Erbenhaftung und Hartz IV

Ungefähr seit dem Jahr 2007 fahre ich regelmäßig in den Wahlkreis meines Abgeordnetenkollegen Jan Korte in Sachsen-Anhalt. Seitdem ich selbst Abgeordnete geworden bin, schaffe ich es nur einmal im Jahr, statt wie früher zweimal. In den verschiedenen Wahlkreisbüros von Jan biete ich Hilfe zur Selbsthilfe für Hartz IV-Empfangende an. Als Anwältin habe ich früher vor allem in diesem Bereich gearbeitet und so versuche ich den Besucher/innen Tipps zu geben, wie sie mit den Bescheiden oder den Behörden umgehen können.

Diese Hilfe zur Selbsthilfe konfrontiert mich dann immer mit dem ganz konkreten Einzelfall. Im Einzelfall wir deutlich wie absurd Hartz IV ist, Fakten die abstrakt schon als Ungerechtigkeit wahrgenommen werden erschlagen einen förmlich. Häufig bleibt am Ende Hilflosigkeit. Die Rechtslage, die ich erkläre ist beschissen und für eine Änderung der Gesetze fehlen die politischen Mehrheiten. Und so bleibt ungerecht, was ungerecht ist. Da wird -gesetzeskonform- die Rückerstattung von Betriebskosten angerechnet und die betroffene Person hat trotz zweier Jobs (ein 1 Eurojob und ein 400 EUR-Job) am Ende nur 300 EUR zum Leben, obwohl sie gegen 5.00 Uhr aufsteht und häufig erst gegen 21.00 Uhr wieder zu Hause ist. Auch eine Lohnsteuerückzahlung wird vom Jobcenter als Einkommen auf den Bezug angerechnet, erzählte eine andere Person. Eine dritte Person wiederum erzählte, dass sie für ihren Job das Auto benötigt, dieses auch betankt werden muss. Das Tankgeld erhält diese Person vom Arbeitgeber zurück und der Betrag wird vom Jobcenter ebenfalls als Einkommen angerechnet.

Am heutigen Tag war auffällig häufig die Frage des Erbes Thema. Erbenhaftung und Erben beim Bezug von Hartz IV sind meines Erachtens auch in der politischen Debatte ziemlich unterbelichtete Themen. Der § 35 SGB II liest sich schon irgendwie komisch: Der Erbe einer Person, die Leistungen nach diesem Buch erhalten hat, ist zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit diese innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind und 1700 Euro übersteigen. Der Ersatzanspruch umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Die Ersatzpflicht ist auf den Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls begrenzt.“ Ja, im Absatz 2 werden dann Ausnahmeregelungen genannt. So soll der Ersatzanspruch nicht geltend gemacht werden, wenn der Wert des Nachlasses unter 15.500 EUR liegt und der Erbe Partner der verstorbenen Person oder mit dieser verwandt war und mit dieser in häuslicher Gemeinschaft gelebt sowie sie gepflegt hat. Und auch eine besondere Härte im Einzelfall kann zum Ausschluss des Ersatzanspruchs führen. Am Ende bedeutet diese Regelung aber nichts anderes, als das im Falle das ein Hartz IV-Empfangende/r stirbt und in den letzten zehn Jahren die an ihn ausgezahlten Leistungen den Betrag von 1.700 EUR übersteigen und der Nachlass (also das Erbe) über 15.500 EUR beträgt die Erben die Leistungen zurückzuerstatten haben. Das ist schon abstrakt absurd. Aber was erzählt man einem älteren Ehepaar, welches sich genau darüber Sorgen macht. Sie sind noch nicht Rentner/innen und haben Kinder die nicht selbst im Hartz IV Bezug sind. Ihr Häuschen ist mehr Wert als 15.500 EUR. Diese Leistungsbeziehenden machen sich sorgen, was passiert wenn sie sterben und der Leistungsbezug noch nicht länger als 10 Jahre her ist. Müssen dann ihre Kinder das Häuschen verkaufen, weil sie nur so die Leistungen zurückbezahlen können?  Ich konnte die beiden nicht beruhigen. Wenn die Voraussetzungen des § 35 SGB II vorliegen sollten, dann müssen ihre Kinder blechen und wenn sie nicht blechen können…

Ähnlich absurd ist der zweite Fall. Eine ältere Frau sitzt vor mir und erklärt, sie wisse selbst, es ist nur noch eine Frage weniger Jahre bis sie sterben werde. Ihr beiden Kinder befinden sich im ALG II-Bezug. Sie hat etwas Geld angespart. Sie würde dieses Geld nach ihrem Tode gern ihren Kindern ganz zu Gute kommen lassen, befürchtet aber das in dem Moment, wo das Geld bei den Kindern ankommt es als zu berücksichtigendes Einkommen nach § 11 SGB II angesehen wird. Die Kindern würden dann wohl bis zum Erreichen der Vermögensfreigrenze nach § 12 Abs. 2 Ziffer 1 SGB II aus dem Hartz IV-Bezug fallen. Ein Teil dessen, was sie sich angespart hat um es ihren Kindern zu Gute kommen zu lassen, würde der Staat einfach einkassieren. Auch hier ist guter Rat teuer, denn die Befürchtung der älteren Frau ist korrekt. Ihre Ersparnisse würden, soweit sie den jeweiligen Vermögensfreibetrag überschreiten,  nicht ihren Kindern zukommen, sondern tatsächlich an den Staat fließen.

Ja, man kann (und sollte) über das Erbrecht grundsätzlich debattieren. Und sicherlich könnte man zumindest im zweiten Fall der älteren Dame sagen, verprassen sie ihr Geld so gut es geht. Aber solange das Erbrecht nicht grundsätzlich angegangen wird, ist der eine Fall genauso wie der andere Fall absurd. Niemand soll vom Zusammenhalt und der Verantwortung der Familien labern, wenn in Fällen unverschuldeter Not -wie beim Bezug von ALG II- am Ende der Staat abkassieren kommt. Wir sollten über Erbschaftssteuern reden, über Vermögensabgaben und Millionärssteuern, über Mindestlöhne und auch ein bedingungsloses Grundeinkommen. Aber es sollte endlich damit aufgehört werden, dass verantwortliches Handeln im Hinblick auf die Zukunft der Familien, hier meist der eigenen Kinder, bestraft wird indem am Ende der Staat sich Geld (zurück)holt für Leistungen zu denen er nach dem Grundgesetz verpflichtet ist.

3 Replies to “Erbenhaftung und Hartz IV”

  1. Im ersten geschilderten Fall wäre Schwarzarbeit durchaus legitim, nach dem Motto: Was mir der Staat auf der einen Seite dreist wegnimmt, hole ich mir eben genauso dreist woanders wieder.

  2. Mich als in Sippenhaft betroffenes Opfer der Hartz 4 Pogrome würde es auch brennend interessieren, was die Diskussion über die Lebensmittelverschwendung bewirken soll? Das es ein inakzeptabler Zustand ist steht außer Frage. Mit Sicherheit geht es der schwarz geld Regierung aber Meilenweit am …….Gemüt vorbei (sekundäre Wortwahl!) . Ich befürchte es wird der übliche Propagandafeldzug genutzt um die eigentlichen unpopulären Ziele vorzubereiten: die Erhöhung der Märchensteuer auf Lebensmittel?

    Thema verfehlt aber sehenswert und das Weltbild zurechtrückend : https://www.youtube.com/watch?v=UfZaG3iuKfg
    Tags: BR Kontrovers – Abgeordneten-Korruption, Bananenrepublik Deutschland

  3. Danke für die guten Informationen zum Erbrecht. Um auf Nummer sicher zu gehen sollte man vermutlich trotzdem einen Anwalt für Erbrecht aufsuchen. Ein Bekannter hatte das Erbe vorsorglich ausgeschlagen, da er sich die Beratung nicht leisten konnte.

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