Diese Art von Koalitionsverträgen schadet der Demokratie

Die Debatte um den § 219a StGB läuft seit mindestens Oktober 2016. Damals schon schrieb ich, dass dieser Paragraf abgeschafft, mindestens aber reformiert werden sollte.

Mittlerweile liegen dem Bundestag vier Gesetzesentwürfe vor. Die Fraktion DIE LINKE, ebenso wie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der SPD wollen mit ihren Gesetzententwürfen die Aufhebung des § 219a StGB erreichen. Der Gesetzentwurf der FDP wiederum will nur die Werbung in „grob anstößiger Weise“ unter Strafe stellen. Wörtlich heißt es in der Begründung:

„Der Tatbestand des § 219a Absatz 1 StGB wird so eingeschränkt, dass er die sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche oder die Bereitschaft, diese durchzuführen, nicht mehr unter Strafe stellt.“
Es gibt also im Bundestag vier Fraktionen, die wollen, dass die sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche oder die Bereitschaft diese durchzuführen nicht mehr strafbar ist. Das ist eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag. Es scheint also so, als sei mindestens eine Reform das § 219a StGB nur eine Frage des Zeitpunktes der Abstimmung im Bundestag.
Doch der Schein trügt. Mittlerweile hat die SPD angekündigt ihren Gesetzentwurf nicht zur Abstimmung zu stellen. Stattdessen werde die  Bundesregierung aufgefordert, Möglichkeiten einer Lösung zu prüfen und einen Vorschlag vorzulegen, heißt es.
Die erste Reaktion ist Kopfschütteln, Verzweiflung und Wut. All das ist berechtigt. Es kann auch gefragt werden, ob es nicht klüger gewesen wäre, statt einzelner Fraktionsanträge von Anfang an über einen Gruppenantrag nachzudenken. Und natürlich darf auch geschimpft werden. Doch dabei darf es nicht bleiben. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, jetzt mit sog. Vorführanträgen parlamentarisch zu agieren um noch einmal das Signal auszusenden, dass die SPD-Fraktion die parlamentarische Mehrheit nicht nutzt. Das nützt in der Sache nichts. Was hier passiert, ist in der Öffentlichkeit klar und deutlich zum Ausdruck gekommen. Ein solches Verhalten bleibt an der Oberfläche dessen; es kritisiert nicht das dahinterstehende System (dazu gleich mehr). In der Sache wäre es sinnvoll außerparlamentarisch den Druck für eine Abschaffung/Reform aufrecht zu erhalten. In der Sache macht es Sinn ständig zu nerven, wie weit denn die Meinungsbildung in der Regierung vorangeschritten sei. In der Sache sinnvoll wäre es auch mit Abgeordneten der Unionsfraktionen zu reden und diese zu einer Meinungsänderung zu bewegen.
Die Sache mit dem § 219a StGB macht exemplarisch etwas deutlich, an dem die parlamentarische Demokratie krankt. Immer wieder gibt es auch für die Öffentlichkeit erkennbare Mehrheiten für ein bestimmtes Anliegen, die dann im Parlament nicht umgesetzt werden. Das ist eine für die parlamentarische Demokratie verheerende Anti-Werbung. Wie bitte soll denn Verständnis und Akzeptanz für die parlamentarische Demokratie entstehen, wenn erkennbare Mehrheiten in einer Sache nicht auch zu Mehrheiten im Parlament und damit zu Veränderungen führen? Der Sinn eines Parlaments ist doch eigentlich, dass in der Debatte sich politische Mehrheiten finden und diese dann auch genutzt werden. Es muss darum gehen, genau zu dieser Art von Demokratie zurückzufinden. Es muss darum gehen, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG wieder zum Leben zu erwecken. Dort heißt es in Bezug auf Abgeordnete :
„Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Meine feste Überzeugung ist, dass es dazu einer anderen Art von Koalitionsverträgen bedarf. Auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition steht, wie in allen Koalitionsverträgen in den Bundesländern ähnlich:
Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“
Das ist ein Grundübel der parlamentarischen Demokratie. Nicht nur, dass damit der Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG unterlaufen wird; dieser Satz besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass es völlig egal ist, welche Mehrheiten es in einer Sache gibt – die Koalitionsfraktionen müssen in jedem Fall gemeinsam stimmen. Dieser Satz ist eine Fessel für jede*n Koalitionsabgeordnete*n. Heute ist es der § 219a StGB, morgen geht es um eine andere Frage. Das Grundproblem bleibt gleich: Wechselweise machen sich die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen öffentlich zum Deppen (sorry für die Wortwahl), weil sie wortreich erklären müssen, warum sie nun doch anders abstimmen als ursprünglich vorgesehen. Real wird ein Zustand zementiert, dass egal welche Mehrheiten es im Parlament für eine Sache gibt, am Ende nur passiert worauf sich die Koalition geeinigt hat. Das Parlament als Ort des Meinungsstreits und -wettbewerbs wird entwertet. Schlimmer noch, das Parlament wird zum Anhängsel der Regierung.
In Zeiten des grassierenden Populismus, in Zeiten, wo sich eine Partei anschickt mit Menschenfeindlichkeit die Fundamente der Demokratie zu untergraben, ist es notwendig, dass das Parlament wieder Ort von Debatten wird, in denen es tatsächlich darum geht Mehrheiten zu verändern und nicht nur darum bereits existierende Mehrheiten zu exekutieren. Es muss darum gehen, Vertrauen in parlamentarische Demokratie zurückzugewinnen. Denn nur, was auch Vertrauen genießt, wird gegen Demokratiefeinde auch verteidigt werden können. Es ist also an der Zeit diese Art von anachronistischen Koalitionsverträgen über Bord zu werfen. Die Debatte um eine Kooperative Koalition ist leider ziemlich schnell wieder beendet worden. Es ist Zeit sie wieder aufzunehmen. Um der Demokratie willen. Wenn schon Koalitionsverträge, dann welche in denen 10-15 gemeinsame Projekte vereinbart werden und alles andere der Debatte und der Mehrheitsfindung im Parlament überlassen wird.

3 Replies to “Diese Art von Koalitionsverträgen schadet der Demokratie”

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