Was draus machen

Da hat der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag aber eine Debatte losgetreten. Er hat hat sog. Abweichler beim dritten Griechenland-Rettungspaket vor einem Karriereknick gewarnt. Und er hat den „Korpsgeist“ beschworen. Nun ist die Aufregung groß. Abgeordnete der Unionsfraktionen regen sich auf. Zu Recht mögen manche meinen. Doch diese Kritik an Volker Kauder wäre nur berechtigt, wenn gleichzeitig anerkannt werden würde, dass das freie Mandat wichtiger ist als Fraktionszwang. Genau das wird aber nicht geschehen, so meine These.

Denn genau das will wohl so gut wie kein/e Politiker/in. Zwar steht in Artikel 38 Abs. 1 S. 2 GG, dass Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind und sie seien auch nur ihrem Gewissen unterworfen. Doch die Realität ist eine andere und sie wird -entsprechend der herrschenden Meinung in dieser Frage- auch noch durch die Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) gerechtfertigt. Nur wenn es um eine sog. Gewissensentscheidung geht wird der sog. Fraktionszwang aufgehoben. Im Regelfall werden solche Entscheidungen auch immer ganz besonders öffentlich hervorgehoben. Dazu habe ich aber bereits hier schon was aufgeschrieben.

Doch wie ist das nun mit dem Artikel 38 Abs. 1 S. 2 GG? Ist der/die Abgeordnete nun frei in ihrer/seiner Entscheidung oder wird das freie Mandat durch Fraktionszwang eingschränkt?  In der Theorie ist das ganz einfach. Zunächst. „Die Abgeordneten haben nicht Instruktionen der Vertretenen oder Parteien zu befolgen, sondern allein das zu tun, was ihrer persönlichen Überzeugung nach dem Wohl von Volk und Staat am besten dient. Die von Art 28 Abs. 1 S 2 GG bezweckte volle und unverzichtbare rechtliche Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten gilt dabei allgemein, nicht nur für  >Gewissensfragen<“ (BeckOK, Art. 38, Rdn. 94). Danach also ist das mit den Gewissensentscheidungen ein Vorwand, das freie Mandat gilt allgemein. Doch dann kommt die Einschränkung: „Vielmehr ist die politische Einbindung der Abgeordneten in ihre Parteien und Fraktionen verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt (…). Hinsichtlich der parteilichen Einbindung würde ansonsten Art  21 Abs. 1 GG, der den Parteien eine besondere Funktion bei der politischen Willensbildung und bei der Kanalisierung und Organisation politischer Prozesse zuweist, vollständig überspielt, und hinsichtlich der Fraktionsbildung würde missachtet, dass die von Abgeordneten in Ausübung ihres freien Mandats gebildeten Fraktionen (…) für die parlamentarische Arbeit unverzichtbar sind.“ (BeckOK, Art. 93, Rdn. 100). Auch ich halte Fraktionen für unverzichtbar. Aber ich glaube nicht, dass die Ausübung des freien Mandates Fraktionen in Frage stellen würde. Es ist richtig, es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen freiem Mandat und Repräsentation einer Partei bzw. Fraktion. Zunächst scheint sich dies in Richtung freies Mandat aufzulösen. „Insoweit ist jedoch anerkannt, dass organisatorische Zusammenschlüsse im Konfliktfall trotz ihrer ebenfalls verfassungsrechtlichen Verwurzelung die Freiheit des Mandats nicht verdrängen können. Weder Parteien noch Fraktionen bzw Gruppen können Abgeordnete zu einer bestimmten Ausübung ihres Mandats verpflichten oder gar zwingen. Auch durch den Willen einer Partei, der im Wege einer Mitgliederbefragung ermittelt wurde, werden für die betroffenen Abgeordneten keine Verpflichtungen begründet, die über die mit der Fraktionsdisziplin verbundenen Pflichten hinausgingen.“ (BeckOK, Art. 93, Rdn. 101) Da steht dann halt doch etwas von Fraktionsdisziplin, was wohl nichts anderes bedeutet als Fraktionszwang. Tatsächlich heißt es dann: „Statthaft ist demnach die Einforderung und Übung einer Fraktionsdisziplin (klarer: >Fraktionssolidarität<“ oder >Fraktionsloyalität<) nach Maßgabe empfehlender Fraktionsbeschlüsse unter Wahrung letztlicher Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten. Es ist insofern etwa unproblematisch, wenn die Fraktionen in ihren Satzungen ihren Mitgliedern abverlangen, dass diese abweichendes Abstimmungsverhalten vorab mitteilen und dass sie dazu auch eine Begründung geben. Ebenfalls noch mit Art 38 Abs 1 S 2 GG vereinbar sein kann – bei belegbaren, erheblichen Verstößen gegen die Fraktionsdisziplin – eine Abberufung aus Fraktionsämtern (Vorstandsämter, Obleute …) und – als ultima ratio – auch ein Fraktionsausschluss.“ (BeckOK, Art. 38, Rdn. 102 f.). So frei ist das freie Mandant dann doch nicht. Leider. Das Spannungsverhältnis wird in meinen Augen zu Lasten des freien Mandates aufgelöst. Und nein, das ist keine juristische Minderheitenmeinung, die ich hier zitiere. Auch das ist Schade.

Tatsächlich spiegelt sich das Denken in Fraktionen dann auch in der Geschäftsordnung wieder. Nach § 51 GOBT werden die abgegebenen Stimmen nur dann ausgezählt, wenn der Sitzungsvorstand dies anordnet, weil er sich über das Ergebnis nicht einig ist. Der Sitzungsvorstand sind der/die amtierende Bundestagspräsident/in und zwei Schriftführer/innen. Die Schriftführer/innen sind jeweils von den Oppositions- und Regierungsfraktionen. Wenn der Sitzungsvorstand sich nun nicht über das Ergebnis einig ist, dann ordnet er einen Hammelsprung an. Mit diesem soll das Ergebnis festgestellt werden. Was passiert dann? Ein Hammelsprung kann erst eröffnet werden, wenn alle Abgeordneten den Sitzungssaal verlassen haben. Und das kann, wenn es gewollt ist, dauern. In der Zwischenzeit werden Abgeordnete herbeigerufen, die dann durch die mit Ja, Nein und Enthaltung gekennzeichneten Türen wieder in den Plenarsaal gehen. Durch einen Hammelsprung hat noch fast immer eine Koalition ihre Mehrheit zustande bekommen, egal wie viele Abgeordnete zunächst im Plenum abgestimmt haben. Wer sich ab und zu die Debatten im Bundestag anschaut wird feststellen, dass unabhängig von der Anzahl der im Plenum gerade anwesenden Abgeordneten der/die amtierende Bundestagspräsident/in meist verkündet: „Der Antrag (Gesetzentwurf) ist mit den Stimmen der Fraktionen A und B gegen die Stimmen der Fraktion C bei Enthaltung der Fraktion D angenommen.“ Oder so ähnlich. Manchmal ist es auch andersherum und der Antrag ist abgelehnt. Die Annahme oder Ablehnung wird aber eben immer mit dem Abstimmungsverhalten der Fraktionen begründet. Unter dem Stichwort ritualisierter Parlamentarismus habe ich hier schon einmal aufgeschrieben, dass ich das Auszählen und Abstimmen nach Fraktionen für falsch halte. Was passiert, wenn mal eine Fraktion nicht geschlossen abstimmt, kann hier (ab Seite 19954, insbesondere 19962) nachgelesen werden. In meinem Buch habe ich versucht deutlich zu machen, dass diese Art des Abstimmens und Auszählens meines Erachtens in das freie Mandat eingreift. Denn sie unterstellt, dass faktisch bei jeder Abstimmung der/die Abgeordnete automatisch mit seiner/ihrer Fraktion stimmt. Das manifestiert den faktischen Fraktionszwang und es übt eben auch Druck aus, mit der Fraktion zu stimmen um nicht „auffällig“ zu werden. Deshalb plädiere ich für eine andere Art des Abstimmens und Auszählens. Aus meiner Sicht müsste in der Geschäftsordnung festgeschrieben werden, dass bei jeder Abstimmung die Stimmen ausgezählt werden. Das würde dem Druck nicht „auffällig“ zu werden, weil der/die Abgeordnete nicht mit ihrer Fraktion stimmt erheblich senken.

Aber ist das nicht gefährlich und macht alles unübersichtlich? Ich denke nein. Im Regelfall werden die Abgeordneten mit ihrer Fraktion stimmen, denn sie finden sich schließlich in einer Fraktion zusammen, weil sie -meist- in der gleichen Partei sind bzw. für die gleiche Partei kandidiert haben. Das setzt eigentlich denknotwendig eine gewisse gleiche Grundüberzeugung voraus. Vielleicht hilft ja die Debatte um die Äußerungen von Siegfried Kauder ein Stück weiter um zu flexibleren Abstimmungs- und Auszählungsregelungen zu kommen.

18 Replies to “Was draus machen”

  1. Aus Wählersicht finde ich es wichtig zu wissen, wie welche Partei gestimmt hat. Ich kann nämlich mit meiner Zweitstimme nur Parteien wählen.

    Trotzdem fände ich es wichtig, bei jeder Abstimmung detailliert zu wissen, wer wie gestimmt hat. Dann kann ich meine Abgeordneten nach einer Abstimmung fragen, wieso er oder sie so gestimmt hat. Als „meine“ bezeichne ich hier die Personen, die mit meiner Stimme in den Bundestag eingezogen sind. Die Leute, denen ich mein Mitbestimmungsrecht anvertraut habe.

    Sowas wie Abgeordnetenwatch für alle Abstimmungen wäre toll.

  2. Es ist vollkommen offensichtlich, dass nicht jeder Abgeordnete sich rein und einzig seinem eigenen Gewissen nach entscheiden kann, weil nicht jeder Abgeordnete sich mit jedem Thema in jeglicher gebotenen Tiefe auseinandersetzen kann. Es ist vollkommen offensichtlich, dass es eine gemeinsame Marschrichtung geben muss, auf die man sich ja auch innerhalb des Koalitionsvertrages geeinigt hat. Und. Es ist vollkommen offensichtlich, dass jegliche Gesetze und Verordnungen, die überhaupt existieren, einen gesetzlichen RAHMEN bilden, innerhalb dessen man das reale Handeln abstimmen kann. Niemals wird es so sein, dass es in einem Staat eine vollkommene Gesetzeskonformität geben wird, also, dass jegliches geltendes Recht zu 100% umgesetzt wird. Es gibt IMMER Ermessensspielräume und einen gesetzlichen Handlungsrahmen. Menschen, die zumindest mal ein paar Monate auch wirklich als Juristen tätig gewesen sind, wissen das. Menschen aber, die mit Erbsezählermanier vorgehen und aus akademischen Fragestellungen reale Probleme konstruieren, werden dies wohl nie verstehen. Aber eigentlich soll ja auch nur der Deutsche Staat schlecht gemacht werden, nicht wahr? Dieses furchtbare kapitalistische System, das doch so viel schlechter ist, im Vergleich zur Vaterrepublik der linientreuen Kommunisten: Russland.

  3. „Es ist vollkommen offensichtlich, dass nicht jeder Abgeordnete sich rein und einzig seinem eigenen Gewissen nach entscheiden kann, weil nicht jeder Abgeordnete sich mit jedem Thema in jeglicher gebotenen Tiefe auseinandersetzen kann.“ sehr richtig. deswegen steht im beitrag auch, dass ich fraktionen für wichtig halte. das steht aber nicht im gegensatz zu den sonstigen aussagen im beitrag. denn wenn sich ein/e abgeordnete/r mit einer sache so intensiv beschäftigt hat, dass er/sie der ansicht ist sich ihr/sein eigenes urteil bilden zu können, dann sollte er/sie auch ohne fraktionsdisziplin frei entscheiden können. wie im beitrag ausgeführt, im regelfall wird er/sie mit der fraktion stimmen. im übrigen: weder in der sowjetunion noch in der ddr gab es ein freies mandat. da wo keine gewaltenteilung existiert, da gibt es auch keine parlamentarische demokratie.

  4. Deine “ parlamentarische demokratie“ Halina, kannste in der Pfeife rauchen, solange Ihr Politiker es nicht gebacken bekommt, dass es eine freie Presse, eine faire Berichterstattung in den öffentlichen Medien, ein Einklagbarkeit von Wahlversprechen usw. gibt! Könnte diese Demokratie etwas ändern oder gar, vollkommen im Einklang mit dem Grundgesetz, den Kapitalismus überwinden, wäre die Demokratie verboten. Regiert werden wir vom Kapital. Ihr seit nur gut bezahlte Statisten. Mehr nicht!

    übrigens, deine Bilder im Blog, gehen nur in Richtung Süd und West. Fällt auf, irgendwie. 🙂

  5. solange auch du das lied von „ihr politiker“ singst, wird das alles nicht passieren. aber immerhin ist „die politiker“ eine einfache antwort auf alle fragen und du musst dich nicht damit beschäftigen, welche unterschiedlichen einflussmöglichkeiten politiker/innen haben.

  6. tja halina, nun machst du es dir wieder sehr, sehr einfach mit dem abbügeln.
    mir ist bisher jedenfalls keine ausnahme in meiner (nicht nur meiner) these untergekommen. wenns drauf ankommt streicht ihr eure diäten ein und gut ist´s. menschlich ja, aber eben auch nur dies.

    leider gilt diese regel auch für politiker der „linken“. dabei hattet ihr schon möglichkeiten euch politisch von den „anderen“ abzuheben. ihr regiertet in berlin, nicht besser oder schlechter als die „anderen“. das selbe in brandenburg. anstatt neue wege zu gehen, z.b. als finanzminister NICHT an der börse zu spekulieren sondern die gelder z.b. in den sozialen wohnungsbau und damit in indirekte einsparungen zu stecken, usw. auch in thüringen wird es letztlich nicht anders laufen. IHR ahnt überhsupt nicht was IHR mit eurem opportunismus überhaupt anrichtet. aber bitte, sing hier nicht ein loblied auf diese verlogene „demokratie“.

  7. Halina, wenn ich Dir das mal so sagen darf: Klaudia ist ein typisches Beispiel Eures Populismus ;). Wenn ich schon „Einklagbarkeit von Wahlversprechen“ höre, dann beiß‘ ich in die Tischkante – vor Lachen :)! Der übrige Unsinn bleibt einfach mal unkommentiert, weil nicht von dieser Welt.

    Solchen Leuten empfehle ich regelmäßig sich über gewissen Begriff zu informieren: Politische Willensbildung, Korporatismus, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung etc, anstatt seine persönliche, wahrscheinlich miserable, Lebenswirklichkeit auf unseren annähernd perfekt funktionierenden Staatsaufbau zu projizieren. Aber wie heißt es so schön: das Sein bestimmt das Bewusstsein – der wahrscheinlich einzig sinnvolle Spruch, der Marx je zu Papier gebracht hat.

    Nur mal soviel zu direkten Demokratie: viele glauben Plebiszite auf Bundesebene würden mehr Demokratie bedeuten, weil dann das Volk „gefragt“ würde. Das dies aber vollkommener Unsinn ist, sieht man schon, wenn man sich mal überlegt, wer denn genau dann bestimmt. Richtig! Die Mehrheit und sonst keiner! Das heißt: Randgruppen, die momentan über unseren korporativen Staatsaufbau permanent bei der politischen Willensbildung mitwirken, währen fortan unterrepräsentiert. Das Resultat davon wäre nicht mehr, sondern weniger demokratische Legitimation in diesen Fragen. Leider ist es Deine Partei, die sich für Plebiszite auf Bundesebene ausspricht.

    Noch mal eben zum Gewissen eines Parlamentariers, damit wir auch noch was zum Thema haben: Ein Parlamentarier IST tatsächlich ausschließlich seinem Gewissen verpflichtet und damit nicht weisungsgebunden. Und das sich auch regelmäßig Parlamentarier diesen Grundsatz zu eigen machen, kannst Du doch schon beispielsweise daran sehen, dass viele Parlamentarier (ich glaube etwa 100? – auf jeden Fall einige) um einen gewissen Bosbach herum, gegen das Griechenlandpaket gestimmt haben. Ich will damit sagen, dass es doch einfach nur sinnvoll ist, wenn man sich trotz des Gewissensgebots mit anderen Parlamentariern abstimmt, um seiner eigenen Stimme dadurch, dass man auch noch andere mit ins Boot holt, mehr Gewicht verleiht. Was bringt es Dir, wenn Du ständig alleine als einziger für irgendwas abstimmst und damit null Chance hast, etwas verändern zu können? Politik ist doch ein ständiges Verhandeln um Kompromisse und Lösungen. Das muss ich Dir doch eigentlich nicht erzählen. Das solltest du viel besser wissen als ich. Warum sollte also beim Abstimmen jeder wieder einen Alleingang durchziehen? Da ist es doch nur logisch, dass man sich abspricht, damit man etwas verändern kann. So gesehen sehe ich Deine Stimme im Parlament als eine Art Währung, die Du gewinnbringend einsetzen kannst. Was ist daran schlecht? Die gesetzliche Regelung ist damit vollkommen korrekt.

  8. über die regierungsbeteiligungen gab und gibt es kritische auseinandersetzungen. politiker/innen -nicht nur in der linken- sind aber auch bezirksverordnete, kommunalabgeordnete, dezernenten, abgeordnete in landtagen, im bundestag und im europaparlament. diese haben alle unterschiedliche bedingungen. bei bezirksverordneten und kommunalabgeordneten von „diäten einstreichen“ zu sprechen finde ich nicht angemessen. diese politiker/innen tun für wenig geld sehr viel. und auch abgeordnete, nicht nur der linken, sind in unterschiedlichen situationen und agieren unterschiedlich. natürlich kann mensch alle in einen sack stecken und draufprügeln, hilfreich finde ich das nicht. aber was ich finde, musst du ja nicht finden. das gehört eben auch dazu, unterschiedliche meinungen zu haben.

  9. wenn du dich mit anderen kommentatoren/innen auseinandersetzen willst, kannst du das gern machen. aber mache mich bitte nicht für äußerungen dritter hier verantwortlich. schließlich weiß ich nicht mal, ob die von dir erwähnte klaudia zu „uns“ gehört.
    schließlich empfehle ich dir, angesichts des letzten absatzes, noch mal zu lesen was in meinem beitrag steht und was ich dir gestern antwortete. dann ersparen wir uns das aneinander vorbeireden.

  10. halina, keine bange, die klaudia gehört nicht zu euch. ich bin links.
    wenn ich von politikern schreibe, meine ich nur bedingt die kleinen, die die ohnehin keinerlei einfluss oder mediale aufmerksamkeit haben oder finden. ich meine die gysis, ströbeles und halinas. die die nicht wirklich etwas ändern wollen und sich eingerichtet haben. (bei ströbele wären wir auch wieder bei der fraktionsdisziplin) und nein, wir müssen und sollten auch nicht einer meinung sein oder werden. wäre ja noch schöner.

    was den alberterenzian bzw. anonymus betrifft, der ist keiner rede wert. 🙂

  11. Auch bei den Berliner Linken wurden unliebsame Personen kaltgestellt. Michael Prütz, Andreas Lüdecke und Renate Herranen wissen ein Lied davon zu singen.

  12. renate war mal in der bvv, wenn ich mich erinnere, die beiden herren nicht. insofern ist das mit dem fraktionszwang für diese beiden schwierig und ob es den bei renate in der bvv gab, weiß ich nicht. ich glaub, da gab es nicht mal eine fraktion.

  13. Hallo Halina,
    muss Parlamentsbetrieb blind machen…
    Das Rausekeln aus der Partei war gemeint.
    Alle drei waren mal engagierte Leute innerhalb der PDS/Linken.
    Wenigstens gingen mit ihnen auch viele WählerInnen von der Fahne (einschließlich meiner Wenigkeit). Die Wahlsonntage vom 17.09.2006 (minus 9,2 Prozent) und 18.09.2011 (nochmal minus 1,7) waren daher sehr zufriedenstellend.

  14. och, über rausekeln aus parteien könnte ich geschichten erzählen… im beitrag ging es aber um fraktionsdisziplin… und bei den benannten personen würde ich schon differenzieren, aber das gehört nicht in diesen blog….

  15. das glaub ich dir gerne das du übers rausekeln geschichten erzählen könntest, warst du doch öfter dabei, beim versuch andere rauszuekeln. wenn ich blos an die geschichte mit dem jw boykottaufruf über das fräulein linda und die unsägliche „“freiheit „und/durch“ sozialismus““ quälerei. rück- und austritswünsche an d.dehm usw. beispiele gibt es da zu hauf.

  16. was hat dieser beitrag -eine sehr, sehr subjektive wahrnehmung- mit dem ausgangsbeitrag (fraktionsdisziplin) zu tun? du kennst das doch: irgendwie bezug zum ausgangsbeitrag, sonst wird nicht freigeschaltet. versteh das bitte als hinweis. und wenn ich schon dabei bin: das trollen ist lustig, aber irgendwie wären argumente und belege mal ganz gut, statt andeutungen und unterstellungen. an mir abarbeiten ist ja in ordnung, aber muss ja nicht in meinem blog sein. du lädst mich ja auch nicht in dein wohnzimmer ein um dir dann stundenlang anzuhören, warum und weshalb ich dich leiden/nicht leiden kann.

  17. auch für dich: du kennst das spiel. bezug zum ausgangsbeitrag, sonst keine freischaltung. im ausgangsbeitrag ging es um fraktionsdisziplin. versteh das als warnung.
    im übrigen freut es mich, wenn das mietenvolksbegehren einen kompromiss erzielt hat, ich werde mir den erzielten kompromiss bei gelegenheit auch mal anschauen. die zusammenarbeit mit rouzbeh klappt, wenn wir uns sehen übrigens prima :-). und die mieten gingen nicht nur in berlin durch die decke. im punkt mieten hat rot-rot erhebliche fehler gemacht, nur -das kommt wenn man ein selektives gedächtnis hat- war ich 2006 nicht für eine fortsetzung von rot-rot (http://www.die-linke-berlin.de/politik/positionen/partei/strategiedebatte/von_der_euphorie_ueber_das_vorurteil_in_die_niederlage/?contUid=8580)und saß vor dem bundestag keinem parlament. insofern bietet es sich an, sich mit meinem handeln auseinanderzusetzen und nicht mit dem der partei. das ist ja hier kein parteiblog.

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