Der Innenausschuss hat am heutigen Tag eine Anhörung zur bereits für Donnerstag geplanten Änderung des Europawahlrechts durchgeführt. Wie ich bereits hier geschrieben habe, hatten wir erst kurzfristig von dem endgültigen Termin erfahren und mussten schnell einen Sachverständigen finden. Dieser wiederum hatte heute das Pech von den ständigen Verspätungen der Deutschen Bahn bzw. einem auf der Bahnstrecke liegenden Dammbruch betroffen zu sein und kam in Berlin an, als die Anhörung beendet war. Wobei, genau betrachtet waren eigentlich noch 5 Minuten Zeit. Aber zu Wort ist er trotzdem nicht gekommen, weil die Sitzung beendet wurde. 🙁. Dankenswerterweise hat Wilko Zicht von wahlrecht.de seine Stellungnahme aber auch schriftlich eingereicht.

Wer sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Europawahlrecht noch einmal genauer ansieht, wird sicherlich über einige -besser die meisten- der vorgetragenen Argumente sicherlich überrascht sein.

Prof. Grzeszick kritisierte die Entscheidung des BVerfG als schwer nachvollziehbar. Das Urteil sei nicht überzeugend gewesen. Er wies allerdings -aus meiner…

Am Montag findet nicht nur die Enquete Internet und Digitale Gesellschaft statt, sondern auch die Anhörung zum Wahlrecht. Da ich nicht an beiden Veranstaltungen gleichzeitig teilnehmen kann, musste ich mich entscheiden und werde an der Anhörung zum Wahlrecht teilnehmen.

Dort geht es um drei Gesetzentwürfe. Den Gesetzentwurf aller Fraktionen zum Thema Wahlrecht für Auslandsdeutsche und zwei Gesetzentwürfe zum sog. Sitzuzuteilungsverfahren. Hier gibt es den Gesetzentwurf von Union/FDP/SPD und Grünen auf der einen Seite und den Gesetzentwurf der LINKEN.

Nunmehr liegen die ersten vier Stellungnahmen vor und sind mehr als interessant.

Prof. Pukelsheim geht davon aus, dass beide Gesetzentwürfen zum Sitzuteilungsverfahren die Erfolgswertgleichheit für die parteiliche Zusammensetzung des Bundestages sicherstellen. Beide Gesetzentwürfe führen zur föderalen Unproportionalitäten, beim Gesetzentwurf der LINKEN sind diese stärker ausgeprägt als im anderen Gesetzentwurf. Pukelsheim erläutert im Detail wie die föderalen Unproportionalitäten aussehen könnten am Beispiel der Bundestagswahl 2009.  Der Gesetzentwurf aller anderen…

Dieses Statement von Prof. Meyer in der heutigen Anhörung des Innenausschusses zum Wahlrecht brachte das Problem auf den Punkt. Auch wenn ich mich dem Lösungsvorschlag von Prof. Meyer nicht anschließen kann (schließlich hatte ich einen eigenen), kann ich ihm in der Problemanalyse zustimmen.

Doch darum ging es in der heutigen Anhörung am Ende ebensowenig wie -und das ist besonders bedauerlich- um die über die Frage des negativen Stimmgewichts hinausgehenden Aspekte, die sich im Gesetzentwurf der LINKEN wiederfinden. Aber immerhin wurde der LINKEN von allen bestätigt, dass ihre Vorschläge durchweg diskussionswürdig sind. Das hört man doch gern :-). Es wurde dem Gesetzentwurf der LINKEN außerdem bescheinigt, was sonst nur dem Gesetzentwurf der Grünen bescheinigt wurde: Er schließt das sog. negative Stimmgewicht komplett aus.

Worum geht es eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Juli 2008 entschieden: „§ 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verletzt die Grundsätze der Gleichheit…

Der Montag wirft seine Schatten voraus. Nein, ich rede nicht über Wahlergebnisse und obwohl ich mich im Wahlkampf befinde, rede ich über das Thema Wahlrecht.

Denn am Montag steht im Innenausschuß die Anhörung zum Thema Wahlrecht an. Und das wird vermutlich nicht wirklich Spaß für die Koalition, wohl aber für mich :-). Wenn der mündliche Vortrag von Prof. Meyer nur halb so lustig ist wie die schriftliche Stellungnahme (Unterhaltungswert: großartig) dann wird es ganz groß. Und vielleicht bleibt auch Zeit für einen kleinen Disput mit Prof. Meyer .

An sich gibt es nach dem Durcharbeiten der schriftlichen Stellungnahmen wenig Anlass zur Freude für die Koalition, allerdings verstecktes Lob für die LINKE. Das ist gut so. Der Koalition wird von einigen Sachverständigen ein „Bruch mit dem bestehenden Wahlsystem“  vorgeworfen und sogar das Wort „verfassungswidrig“ fällt. Selbst die eigenen Gutachter halten sich mit Lob für die Koalition zurück. Das negative Stimmgewicht wird durch den Entwurf der…