Was so in juristischen Standardwerken steht

Über Herrn Professor Rauscher ist ja nun schon einiges geschrieben worden. Nun dachte ich mir, ich schaue mal nach, was in den von diesem Professor mitverantworteten Werken so steht.

Angefangen habe ich mit dem Staudinger. Das ist einer der führenden Kommentare zum BGB. Und dort kommentiert Professor Rauscher unter anderem das Abstammungsrecht. Die Zitate sind aus dem Jahr 2011. Ob es eine neuere Ausgabe gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Der Blick war äußerst interessant. Zunächst fällt auf, dass Prof. Rauscher auch mit drastischen Unterstellungen vor allem an der biologischen Familie festhält.

„Nicht unbedenklich erscheint es deshalb, dass das BVerfG zunehmend die (rechtlich bestehende) soziale Familie als von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt ansieht und sie insbesondere im Konflikt mit dem biologischen Vater verselbständigt und gleichwertig in Abwägung gegen die die auf rechtliche Anerkennung zielende  biologische Abstammung stellt (…). Wenn soziale Familie, wie zumeist in solchen Konfliktfällen, jedoch dadurch entsteht, dass die Mutter und ihr Ehemann oder ihr das Kind anerkennender Partner vor allem zur Stabilisierung der eigenen Beziehung >Verantwortung< für das Kind übernehmen wollen, kann von einem >natürlichen<Elternrecht nicht die Rede sein. Durch solche Ansätze wird lediglich mit dem Universalargument >sozial< das uralte Ziel verdeckt, die Mutter und ihren Ehemann in deren Bestreben zu unterstützen, den Ehebruch auf Kosten der Beziehung des wirklichen Vaters zum Kind zu verschleiern, bzw. die Beziehung zu einem anderen Partner als dem Vater des Kindes zu stabilisieren. Eine Usurpation der Elternstellung gegen den wirklichen Vater, der seine natürliche Elternverantwortung wahrnehmen will, kann keinen Schutz genießen“. (Staudinger, Einl. zu §§ 1589 ff, Rdn. 22) 

Aber es geht noch schlimmer. In Kritik am Bundesverfassungsgericht, welches dem biologischen Vater den Schutz des Elternrechts nur dann zubillige, wenn er mit der Mutter nicht zusammenlebe,  heißt es:

„Im Ergebnis darf sich ein der Mutter nahestehender Nicht-Vater mit deren Einverständnis das Kind eines anderen Mannes aneignen, um sich und der Mutter den schönen Schein zu bewahren.“ (Staudinger, Einl. zu §§ 1589 ff., Rdn. 33) 

Was zu vermuten war, bewahrheitet sich. Professor Rauscher hat auch was gegen Feminismus. Oder das, was er dafür hält.

“ … was erstaunt, wenn man bedenkt, wie militant feministisch in der Frühphasse der Abtreibungsdiskussion argumentiert wurde (>mein Bauche gehört mir<). Der feministischen Auflehnung gegen die Biologie des Mutter-Werdends … “ (Staudinger, Einl. zu §§ 1589 ff., Rdn. 135)

Da ist es dann auch wenig überraschend, dennoch erschütternd, wenn der Herr Professor das mit der Homosexualität auch schwierig findet. Im Hinblick auf das „kleine Sorgerecht“ nach § 1678b BGB in der Folge des Lebenspartnerschaftsgesetzes formuliert er:

… liegt die Annahme nicht fern, dass die Regelung sich gegen eine natürliche Abwehrhaltung des Kindes richtet und ihm der homosexuelle Partner des Elternteils als Ersatzelternteil aufgedrängt werden soll.“ (Staudinger, § 1590, Rdn. 22). 

Damit genug des Staudingers und ein wenig in das Lehrbuch von Herrn Professor zum Familienrecht aus dem Jahr 2007 geschaut. Wie nicht anders zu erwarten, finden sich eher kritische Bemerkungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz:

„Die Ehe und die heterosexuelle Paarbeziehung stellt ein von Natur gegebenes Entwicklungs- und Integrationsmodell der menschlichen Gesellschaft dar. Selbst kinderlose Paare geben mittelbar Kindern in der Suche nach dem Wohin ihrer sexuellen Identität ein naturgegebenes Leitbild. Die homosexuelle Beziehung hat weder eine Entwicklungsfunktion für die Gesellschaft noch eine solche Leitbildfunktion. Betrachtet man diese, so stünde eher die polygame Ehe, die zweifellos Grundlage der Familie sein kann und es in anderen Kulturkreisen auch ist, zur Einbeziehung in den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG an als die homosexuelle Partnerschaft.“ (Rauscher, Familienrecht, § 2, Rdn. 38)

Zur rechtlichen Gleichstellung von Paarbeziehungen ist also eine Leitbildfunktion erforderlich. Soso. Aber nicht nur dazu hat Prof. Rauscher eine spezielle Meinung. Auch zum Gewaltschutzgesetz, hier speziell zur „Zuweisung der Ehewohnung zum Zweck des Getrenntlebens“ und zu Gewalt innerhalb einer Beziehung hat Prof. Rauscher eine Auffassung. Eine wie ich finde, ziemlich gruselige:

„… unbestritten kommt Gewalt in persönlichen Beziehungen und Familien vor. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle beruhen solche Tätlichkeiten jedoch auf beiderseitigen Provokationen. Daraufhin den Beteiligten, der im Konflikt handgreiflich wird oder auch nur droht, richterlich hinauszuwerfen, simplifiziert in unerträglicher Weise die Streitdynamik in Familien. Schwarz-weiße Kategorien wie Täter (diese Bezeichnung wird auch für den schuldlos Handelnden verwendet) und Verletzer wirken streitschärfend. Hinzu kommt, dass meist der Verletzte der einzige Zeuge der Tat ist, so dass ein wohlfeiles Mittel geschaffen wird, um insbesondere Männer mit dem Vorwurf von Gewalt und Drohung in Ehestreitigkeiten zu diskriminieren.“ (Rauscher, Familienrecht, § 4, Rdn. 100).

So kann man das mit der häuslichen Gewalt auch sehen. Nicht.

22 Replies to “Was so in juristischen Standardwerken steht”

  1. Vielen Dank für Ihre Bemühungen, so habe ich diese Probleme als juristischer Laie nicht gesehen.
    Dennoch – als eher konservativer Älterer – finde ich die von Ihnen zitierten Stellen kaum dramatisch, sondern eine begründete souveräne Meinung, die es zu respektieren gilt.
    Hochachtungsvoll
    Wolfgang Anders

  2. ich respektiere ihre meinung. die wortwahl und vor allem die bagatellisierung häuslicher gewalt in den aussagen von herrn prof. rauscher finde ich allerdings nicht akzeptabel.

  3. @Halina

    Einen Hinweis auf mögliche Vortäuschung einer Straftat empfinden Sie als nicht akzeptabel? Warum?

  4. @ Wolfgang Anders:
    Fraglich ist, ob eine Begründung eine Meinung souverän macht? Ist es nicht genau die Begründung, die es zu prüfen gilt?

  5. ich weiß nicht was sie lesen, ich lese das von ihnen unterstellte nicht. ich lese allerdings im lehrbuch familienrecht eine bagatellisierung häuslicher gewalt (stichwort provokation). und hätte herr professor rauscher sinngemäß geschrieben: „Problematisch ist in dieser Art von Zweier-Konstellationen immer die Beweislage.“ hätte ich nichts zu meckern gehabt. er schreibt aber von „Schwarz-weiße Kategorien“ (kann man noch machen) und „wohlfeiles Mittel (…) um (…) zu diskriminieren“. das ist etwas ganz anderes, weil es nämlich impliziert, dass ein mittel in der absicht geschaffen wurde, männer zu diskriminieren. gerade in einem lehrbuch sollte man sich um sachlichkeit bemühen.

  6. „… unbestritten kommt Gewalt in persönlichen Beziehungen und Familien vor. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle beruhen solche Tätlichkeiten jedoch auf beiderseitigen Provokationen. Daraufhin den Beteiligten, der im Konflikt handgreiflich wird oder auch nur droht, richterlich hinauszuwerfen, simplifiziert in unerträglicher Weise die Streitdynamik in Familien. Schwarz-weiße Kategorien wie Täter (diese Bezeichnung wird auch für den schuldlos Handelnden verwendet) und Verletzer wirken streitschärfend. Hinzu kommt, dass meist der Verletzte der einzige Zeuge der Tat ist, so dass ein wohlfeiles Mittel geschaffen wird, um insbesondere Männer mit dem Vorwurf von Gewalt und Drohung in Ehestreitigkeiten zu diskriminieren.“ (Rauscher, Familienrecht, § 4, Rdn. 100).“

    Sich über diese (mögliche) Tatsache aufzuregen und sie gar „gruselig“ zu finden, finde ich gruselig!
    Fragen Sie mal einen Partner einer Borderlinerin z.B., ob er oben dargestelltes nich sofort unterschreibt? Aber Männer sind natürlich nie Opfer, was Fru Wawzyniak? Auch eine Art Diskriminierung!

    Die Selbstverständlichkeiten was Kinder betrifft kommentiere ich erst gar nicht. Darüber sollte eigentlich nur jemand äußern der selbst Kinder in die Welt gesetzt hat. Wie viele haben Sie?

  7. mein vorschlag ist, dass sie mal mit opfern häuslicher gewalt reden und ihnen die these von der „ganz überwiegend Anzahl“ von fällen unterbreiten, in denen diese auf „beiderseitiger Provokation“ beruhen. ich finde das eine unglaubliche relativierung häuslicher gewalt. auch die these eines „wohlfeilen Mittels“ finde ich bagatellisierend. von jemandem, der ein juristisches lehrbuch schreibt, erwarte ich eine sachliche argumentation zu regelungen. da sind minderheitenmeinungen erlaubt und ausdrücklich erwünscht. was m.e. aber nicht geht ist diese art von polemik, die am ende opfer häuslicher gewalt verhöhnt und ihnen mitschuld gibt.

  8. sicherlich finden sie immer irgendwen, der häusliche gewalt bagatellisiert. und um es klar zu sagen, für mich ist jedes opfer häuslicher gewalt eines zu viel. was sie aber nicht verstehen (wollen), ist was ich in meiner vorherigen antwort bereits deutlich machte. der herr professor brtreibt bagatellisierung und schuldzuschreibung. wenn er geschrieben hätte,dass das praktische problem in zweierkonstellationen die beweislage ist, hätte niemand wiedersprochen. wenn er geschrieben hätte, nicht nur frauen sind opfer, auch. was m.e. nicht geht in einem lehrbuch ist diese wortwahl, diese zuspitzung und diese verantwortungszuschreibung/bagatellisierung.

  9. Ach, die Frau Dr. Kiesling bagatellisiert? Nee, nee Frau Wawzyniak, das ist (nicht nur mir) zu schwarz-weiß. Man mag vom prof. Rauscher halten was man will, ich halte seinen Rassismus den er heute offen rauskotzt für absolut daneben! Allerdings hat er sicherlich mehr Erfahrung in seinem Berufe als Sie, unbestritten?! Nach eigenem Bekunden beschränkt sich Ihre juristische Erfahrung der letzten 8 Jahre (?) auf max zwei kleinere Fälle je Jahr, die sie übernommen haben um im Beruf zu bleiben. Ich an Ihrer Stelle würde mir da nicht ständig Kommentare zu allen möglichen juristischen Belangen, nicht etwa Bagatellrecht, unterhalb der Oberlandesgerichtsbarkeit „machen“ Sie es ja fast nicht, verkneifen!

    Wissen Sie wann Feminismus lächerlich wird? Spätestens wenn man nur noch einseitig Männer an allem Schuld gibt! An ALLEM!

  10. sehen sie, die juristische praxis ist das eine. die beschäftigung mit juristischen problemen geht aber weit über die praxis hinaus. sie umfasst eben auch gespräche mit betroffenen und beratungsstellen.

  11. 149 tote Frauen im Jahr 2016 sprechen eine deutliche Sprache, wie oft Frauen nicht geglaubt wird. Meine „Vorredner“ sind genau diese Typen, die mal vor der verschlossenen Wohnungstür standen, hinter der ich mit einer Waffe bedroht wurde, und was von „ehrbarem Haus“ faselten.

    Schönen Dank fürs Aufdröseln. Man kann seinen Twitter-Account löschen, nicht aber gedruckte Bücher. Und schon gar nicht seine Gesinnung.

  12. Ich persönlich finde das Interview mit Frau Dr. Kiesling (zum Thema) sehr interessant und es deckt sich wohl zufällig (zu Ihrem Ärger) mit den rechtlichen Ansichten des Prof. Rauscher (zum Thema).
    Ich finde es ziemlich daneben dass Sie nun einfach behaupten, Kiesling würde bagatellisieren! Das ist dann wohl einfach ein Abwatschen um sich nicht mit den Argumenten befassen zu müssen.
    Ein allzu durchsichtiges, wenig souveränes Manöver. Leider!

    Eine neutrale Person, die von diesem Disput hier und Ihren Ansichten zu Rauschers Aufsätzen wohl gar nichts weiß, einfach abzuqualifizieren, kommt ziemlich hilflos rüber. Ich hoffe, im Sinne der bei Ihnen in „Beratungen“ (Bertungsstelln) beratenen Personen, diese erhielten nützlichere Antworten.
    Mit fruendlichen Grüßen

  13. guter mann/gute frau (keine ahnung, wer sie sind, muss ich aber auch nicht), drei hinweise
    1) die zitierten aussagen von herrn rauscher in bezug auf häusliche gewalt sind keine rechtlichen ausführungen
    2) es wird nicht bestritten, dass auch männer opfer häuslicher gewalt sein können
    3) die kommentatorin vor ihnen hat etwas zu d3n zahlen getötetet frauen gesagt. ihrer aussage schließe ich mich an und bleibe deshalb beim bagatellisierungsvorwurf.

  14. zu
    1.) Aha, Kommentare im „Staudinger“, Zitat: „Das ist einer der führenden Kommentare zum BGB.“, sind also keine rechtlichen Ansichten?! Schon klar 🙂

    2.) schön das Sie´s nicht bestreiten, zumindest auf wiederholte Nachfrage!

    3.) Klar, man kann immer Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn man will! So auch gewalltaffine Mörder mit Ehe- und sonstigen Partnern die einfach nicht zusammen passen. Schon klar.
    Was ich mich da allerdings frage. Warum macht das eine Anwältin?

  15. Um das mal auf den Punkt zu bringen: Ich wehre mich mit der hier diskutierten Stelle dagegen, dass das Thema „häusliche Gewalt“ in der heute sehr beliebten Art in allen Abstufungen statistisch in einen Topf geworfen wird und dann falsche Schlüsse gezogen werden. Das ist ähnlich wie bei der Gewalt gegen xyz. 6000 irgendwas „Gewalttaten“. Eine Parole an der Wand gleichgesetzt mit einem brennenden Haus macht jede Statistik zur Farce. Worüber ich spreche, ist die 99%-Gewalt weit unter Mord und Totschlag. Dazu gibt es Polizeistatistiken, die uns sagen, dass Männer die Ohrfeige durch die Gattin nicht anzeigen, weil sie es peinlich finden, geschlagen worden zu sein. So weit ich weiß, gibt es keine Männerhäuser, die Männer gehen dann zu Kumpels, das fördert nicht direkt die Anzeigequote und das ist gut so. Statt hier eine pauschale Verurteilung von Männern als Gewalttäter zu erzeugen, sollte man sich fragen, warum Streit und Provokation in Beziehungen zu niederschwelliger physischer Aggression eskaliert. Das hat auch etwas mit reduzierten Hemmschwellen in vertrauter Beziehung zu tun. Beidseits. Meine These ist: Der- und diejenige, die argumentativ in die Enge getrieben, dem anderen eine langt, ist strukturell eine völlig andere Persönlichkeit als der Mörder in Sleeping with your enemy. Manchmal sogar ziemlich arm dran.

  16. @achwassachich:

    Sie scheinen ja sowohl korrekter Orthographie mächtig, als auch des Diskurses willig zu sein. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie deswegen auch die Aussagen von Frau Wawzyniak sachlich gekontert hätten. Tatsächlich sind einige von Rauschers Ansichten konservativ, aber weder justiziabel, noch aus der Mitte betrachtet „unanständig“ (ganz anders verhält es sich für mein Dafürhalten hingegen mit seinen ethnokulturellen Äußerungen). Allerdings haben Sie leider die Chance vertan, das hier herauszuarbeiten und Frau Wawzyniak zu überzeugen. Die Diskussion scheint sich hochgeshaukelt zu haben, deswegen zu den letzten Punkten:

    1. Nur weil es im „Staudinger“ steht, ist es keine juristische [sic] Ansicht. Es kann auch eine politische, weltanschlauliche Ansicht sein. Ein Elefant wird auch nicht zum Pinguin, weil er am Südpol steht. Da haben Sie Unrecht und Frau Wawzyniak Recht.

    2. Dass Männer Opfer häuslicher Gewalt sein können, hat Frau Wawzyniak zumindest im obigen Text und den darunterstehenden Kommentaren an keinem Punkt bestritten. Zudem haben Sie selbst entgegen Ihrer Unterstellung der „wiederholten Frage“ an keiner Stelle in Ihren Kommentaren nachgefragt. Da haben Sie Unrecht und Frau Wawzyniak Recht.

    3. Frau Wawzyniak hat keine „gewaltaffinen Mörder“ mit Ehepartnern verglichen (als Juristin im Jahr 2017 weiß Sie aller Hoffnung nach wohl auch, dass die Tätertypenlehre seit 80 Jahren vollständig überkommen ist); sie hat sich der Aussage, dass 149 Frauen p.a. in Partnerschaftsstreitigkeiten stürben, zur Untermauerung ihrer Argumentation bedient, die ihrerseits darauf abzielte, die von Prof. Rauscher angeführten „beiderseitigen Provokationen“ bagatellisierten das Außmaß an Beziehungsgewalt in Deutschland. Die Aussage Frau Wawzyniaks für sich genommen folgt zwar keiner stringenten Logik und Kausalität. Ihre Aussage hingegen, Frau Wawzyniak würden den genannten Vergleich tätigen, ist allerdings inkorrekt: Das tut Sie nicht; auch hier haben Sie leider Unrecht.

    – Eine weitere Anmerkung: Auch Dr. Kiesling hat Frau Wawzyniak nicht bagatellisiert. Auch hier fehlt der Kausalzusammenhang. Zudem die juristische Qualifikation von Frau Wawzyniak gegen Prof. Rauscher aufzuwiegen ist einerseits für Außenstehende und Fachfremde allein durch die Berufswahl schlechthin nicht möglich, andererseits das Argumentum ad personam sachfremd und polemisch.

    Sollte ich mich an einer Stelle irren, freue ich mich über den entsprechenden Hinweis mit Textnachweis, damit ich mich korrigieren kann.
    Ansonsten mögen Sie mir einen persönlichen Hinweis erlauben: Ihr Standpunkt ist legitim, wird aber nicht ernst genommen, wenn Sie versuchen, ihn mit falschen Zusammenhängen oder Unterstellungen zu untermauern. Sobald Ihre Argumentation an mehr als einer Stelle als unredlich Identifiziert wird, hört der Leser sehr wahrscheinlich auf, Sie ernst zu nehmen. Leider geht damit auch Ihr Punkt ungehört verloren.

    ____

    Unabhängig davon danke ich Frau Wawzyniak für die Zusammenstellung, um mir ein Bild der Lehrtätigkeit Prof. Rauschers machen zu können, ohne selbst die zitierten Auflagen heraussuchen zu müssen.

  17. @Frau Wawzyniak: Ein Hinweis: Ihr Blog ist noch auf Sommerzeit eingestellt.

  18. wenn sie das so wie jetzt hier geschrieben hätten, bliebe immer noch ein dissens, aber keiner der mich zu einem blogbeitrag animiert hätte. das problem ist ihre zuspitzende polemik in einem lehrbuch. (die entsprechenden stellen habe ich jetzt mehrmals aufgeschrieben).
    zum dissens: häusliche gewalt umfasst zu recht mehr als mord/totschlag und setzt das gewaltschutzgesetz viel früher an. niemand bestreitet, dass opfer häuslicher gewalt auch männer sein können. der weit überwiegende teil sind jedoch frauen. grundsätzlich richtig ist, dass es präventionsangebote geben muss, ich wäre sogar für anonyme beratungsangebote.

  19. danke für den hinweis :-). ich muss an mir arbeiten, auf diese details zu achten.

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