Erste Stellungnahmen zum Wahlrecht sind da

Am Montag findet nicht nur die Enquete Internet und Digitale Gesellschaft statt, sondern auch die Anhörung zum Wahlrecht. Da ich nicht an beiden Veranstaltungen gleichzeitig teilnehmen kann, musste ich mich entscheiden und werde an der Anhörung zum Wahlrecht teilnehmen.

Dort geht es um drei Gesetzentwürfe. Den Gesetzentwurf aller Fraktionen zum Thema Wahlrecht für Auslandsdeutsche und zwei Gesetzentwürfe zum sog. Sitzuzuteilungsverfahren. Hier gibt es den Gesetzentwurf von Union/FDP/SPD und Grünen auf der einen Seite und den Gesetzentwurf der LINKEN.

Nunmehr liegen die ersten vier Stellungnahmen vor und sind mehr als interessant.

Prof. Pukelsheim geht davon aus, dass beide Gesetzentwürfen zum Sitzuteilungsverfahren die Erfolgswertgleichheit für die parteiliche Zusammensetzung des Bundestages sicherstellen. Beide Gesetzentwürfe führen zur föderalen Unproportionalitäten, beim Gesetzentwurf der LINKEN sind diese stärker ausgeprägt als im anderen Gesetzentwurf. Pukelsheim erläutert im Detail wie die föderalen Unproportionalitäten aussehen könnten am Beispiel der Bundestagswahl 2009.  Der Gesetzentwurf aller anderen Parteien hätte 12 Sitztransfers bewirkt, der Gesetzentwurf der LINKEN 16 Sitztransfers. Pukelsheim präferiert, was die Verständlichkeit der Regelung angeht die von Bündnis 90/DIE Grünen in den Innenausschuss eingebrachte Variante. Nach Pukelsheim sind beide Gesetzentwürfe frei vom Aspekt des negativen Stimmgewichts.

Die Sachverständige Prof. Sacksofsky wiederum verweist zunächst darauf, dass beide Gesetzentwürfe zum Sitzuzuteilungsverfahren am „überkommenen bundesrepublikanischen Wahlsystem einer mit Personenwahl verbundenen Verhältniswahl“ festhalten. Damit hat sie Recht und ich wiederhole jetzt hier nicht, das wir im Wahlrecht viel weniger Probleme hätten, wenn wir das Einstimmenwahlrecht mit der Möglichkeit der Einflussnahme auf die Landeslisten hätten ;-). Im weiteren beschäftigt sich Frau Sacksofsky vor allem mit dem Gesetzentwurf der anderen im Bundestag vertretenen Parteien und nicht mit dem Gesetzentwurf der LINKEN. Der Gesetzentwurf sei mit den Wahlgrundsätzen vereinbar, der Effekt des negativen Stimmgewichts wird soweit er verfassungsrechtlich relevant ist“ beseitigt. Sie sieht auch im Gesetzentwurf der anderen Parteien die Möglichkeit der Verzerrung des föderalen Proporzes. Auch sie präferiert den Formulierung im Änderungsantrag von Bündnis 90/DIE Grünen im Sinne der besseren Verständlichkeit. Am Ende der Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zum Sitzzuteilungsverfahren formuliert sie: Der Gesetzentwurf ist verfassungsgemäß, es hätte aber elegantere und stringentere Lösungen gegeben.“ Jetzt würde es eigentlich spannend werden. Wie sähe eine elegantere und stringentere Lösung aus? Wäre möglicherweise der Gesetzentwurf der LINKEN eine solche? Als einzige der Sachverständigen, die bisher ihre Stellungnahmen eingereicht haben, setzt sich Frau Sacksofsky mit dem Gesetzentwurf zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche auseinander. Hier sieht sie erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und schlägt vor, allen Auslandsdeutschen das Wahlrecht zuzusprechen. Ich persönlich könnte damit gut leben, aber bin auch auf die anderen Einschätzungen gespannt bevor ich der Fraktion eine Empfehlung gebe. 

Dr. Fehndrich von wahlrecht.de hat eine Stellungnahme abgegeben, die insbesondere für die Mathe-Fans sicherlich ein großes Fest ist. Dr. Fehndrich verweist darauf, das eine starke Vergrößerung des Bundestages in Kauf genommen wird. Im Hinblick auf den Gesetzentwurf aller anderen Parteien formuliert er, dass dies ein „recht grober Ansatz“ sei und ein Teil der Hausgröße“ u.a. durch Rundungszufälle“ bestimmt wird.  Dr. Fehndrich weist -wie auch ich es in meiner Rede getan habe- daraufhin, dass die Berechnung mit dem Ergebnis der Bundestagswahl 2009 in Stufe 1 für die CDU in Sachsen-Anhalt und die SPD in Mecklenburg-Vorpommern je einen Sitz mehr (ergeben), als die Parteien dort am Ende auch erhielten. Im Detail wird dann von Dr. Fehndrich nachgewiesen, dass auch ohne „Überhangmandate“ es regelmäßig zu einer Vergrößerung des Bundestages kommen wird. Um Rundungsunschärfen zu vermeiden schlägt Dr. Fehndrich vor, die einem Bundesland zustehenden Mandate anhand der Bevölkerungszahl zu bestimmen und nicht wie jetzt einfach die doppelte Anzahl der Wahlkreismandate zu nehmen. Darüber hinaus könne man in der ersten Stufe der Berechnung der Mandate auf Rundungen verzichten. Allein beim Gesetzentwurf der LINKEN gibt es bei den Zweitstimmen keinen dem negativen Stimmgewicht ähnlichen Effekt. Dr. Fehndrich mahnt eine umfassende Wahlrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode an und präferiert ein System von Mehrstimmenwahlkreisen.

Prof. Hans Meyer macht in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass die Regelung im Gesetzentwurf aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien nur für Kundige verständlich ist. Insbesondere kritisiert er, dass von zwei Verteilungsschritte gesprochen wird obwohl tatsächlich im ersten Schritt nur eine Berechnungsgrundlage geschaffen wird. Sollte die erste „Verteilung“ aber nicht nur ein rechnerisches Vorverfahren sein, sondern eine „Garantie eines Mindeststandards an Sitzen für jedes Land“ würden sich Fragen stellen hinsichtlich eines Verstoßes gegen Wahlgleichheit. In -wie immer- unterhaltsamer Weise beschäftigt sich Prof. Meyer dann mit den Detailfragen und -formulierungen. Ein Beispiel: „Die Konsequenz der in Absatz 1 Satz 2 und 3 angewandten Technik rächt sich schon in Satz 1 des Absatzes 2: er enthält einen unerfüllbaren Gesetzesbefehl.Wenn es nämlich wirklich um die nach Absatz 1 Satz 3 `verbleibenden` Sitze geht, dann sind es nach den Regeln der Rechenkunst, worauf auch Absatz 1 Satz 3 verweist, weniger als 598. Wie können dann aber auf jedes Land doppelt so viele Sitze entfallen, wie es Wahlkreise hat? Die Zahl der Wahlkreise steht unabhängig von Absatz 1 Satz 3 mit 299 fest. Die doppelteZahl ist 598.“ Prof. Meyer  sieht ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko durch die Bestimmung der Länderkontingente in der Form, dass die auf ein Land entfallenden Sitze doppelt so groß sein soll, wie es Wahlkreise gibt. Er schlägt -wie auch Dr. Fehndrich- eine Orientierung an der Bevölkerungszahl vor um Abbildungsunschärfen“ der Wahlkreiseeinteilung nicht zu potenzieren. Unter IV. schreibt Prof. Meyer: Der schlankere Entwurf 17/11819 (er meint wohl 11821 – H.W.) schlägt eine radikalere und zugleich einfachere Lösung der vorhandenen Probleme vor.“

Ich weiß nun nicht, was die anderen Sachverständigen noch aufschreiben und vor allem bei der Anhörung sagen werden. Aber nachdem bisher gelesenen finde ich die Entscheidung der LINKEN einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen richtiger denn je. Er ist verfassungsgemäß, er hat weder negatives Stimmgewicht noch Effekte ähnlich dem negativen Stimmgewicht (bei den Zweitstimmen), er ist schlanker und einfacher als der Gesetzentwurf aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien und er führt im Regelfall nicht zu einer Vergrößerung des Bundestages. Das ist sehr überzeugend :-).

2 Replies to “Erste Stellungnahmen zum Wahlrecht sind da”

  1. Korrektur: Die Effekte ähnlich dem negativen Stimmgewicht treffen alle Verfahren mit Ausgleichsmandaten, also auch den Entwurf der Linken. Wenn man das Stimmergebnis von 2009 zugrunde legt, würden zusätzliche Erststimmen, die einen Wahlkreis von der CSU zu welcher Partei auch immer fallen lassen dazu führen, daß die CSU ein (Überhang-)Mandat weniger erhält und die anderen, also zum Beispiel auch die Partei des neuen Wahlkreissiegers, weniger Sitze erhalten. Der Effekt ist sicher nicht wünschenswert, vermutlich auch nicht verfassungswidrig.

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