT: Wie sind Sie denn zu dieser Einsicht gekommen?

    Schmidt: Das sind arme Schweine. Die leiden unter zwei psychischen Krankheiten: Die eine Krankheit beruht darauf, dass sie für das, was sie tatsächlich leisten, niemals öffentliche Anerkennung bekommen. Es ist unvermeidlich so, sie müssen ja im Verborgenen arbeiten. Das deformiert die Seele. Die andere Krankheit beruht darauf, dass sie tendenziell dazu neigen, zu glauben, sie verstünden die nationalen Interessen des eigenen Landes viel besser als die eigene Regierung. Diese letztere Krankheit ist der Grund dafür, dass ich ihnen nicht traue. Ich war 13 Jahre lang Mitglied einer Bundesregierung. Ein einziges Mal habe ich den Chef des BND für zehn Minuten empfangen; das war einer, den ich kannte.”
    http://www.zeit.de/2007/36/Interview-Helmut-Schmidt/seite-6

  7. @uwe: es geht nicht darum, was die linke kontrollieren kann, es geht darum dass das parlament nicht kontrollieren kann, weil eben nur eine ausgewählte anzahl der parlamentarier kontrollieren können.
    du selbst schreibst ganz gut, warum eine kontrolle nicht möglich ist.
    und die konsequenz ist -hast du nicht auch auf artikel 20 abs. 4 hingewiesen- dass bürgerinnen und bürger ihre verfassung verteidigen. liegen straftaten vor ermittelt die partei und entscheiden gerichte.

  8. @Halina

    Ok, akzeptiere ich. Die Möglichkeiten von Kontrolle sind immer eingeschränkt.

    Mir geht es auch darum, herauszufinden, wie genau man als Bürger die Verfassung, oder hier das noch immer nicht von den Bürgern als Verfassung verabschiedete Grundgesetz (Art 146), schützen kann. Denn der Art. 20 GG muss mit Leben erfüllt werden.

    Da hätte ich gerne von der Partei Die Linke Vorschläge gehört.

    Einerseits, weil das Grundgesetz seit 1949 zigmal durch die Parlamente geändert wurde, und das nicht immer zum Vorteil der Bürger (Mayer/Stuby : Das lädierte Grundgesetz, 1977), andererseits, weil in Deutschland aus meiner Sicht demokratisch-republikanisch-patriotische Traditionen eher schwach ausgeprägt sind und wir deshalb nicht über eine Tradition des Widerstandes wie beispielsweise die Franzosen verfügen, die sich nicht nur das Recht sondern die Pflicht zur Verteidigung ihrer Verfassung in eben dieselbe schrieben. Das aber ist nur möglich, wenn wir Deutschen eben an jene aufklärerischen, freiheitlichen demokratisch-republikanisch-patriotischen Traditionen anknüpfen, die es mal gab. Das allein wäre schon geradezu revolutionär, wenn die Bürger Deutschlands sich als Citoyens verstehen, die vor- und überverfassliche Rechte besitzen, die sie teilweise auf die Verfassung und die gemäß der Verfassung gebildeten Institutionen übertragen, aber nicht abgeben. Nur dann ist es möglich, dass die Bürger sich einer positivistischen Gesetzgebung widersetzen, die ihre Rechte Stück für Stück außer Kraft setzen könnte und würde, oder tatsächlich tut, wie im Falle der Notstandsgesetze und des SGB II (Hartz IV).

  9. „da aber alle staatsgewalt vom volke ausgeht…“

    Tja, theoretisch.

    Praktisch ist Deutschland noch nicht mal souverän.

    Was??? Ja, das hat Schäuble kürzlich selbst zugegeben: „Deutschland war seit dem Ende des 2.WK bis jetzt zu keiner Zeit völlig souverän“

    http://www.youtube.com/watch?v=2IRnDOtu1z8

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