Dann wäre das also auch fast geschafft. 2017. Es gab schon bessere Jahre, könnte ich kurz schreiben.
Politisch und juristisch jedoch war es ausgesprochen spannend.
Das BVerfG entschied im NPD-Verbotsverfahren, das Landgericht Berlin traf das sog. Raserurteil. Der BGH entschied das eine oder andere zum Mietrecht, das Landgericht Berlin auch. Gerade im Juli gab es jede Menge Urteile zum Versammlungsrecht. Das BVerfG musste sich mit Beschwerden zur Nichtzulassung zur Wahl beschäftigen und mit der Frage, was Abgeordnetenmitarbeiter*innen dürfen und was nicht.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde vorgeschlagen und später beschlossen, die Reformkommission Sexualstrafrecht legte ihre Ergebnisse vor. Der Innenminister verbot einen Verein. Ab Oktober 2017 begann die Debatte zur Streichung des § 219a StGB.
Die bereits Mitte 2015 getroffene Entscheidung, nicht noch mal für den Bundestag zu kandidieren, habe ich im Februar noch einmal ausdrücklich begründet und im September eine Bilanz vorgelegt.