Da hat der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag aber eine Debatte losgetreten. Er hat hat sog. Abweichler beim dritten Griechenland-Rettungspaket vor einem Karriereknick gewarnt. Und er hat den „Korpsgeist“ beschworen. Nun ist die Aufregung groß. Abgeordnete der Unionsfraktionen regen sich auf. Zu Recht mögen manche meinen. Doch diese Kritik an Volker Kauder wäre nur berechtigt, wenn gleichzeitig anerkannt werden würde, dass das freie Mandat wichtiger ist als Fraktionszwang. Genau das wird aber nicht geschehen, so meine These.

Denn genau das will wohl so gut wie kein/e Politiker/in. Zwar steht in Artikel 38 Abs. 1 S. 2 GG, dass Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind und sie seien auch nur ihrem Gewissen unterworfen. Doch die Realität ist eine andere und sie wird -entsprechend der herrschenden Meinung in dieser Frage- auch noch durch die Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) gerechtfertigt. Nur wenn es um eine sog. Gewissensentscheidung geht wird der…

Ich bin für die Ehe für Alle. Mir ist egal und der Gesellschaft sollte es egal sein, wer wen heiratet. Ob Mann Mann oder Frau Frau oder Frau Mann. Es gibt aus meiner Sicht nicht einen einzigen Grund, warum sich die Gesellschaft in diese Frage ausgrenzend einmischt. Sie sollte einfach die Ehe für Alle zulassen.

Ich bin gegen die Vorratsdatenspeicherung. Denn eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern halte ich mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar.

Im Regelfall bekomme ich Pickel und renne schreiend weg, wenn irgendjemand wieder einen neuen Straftatbestand einführen will. Zu wenig wird mir geschaut, ob das vorhandene Strafrecht ausreichend ist. Zu wenig wird mir überlegt, ob abweichendem Verhalten immer mit den Mitteln des Strafrechts begegnet werden muss.  Zu wenig wird beachtet das Strafrecht immer nur Ultima Ratio sein kann. Und zu wenig wird beachtet, das Strafrecht im Zweifelsfall am Ende auch Knast bedeutet. Und Knast…

Es ist Donnerstag. Ein ganz normaler Sitzungstag im Bundestag. Eigentlich der Hauptsitzungstag. Besonders angekündigte Veranstaltungen wie zum Beispiel Parteitage, auf die Rücksicht genommen werden müssten, sind nicht bekannt. Es ist kurz nach 20 Uhr.

Der Bundestag debattiert zum Apothekennotdienst.  Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz wird beschlossen. Im Plenum befinden sich vielleicht 5o Abgeordnete. Und dann bezweifelt mein Kollege Jörn Wunderlich das Vorhandensein der Beschlussfähigkeit. Nach § 45 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Aufregung. Böse Blicke. Das Präsidium des Bundestages kündigt einen Hammelsprung zur Feststellung der Beschlussfähigkeit an. Noch bösere Blicke. Es wird hektisch zu den Telefonen gegriffen und der Versuch unternommen, Kollegen/innen herbeizutelefonieren. Um einen Hammelsprung durchzuführen, müssen zunächst alle Kollegen/inenn den Plenarsaal verlassen. Einige lassen sich dabei sehr, sehr viel Zeit.

Am Ende des Hammelsprungs steht fest, der Bundestag ist nicht beschlussfähig. Es sind keine 300 Abgeordneten anwesend (nötig wären 311). Aus…